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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19   

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VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19 (https://dejure.org/2020,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 (https://dejure.org/2020,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 1 S 3300/19 (https://dejure.org/2020,2007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung zwischen den Instanzen; Rechtsschutzbedürfnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Tiertransport; Abfertigung

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Abfertigung eines Tiertransports; Rechtsschutzbedürfnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei zwischenzeitlicher Erledigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahren erledigt sich zwischen den Instanzen: Rechtsbehelf möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 1 S 1342/09

    Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde bei Erledigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Eine Beschwerde mit dem Ziel, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären, kommt nur in Betracht, wenn ausnahmsweise ein schutzwürdiges Interesse an der Klarstellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht besteht (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416).

    In einer Entscheidung des erkennenden Senats (Beschluss vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416) sei klargestellt worden, dass zwar im Regelfall kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein dürfte, dass aber durchaus Ausnahmefälle denkbar seien, in denen ein schutzwürdiges Interesse an der Klarstellung der Rechtslage bestehen könne.

    Zwar habe der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 07.12.2009 (a.a.O.) ausgeführt, dass ein schutzwürdiges Interesse an der Klarstellung der Unwirksamkeit einer angefochtenen Entscheidung nicht von vornherein vereint werden könne.

    Ausgehend hiervon besteht bei einer - wie hier - Erledigung des Rechtsstreits "zwischen den Instanzen" nach der Rechtsprechung des Senats ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO in der Regel nicht mehr (vgl. Senat, Beschl. v. 09.01.2018 - 1 S 1899/17 - und v. 07.12.2009, a.a.O.).

    Aus dem von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 07.12.2009 (a.a.O.) folgt für den vorliegenden Fall nichts anderes.

    Der Senat hat in dem genannten Beschluss vom 07.12.2009 (a.a.O.) weiter klargestellt, dass diese für die Anfechtung eines Urteils, also für Hauptsacheverfahren, geltenden Erwägungen allerdings nicht ohne Weiteres auf einen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes übertragen werden können.

    Ein Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erhebt einen solchen Anspruch hingegen nicht und beruht in der Regel auf einer nur summarischen Bewertung der Rechtslage (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2009, a.a.O.).

    Die Einlegung einer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Beschluss, der in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist, mit dem Ziel, diesen Beschluss für unwirksam erklären zu lassen , kommt daher grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ungeachtet der geringeren Tragweite eines solchen Eilrechtsbeschlusses ausnahmsweise ein - abgesehen von der insoweit unbeachtlichen Kostenfolge (arg. e § 158 VwGO) - schutzwürdiges Interesse an der gewünschten Klarstellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2009, a.a.O.).

    Diese Erwägungen aus dem Senatsbeschluss vom 07.12.2009 (a.a.O.) vermögen dem Antragsgegner im vorliegenden Fall schon deshalb nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil er mit seiner Beschwerde nicht das in dem Senatsbeschluss allein erwogene Ziel verfolgt, den Rechtsstreit im Beschwerdeverfahren für erledigt zu erklären, um auf diese Weise eine Unwirksamkeitserklärung des angefochtenen Beschlusses zu erreichen.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in Verfahren, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung beträfen, ein Fortsetzungsfeststellungantrag analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO unzulässig sei, weil die aufgrund summarischer Prüfung ergehende einstweilige Anordnung nicht zu einer rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Versagung eines Verwaltungsakts führen könne (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995 - 7 VR 16.94 - NVwZ 1995, 586).

    Dem Antragsgegner fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil das von ihm geltend gemachte Feststellungsinteresse, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27.01.1995 (a.a.O.) klargestellt habe, in einem Eilverfahren nicht befriedigt werden könne, weil eine einstweilige Anordnung nicht zur rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Versagung des begehrten Verwaltungsakts (oder der sonstigen Leistung) führe.

    Sie ist daher nur in einem Hauptsacheverfahren möglich (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995, a.a.O.; ebenso Senat, Beschl. v. 20.03.2018 - 1 S 493/18 - OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2019 - 6 B 1349/19 - juris, und v. 19.02.2013 - 12 B 1259/12 - juris; HambOVG, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 - AuAS 2019, 209; BayVGH, Beschl. v. 08.04.2019 - 10 CE 19.444 - juris; SächsOVG, Beschl. v. 07.12.2018 - 2 B 183/17 - juris; OVG Rh.-Pf.-, Beschl. v. 11.07.2017 - 7 B 11079/17 - juris; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 26.08.2016 - OVG 12 S 37.16 u.a. - juris; Schoch, in: dems./Schneider/Bier, VwGO, 37. Erg.-Lfg., § 123 Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Dies ist im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG nicht bedenklich, sondern wird im Gegenteil von dem dort normierten Gebot des effektiven Rechtschutzes - hier des Schutzes der Rechte der Antragstellerin - gefordert (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ, 866; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999 - 6 B 35.99 - juris m.w.N.).

