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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19   

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VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19 (https://dejure.org/2020,2899)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2020 - 8 S 2204/19 (https://dejure.org/2020,2899)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 8 S 2204/19 (https://dejure.org/2020,2899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhilfe; Abstandsflächenplan; Bauvorlagen; Bestandskraft; Einwendungsausschluss; Nachbarwiderspruch; Präklusion; Widerspruchsfrist

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Teilaufhebung einer erteilten Baugenehmigung im Wege eines auf den Widerspruch des Beigeladenen ergangenen Teilabhilfebescheids; Widerspruch eines Nachbarn gegen eine ihm nicht bekannt gegebene Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer gegen ein Nachbarbauvorhaben vorgehen will, hat dafür max. ein Jahr Zeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerspruchfrist gegen eine dem Nachbarn nicht bekannt gegebene Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer gegen ein Nachbarbauvorhaben vorgehen will, hat dafür maximal ein Jahr Zeit! (IBR 2020, 278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 679
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Ist einem Nachbarn - wie hier dem Beigeladenen - die Baugenehmigung, durch die er sich beschwert fühlt, nicht amtlich bekanntgegeben worden, so läuft für ihn weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 70 und 58 Abs. 2 VwGO eine Widerspruchsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 20 ff.).

    Gleiches gilt nach Treu und Glauben regelmäßig für den Fall, dass der Nachbar von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis hätte haben müssen, weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1974, a.a.O., juris Rn. 25; vgl. auch Senatsurteile vom 28.08.1987 - 8 S 1345/87 -, NVwZ 1989, 76, und vom 14.12.2017 - 8 S 1148/16 -, juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2012 - 10 S 2693/09 -, VBlBW 2012, 431).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06

    In der tschechischen Republik von Deutschem erworbene Fahrerlaubnis; Umdeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Weder ein Austausch der Rechtsgrundlage noch eine Umdeutung im Sinne von § 47 LVwVfG (vgl. zur Abgrenzung Schulz, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 47 Rn. 23; zur gerichtlichen Umdeutungskompetenz bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 1 C 4.15 -, BVerwGE 153, 234 = juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, VRS 115, Nr. 117 = juris Rn. 28) könnten hier dazu führen, dass die Entscheidung vom 08.08.2013 aufrechterhalten werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Eine solche Rücknahmeentscheidung entsprach indes ersichtlich nicht dem Willen und den Erwägungen der Beklagten (vgl. zum Verhältnis von § 48 LVwVfG und § 72 VwGO zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 ff.), zumal ein Anspruch des Beigeladenen auf Rücknahme der ihm gegenüber bestandskräftigen Baugenehmigung nur in Betracht käme, wenn deren Aufrechterhaltung ihm gegenüber - was im vorliegenden Fall fernliegt - "schlechthin unerträglich" erschiene (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709, 710 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13.01.2020 - 8 S 36/19 -, BA S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Der Senat muss nicht entscheiden, ob das Bauvorhaben der Kläger beziehungsweise die auf ihr Baugesuch ergangene Genehmigung (zumindest in gewisser Hinsicht, etwa bezogen auf die Dachgestaltung) tatsächlich und rechtlich teilbar ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, VBlBW 2017, 284 = juris Rn. 53 m.w.N.) und welche Folgen eine mögliche Unteilbarkeit mit Blick auf fristgerechte Rechtsbehelfe haben mag, die sich lediglich gegen Teile des Vorhabens richten.
  • VG Karlsruhe, 05.07.1999 - 4 K 1109/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Ob dies auch dann gilt, wenn die unterbliebenen Angaben allein für die Frage der rechtlichen, nicht aber der tatsächlichen Betroffenheit eines Angrenzers wesentlich sind, etwa wenn - wie hier - lediglich ein Abstandsflächenplan fehlt (bejahend VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.1999 - 4 K 1109/99 -, juris; Gassner, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand 01.11.2019, § 55 LBO Rn. 58) erscheint im Hinblick auf die inhaltlich an Einwendungen zu stellenden Anforderungen (vgl. Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: September 2019, § 55 Rn. 36) fraglich.
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 C 23.97

