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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16   

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https://dejure.org/2017,3918
VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16 (https://dejure.org/2017,3918)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2017 - 4 S 2542/16 (https://dejure.org/2017,3918)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 4 S 2542/16 (https://dejure.org/2017,3918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit von Beförderungsämtern gegenüber Bezirksnotaren im Falle der Versetzung; Privilegierter Übergang beamteter Bezirksnotare in die höher bewerteten Ämter öffentlicher Notare; Dauerhafte Trennung von Statusamt und Funktion; Anspruch des Beamten auf ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 100 GG, § 3 Abs 1 BNotO, § 8 Abs 1 S 1 BNotO, § 114 Abs 2 BNotO, § 114 Abs 5 BNotO
    Einstweilige Anordnung - amtsangemessene Anschlussverwendung eines Bezirksnotars - hier: Wegfall der Beurkundungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notariatsreform in Baden-Württemberg; Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege; Systemwechsel; Wegfall der staatlichen Notariate; Beamteter Notar; Sonderlaufbahn; Funktionsgebundenes Statusamt; Versetzung

  • rechtsportal.de

    Übertragbarkeit von Beförderungsämtern gegenüber Bezirksnotaren im Falle der Versetzung; Privilegierter Übergang beamteter Bezirksnotare in die höher bewerteten Ämter öffentlicher Notare; Dauerhafte Trennung von Statusamt und Funktion; Anspruch des Beamten auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notariatsreform in Baden-Württemberg und der Wegfall der staatlichen Notariate

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Auch die Inhaber funktionsgebundener Ämter sind unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 LBG versetzbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 - und vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 -, jeweils juris m.w.N.).

    Entscheidend für die Frage, ob er in Zukunft noch amtsangemessen beschäftigt werden kann, ist damit allein, ob der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich des neuen statusrechtlichen Amtes entsprechen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 -, Juris m.w.N.).

    Die dem Statusamt vom Gesetz zugeordneten "einmaligen" Funktionen schließen die Versetzbarkeit nicht aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 - und vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 -, jeweils Juris m.w.N.).

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass das bisherige Statusamt mit dem neuen übereinstimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 -, Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Auch die Inhaber funktionsgebundener Ämter sind unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 LBG versetzbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 - und vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 -, jeweils juris m.w.N.).

    Die dem Statusamt vom Gesetz zugeordneten "einmaligen" Funktionen schließen die Versetzbarkeit nicht aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 - und vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 -, jeweils Juris m.w.N.).

    Das Landesbeamtenrecht knüpft mit § 24 Abs. 2 LBG an die hergebrachten Strukturen des Dienstrechts an, die im Falle wesentlicher Organisationsänderungen seit jeher flexible Einsatzmöglichkeiten der betroffenen Beamten vorgesehen haben (vgl. zu § 29 Abs. 3 Satz 1 LBG Rheinl.-Pfalz BVerwG, Urteil vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 -, Juris m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15

    Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Das Verwaltungsgericht hat diese Klage mit Urteil vom 20.09.2016 (- 4 K 1435/15 -) abgewiesen und die Berufung zugelassen, die noch anhängig ist (- 4 S 2522/16 -).

    Dem Gericht liegen die Berufungsakten (4 S 2522/16), die Akte des Verwaltungsgerichts S. (4 K 1435/15), die Generalakten des Justizministeriums zum Widerspruch des Antragstellers gegen den Aufgabenentzug, die Gerichtsakte des Streitwertbeschwerdeverfahrens (4 S 2523/16) sowie die Gerichtsakten zum Antrag auf Zulassung der Berufung (4 S 1167/16), die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (1 K 2982/14) und die Verwaltungsakten des Oberverwaltungsgerichts Stuttgart zur Bewerbung des Antragstellers um Übertragung eines Dienstpostens in einer der neu zu bildenden Abteilungen "Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege" vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16

    Notariatsreform in Baden-Württemberg: Eilrechtsschutz eines beamteten Notars

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Deshalb schuf er in § 17 Abs. 2 LFGG auch die Möglichkeit, Notare im Landesdienst und Notarvertreter mit der Befähigung für das Amt des Bezirksnotars an die staatlichen Notariate des badischen Rechtsgebiets - dort die Abteilungen "Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege" - zu versetzen (LT-Drs. 14/6250, S. 31 zu § 17; vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11.05.2016 - 4 S 114/16 -, Juris).
  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 1/79

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    c) Dem Antragsteller steht schließlich gemäß § 114 Abs. 5 BNotO z.F. - ebenso wie anderen zunächst weiterhin im Landesdienst verbleidenden - Bezirksnotaren, auch in Zukunft aufgrund der historisch bedingten Verknüpfung des hauptberuflichen Notaramtes mit der beamtenrechtlichen Laufbahn der Bezirksnotare im württembergischen Rechtsgebiet die Bestellung zum öffentlichen Notar als (höchste) Beförderungsstufe offen, auch wenn diese ebenfalls - wie bisher - mit dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst verbunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 13/13 - und vom 22.10.1979 - NotZ 1/79 -, jeweils Juris).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 13/13

    Notarstellenbesetzung in Baden-Württemberg: Prüfung der fachlichen Eignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    c) Dem Antragsteller steht schließlich gemäß § 114 Abs. 5 BNotO z.F. - ebenso wie anderen zunächst weiterhin im Landesdienst verbleidenden - Bezirksnotaren, auch in Zukunft aufgrund der historisch bedingten Verknüpfung des hauptberuflichen Notaramtes mit der beamtenrechtlichen Laufbahn der Bezirksnotare im württembergischen Rechtsgebiet die Bestellung zum öffentlichen Notar als (höchste) Beförderungsstufe offen, auch wenn diese ebenfalls - wie bisher - mit dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst verbunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 13/13 - und vom 22.10.1979 - NotZ 1/79 -, jeweils Juris).
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07

    Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Maßgeblich ist daher, dass es sich bei den den Bezirksnotaren (hier: A 14 als Leiter eines Notariats mit 5 und mehr Planstellen für Bezirksnotare und Notarvertreter) bisher nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LFGG, § 17 Abs. 3 LFGG (in der bis zum 27.02.2015 geltenden Fassung) und § 38 LFGG zugewiesenen Aufgaben in Grundbuch- und Nachlasssachen um nichtrichterliche Aufgaben handelt, die das statusrechtliche Amt eines Notars im Landesdienst schon bisher geprägt haben (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07 -, Juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Vorbeugende Klagen - erst recht: vorbeugende vorläufige Eilverfahren - sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Danach entscheiden über eine Verletzung der Verfassung durch den zu ihrer Beachtung verpflichteten Gesetzgeber allein die Verfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 10, 124 ; 70, 35 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2017 - 4 S 2542/16
    Danach entscheiden über eine Verletzung der Verfassung durch den zu ihrer Beachtung verpflichteten Gesetzgeber allein die Verfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 10, 124 ; 70, 35 ).
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