    Das geschieht dadurch, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Hauptsache vorweggenommen wird, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch über den Grad einer "normalen" Glaubhaftmachung hinaus (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO) tatsächlich und rechtlich eingehend geprüft wird, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99

    Drohung mit einer Strafanzeige zur Erlangung eines bestimmten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Dies ist im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG nicht bedenklich, sondern wird im Gegenteil von dem dort normierten Gebot des effektiven Rechtschutzes - hier des Schutzes der Rechte der Antragstellerin - gefordert (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ, 866; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999 - 6 B 35.99 - juris m.w.N.).

    Das geschieht dadurch, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Hauptsache vorweggenommen wird, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch über den Grad einer "normalen" Glaubhaftmachung hinaus (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO) tatsächlich und rechtlich eingehend geprüft wird, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92

    Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Streitgegenstand in einem Verfahren betreffend den Erlass einer einstweiligen Anordnung und von der materiellen Rechtskraft eines in einem solchen Verfahren ergangenen Beschlusses ist aber nicht der materielle - im Hauptsacheverfahren zu verfolgende - Hauptanspruch, sondern nur der im Eilverfahren geltend gemachte prozessuale Anspruch auf vorläufige Sicherung oder Regelung dieses Hauptanspruchs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1992 - 6 S 435/92 - NVwZ-RR 1992, 442; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 123 Rn. 2 m.w.N.; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 123 Rn. 12; Schoch, a.a.O., § 123 Rn. 59 f.; jeweils m.w.N.; zum Umfang der Rechtskraft Senat, Beschl. v. 06.11.2019 - 1 S 1987/19 - Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 123 Rn. 131; zu § 322 ZPO Gottwald, in: MüKo-ZPO, 5. Aufl., § 322 Rn. 34; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anteilige Kürzung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Unabhängig von der Frage, ob sich der Antragsgegner als juristische Person des öffentlichen Rechts überhaupt auf Art. 19 Abs. 4 GG oder den im Wesentlichen inhaltsgleichen allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch berufen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18 - NVwZ 2019, 642, v. 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13 - NVwZ 2017, 53, und v. 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 - NVwZ 2007, 509), geht seine Annahme fehl, dass im vorliegenden Verfahren eine "Rechtsschutzverkürzung" erfolgt.
  • BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15

    Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Unabhängig davon hat der Antragsgegner mit seinem insoweit pauschalen Vortrag nicht dargelegt (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), weshalb es keine anderen Möglichkeiten geben soll, die zwischen den Beteiligten umstrittenen Rechtsfragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in einem Hauptsacheverfahren, etwa im Rahmen einer Feststellungsklage (vgl. zu einer solchen im Anwendungsbereich der genannten Verordnung BVerwG, Urt. v. 07.07.2016 - 3 C 23.15 - BVerwGE 155, 381) oder einer Anfechtungsklage gegen konkretisierende Verwaltungsakte des Antragsgegners, zu klären.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14

    Journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Auch wenn das Verwaltungsgericht in einem Verfahren nach § 123 VwGO die Hauptsache vorwegnimmt und deshalb prüft, ob der zu sichernde Hauptanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. zu diesem Maßstab etwa Senat, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - NJW 2014, 2667), ändert das nichts daran, dass seine dahingehenden Ausführungen nur einen mittelbaren Prüfungsgegenstand (Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rn. 12) betreffen und nicht in Rechtskraft erwachsen.
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Unabhängig von der Frage, ob sich der Antragsgegner als juristische Person des öffentlichen Rechts überhaupt auf Art. 19 Abs. 4 GG oder den im Wesentlichen inhaltsgleichen allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch berufen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18 - NVwZ 2019, 642, v. 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13 - NVwZ 2017, 53, und v. 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 - NVwZ 2007, 509), geht seine Annahme fehl, dass im vorliegenden Verfahren eine "Rechtsschutzverkürzung" erfolgt.
  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19
    Unabhängig von der Frage, ob sich der Antragsgegner als juristische Person des öffentlichen Rechts überhaupt auf Art. 19 Abs. 4 GG oder den im Wesentlichen inhaltsgleichen allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch berufen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18 - NVwZ 2019, 642, v. 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13 - NVwZ 2017, 53, und v. 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 - NVwZ 2007, 509), geht seine Annahme fehl, dass im vorliegenden Verfahren eine "Rechtsschutzverkürzung" erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2019 - 6 B 1349/19
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 ZB 15.1104