    Teilungsgenehmigung; Negativattest; Teilungskauf; Widerspruchsbefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Unter diesen Umständen scheidet auch eine Umdeutung aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.07.1999 - 4 C 23.97 -, NVwZ 2000, 195 = juris Rn. 27 ff.; Funke-Kaiser, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 72 Rn. 5).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Eine solche Rücknahmeentscheidung entsprach indes ersichtlich nicht dem Willen und den Erwägungen der Beklagten (vgl. zum Verhältnis von § 48 LVwVfG und § 72 VwGO zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 ff.), zumal ein Anspruch des Beigeladenen auf Rücknahme der ihm gegenüber bestandskräftigen Baugenehmigung nur in Betracht käme, wenn deren Aufrechterhaltung ihm gegenüber - was im vorliegenden Fall fernliegt - "schlechthin unerträglich" erschiene (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709, 710 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13.01.2020 - 8 S 36/19 -, BA S. 5).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Denn die formelle Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) der Genehmigung vom 15.12.2010, die im vorliegenden Fall eine Abhilfe zugunsten des Beigeladenen hindert, ist personell auf diesen bezogen und trat unabhängig davon ein, wie sich die Rechtsbehelfe Dritter auswirken mögen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2012 - 9 VR 6.12 -, NVwZ 2012, 1126 = juris Rn. 10; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 43 Rn. 29).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Weder ein Austausch der Rechtsgrundlage noch eine Umdeutung im Sinne von § 47 LVwVfG (vgl. zur Abgrenzung Schulz, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 47 Rn. 23; zur gerichtlichen Umdeutungskompetenz bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 1 C 4.15 -, BVerwGE 153, 234 = juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2008 - 10 S 2925/06 -, VRS 115, Nr. 117 = juris Rn. 28) könnten hier dazu führen, dass die Entscheidung vom 08.08.2013 aufrechterhalten werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1987 - 8 S 1345/87

    Verwaltungszustellung; Verwirkung eines nachbarlichen Widerspruchsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19
    Gleiches gilt nach Treu und Glauben regelmäßig für den Fall, dass der Nachbar von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis hätte haben müssen, weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen musste und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber - etwa durch Anfrage bei dem Bauherrn oder der Baugenehmigungsbehörde - Gewissheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1974, a.a.O., juris Rn. 25; vgl. auch Senatsurteile vom 28.08.1987 - 8 S 1345/87 -, NVwZ 1989, 76, und vom 14.12.2017 - 8 S 1148/16 -, juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2012 - 10 S 2693/09 -, VBlBW 2012, 431).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 2 LA 626/07

    Entschuldigung einer Fristversäumung mit Irrtum oder Zweifel über die

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 5 S 1280/02

    Einwendungsausschluss trotz mangelhafter Bauvorlage

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 40.89

    Rechtsmittel - Erfolgsaussichten - Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 8 S 1148/16

    Normenkontrollantrag nach Verwirklichung des Bebauungsplans

  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2016 - 3 S 1082/16

    Anforderungen an die Präklusionswirkung der BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Ob die Bestandskraft in diesem Sinne allseitig eingetreten ist oder ob wegen fehlender Bestandskraft das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin zu verneinen ist, erscheint zweifelhaft, muss aber nicht entschieden werden (vgl. zur Widerspruchseinlegung eines Nachbarn bei fehlender Bekanntgabe ihm gegenüber auch Senatsbeschluss vom 06.02.2020 - 8 S 2204/19 -, juris Rn. 31).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2023 - 2 K 478/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für ein

    Dies mag mit Blick auf die Baugenehmigung nicht der Fall sein, solange und soweit etwa einzelne - notwendige - Bauvorlagen nicht beigefügt oder gar vorhanden sind, sodass sich Inhalt und Reichweite und Auswirkungen des Vorhabens nicht hinreichend sicher bestimmen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.02.2020 - 8 S 2204/19 -, VBlBW 2020, 292 = juris Rn. 33, zu diesem Beispiel in anderem Kontext).

    Eine mangelnde Übermittlung von Teilen der Baugenehmigung mag zwar unter gewissen Umständen dazu führen, dass Rechtsbehelfsfristen mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht in Lauf gesetzt werden (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.02.2020 - 8 S 2204/19 -, VBlBW 2020, 292 = juris Rn. 31 ff.).

  • VG Stuttgart, 19.10.2021 - 2 K 6310/19

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Bauvorhabens in der

    Deshalb muss das Vorhaben in der Angrenzerbenachrichtigung so eindeutig bezeichnet werden, dass davon eine Anstoßwirkung auf den Angrenzer ausgeht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2001 - 3 S 781/01 - juris Rn. 26 f. m.w.N.; Beschl. v. 06.02.2020 - 8 S 2204/19 - juris Rn. 29).
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