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Fahrtenbuchauflage; Erledigung durch

  • VGH Bayern, 18.07.2016 - 11 ZB 16.299

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 10 CE 19.444

    Antrag auf einstweilige Anordnung bei beendeter Abschiebung

  • OVG Sachsen, 06.01.2011 - 4 B 79/10

    Vollstreckung, Handllungsanordnung, Erledigung, Rechtsschutzbedürfnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2016 - 12 S 37.16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 2 B 183/17

    Ruhen der Schulpflicht, Fortsetzungsfeststellungsantrag im Verfahren des

  • VGH Hessen, 27.11.2012 - 9 C 491/11

    Gestaltungsspielraum des Bundesaufsichtsamtes in "bloßen Verteilungsfällen";

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • VG Sigmaringen, 09.12.2019 - 4 K 6107/19

    Lange Beförderung; nicht abgesetzte Kälber; Handbuch Tiertransporte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2012 - 13 B 1508/11

    Erklärung der Erledigung eines Rechtsstreits als Ziel einer Beschwerde

  • OVG Hamburg, 02.08.2019 - 4 Bs 219/18

    Rückholung eines abgeschobenen Ausländers nach Deutschland; Sachdienlichkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 B 1259/12

    Zurückweisung einer Beschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16

    Anspruch auf Pass ohne Geburtsname

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 12 S 3237/20

    Wegfall der Beschwer wegen Erledigung einer einstweiligen Anordnung durch

    Eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil das Feststellungsinteresse, das einen solchen Antrag allein rechtfertigt, in einem Eilverfahren nicht befriedigt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 24, und vom 24.08.2015 - 9 S 1418/15 -, juris Rn. 3; zur Ausnahme im Fall eines von einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung Betroffenen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 -, juris Rn. 17) und wird insbesondere auch in dem Fall grundsätzlich verneint, in dem das Rechtsschutzinteresse für den ursprünglichen Antrag des Antragstellers aufgrund des Vollzugs der Abschiebung entfallen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Mit Blick darauf ist auch kein Grund dafür ersichtlich, die Grundsätze über den Erledigungsfeststellungsstreit, bei dem - im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens - ein Beklagter die Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage nachträglich prüfen lassen will (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.02.1969 - VIII C 37.67 -, juris) auf das vorliegende Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 24, und vom 24.08.2015 - 9 S 1418/15 -, juris Rn. 3; im Ergebnis ebenso: Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.06.2015 - 5 B 132/15 -, juris Rn. 7).

    Auf die Frage der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens kommt es daher ebenfalls nicht an (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, juris und vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09 -, juris; OVG Lüneburg Beschluss vom 08.01.2007 - 7 ME 187/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2002 - 13 S 1743/02 -, NVwZ-RR 2003, 392 jeweils m.w.N.).

  • VG Freiburg, 13.03.2023 - 3 K 2900/22

    Rücknahme; Ernennung; freiheitlich-demokratische Grundordnung; arglistige

    Es fehlt insbesondere, wenn das Rechtsschutzbegehren für den Antragsteller nutzlos ist, weil es seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (vgl. BVerwG Beschluss vom 04.06.2008 - 4 BN 13.08 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 20) oder wenn es dem Kläger gar nicht auf die Durchsetzung seiner Rechte ankommt, sondern auf dahinterliegende rechtsschutzfremde Ziele (vgl. Wöckel a. a. O. Rn. 21; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.03.2022 - 13 A 19.1288 u. a. -, juris Rn. 22; FG Köln, Urteil vom 08.09.1998 - 8 K 6180/98 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 1045/20

    Freihalteerklärung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Beschwerde

    Da in beamtenrechtlichen Konkurrentstreitverfahren der Rechtsschutz ins Eilverfahren vorverlagert ist, besteht für eine Beschwerde zur Abgabe einer Erledigungserklärung grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis (Abgrenzung zu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -).

    Es ist in der Rechtsprechung bereits umstritten, ob im Falle einer Erledigung "zwischen den Instanzen" eine Beschwerde in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulässig ist (vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, Juris Rn. 20 ff. und vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09 -, Juris Rn. 3; andererseits OVG NRW, Beschluss vom 27.10.2009 - 19 B 1400/09 -, Juris Rn. 3 f.; umfangreiche Nachweise bei OVG B.-B., Beschluss vom 26.08.2016 - OVG 12 S 37.16 -, Juris Rn. 2.).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21

    Abstrakte Gefahr; Anhörung; Darlegungs- und Beweislast; Fahrtenbuch; konkrete

    Darüber hinaus kann dahinstehen, ob bzw. ggf. zu welchem genauen Zeitpunkt durch den gestern erfolgten Beginn des erstens Transports bereits eine (teilweise) Erledigung des Eilverfahrens "zwischen den Instanzen" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.2.2020 - 1 S 3300/19 -, juris, Rn. 20 ff.) eingetreten ist, da jedenfalls hinsichtlich der für den heutigen Tag sowie für den 27. und 28. Mai 2021 geplanten Transporte noch keine Erledigung des Rechtsstreits eingetreten ist.
  • VG Freiburg, 10.03.2021 - 3 K 477/21

    Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in

    Maßgebend für die Beurteilung sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (st. Rspr., vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, Leitsatz 1 und Rn. 24 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.03.2014 - 4 S 509/14 -, Rn. 2, vom 25.03.2014 - 1 S 169/14 -, Rn. 26, vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14 -, vom 06.11.2017 - 4 S 2064/17 -, Rn. 28, vom 09.10.2018 - 4 S 1773/18 -, Rn. 6 und vom 06.02.2020 - 1 S 3300/19 -, Rn. 26 ff.; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 B 11648/20 -, Rn. 5, jeweils juris und m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 7 CE 21.437

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Distanzunterricht in der Schule

    Streitgegenstand in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nicht der materielle - im Hauptsacheverfahren zu verfolgende - Hauptanspruch, sondern nur der im Eilverfahren geltend gemachte prozessuale Anspruch auf vorläufige Sicherung oder Regelung dieses Hauptanspruchs (vgl. VGH BW, B.v. 6.2.2020 - 1 S 3300/19 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 12.10.2022 - 3 EO 320/22

    Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass der Genesenenstatus sechs Monate

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig gewesen wäre, weil sich das Begehren der Antragstellerin auf Feststellung des Andauerns ihres Genesenenstatus bis zum 31. Mai 2022 bereits vor dem Zeitpunkt der Einlegung ihrer Beschwerde am 2. Juni 2022 erledigt hatte (vgl. zum diesbezüglichen Meinungsstreit in der Rechtsprechung und Literatur: Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - juris Rn. 4 ff.; Clausing in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2022, § 161 VwGO Rn. 19a; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 VwGO Rn. 41 - allesamt für eine Zulässigkeit der Beschwerde im Falle der Erledigung zwischen den Instanzen auch im vorläufigen Rechtsschutz; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Mai 2022 - 10 CS 22/802 - juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 1 S 3300/19 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2016 - 12 S 37/16 u. a. - juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - juris Rn. 6 - allesamt gegen eine Zulässigkeit der Beschwerde im Falle der Erledigung zwischen den Instanzen auch im vorläufigen Rechtsschutz).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 5 MB 3/22

    Untersagung eines Feuerwerks; einseitige Erledigungerklärung;

    Hierin liegt keine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO, weil der Rechtsmittelführer nicht nur durch die Kostenentscheidung, sondern auch durch die Entscheidung in der Hauptsache beschwert ist (str., wie hier OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Mai 2021 - 6 B 214/21 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 19 B 2010/20 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. August 2020 - 4 S 1045/20 -, juris Rn. 5; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 Rn. 42; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 146 Rn. 42; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 -, juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 -, juris Rn. 5; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 161 Rn. 12; Brandt in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Auflage 2018, V II 15 b, Rn. 198).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - 8 A 11498/21

    Begehrte Feststellung der Hauptsacheerledigung in zweiter Instanz

    Nach allgemeiner Auffassung ist es nämlich zulässig, ein Rechtsmittel allein zu dem Zweck einzulegen, um in dem Rechtsmittelverfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen eine Verfahrensbeendigung herbeizuführen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 -, juris Rn. 5; OVG Nds, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 7 M 4238/97 -, juris Ls. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 3 S 5.21

    Feststellung des Rechts eines Schülers, dass sein Fernbleiben vom

    Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob der vergangenheitsbezogene Feststellungsantrag nicht bereits unstatthaft ist, wie dies für Fortsetzungsfeststellungsanträge im Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO angenommen wird, weil dort die ein Feststellungsinteresse rechtfertigende Frage nicht verbindlich entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 7 VR 16/94 -, juris Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Februar 2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 24; Schoch in: ders./Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 123 Rn. 36; offener Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 72).
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