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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07   

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https://dejure.org/2009,3841
VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07 (https://dejure.org/2009,3841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2009 - 13 S 2080/07 (https://dejure.org/2009,3841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2009 - 13 S 2080/07 (https://dejure.org/2009,3841)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung; Altersvorsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung einer ursprünglich und mittlerweile staatenlosen albanischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung einer Einbürgerung; Begriff und Umfang des Lebensunterhalts; Bedeutung der obligatorischen oder ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Zukunftsprognose

  • Judicialis

    StAG § 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10
    Einbürgerung nach StAG: Lebensunterhalt; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Altersvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 595
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95

    Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung des Lebensunterhaltes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass bei einem langjährigen Aufenthalt in typischer Weise eine hinreichende Eingliederung in die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik unter Beachtung der hiesigen kulturellen und politischen Wertvorstellungen erfolgt ist und am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses auch im öffentlichen Interesse die Einbürgerung stehen sollte (vgl. hierzu schon die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 27.01.1990, BT-Drs. 11/6321, S. 47; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Ihre Erwerbsbiographie in den letzten acht Jahren - auf diesen Zeitraum dürfte es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl maßgeblich ankommen (Urteil vom 19.02.2009 - 5 C 22.08 -) - verdeutlicht, dass die Klägerin ihren Lebensunterhalt stets eigenständig bestritten hat.
  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Im Übrigen verbleibt ihr ein monatliches Einkommen, das selbst unter Abzug von weiteren in § 11 Abs. 2 SGB II genannten Beträgen, soweit sie hier überhaupt relevant wären, noch über der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II von derzeit 351 EUR für Alleinstehende liegt, so dass im vorliegenden Fall auch offen bleiben kann, ob bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlichen Einkommens eines Einbürgerungsbewerbers von dem Erwerbseinkommen sämtliche der in § 11 Abs. 2 SGB II aufgeführten Beiträge abzuziehen wären (so VG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2009 - 11 A 1907/07 -, juris Rn 20 unter Heranziehung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 -, NVwZ 2009, 248).
  • VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06

    Die fehlende Lebensunterhaltssicherung steht einer Einbürgerung nicht von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Den fiskalischen Interessen des Staates kommt dem gegenüber insoweit ein geringeres Gewicht zu (HessVGH, Urteil vom 08.05.2006 - 12 TP 357/06 - OVG NRW, Urteil vom 01.07.1997 - 25 A 3613/95 -, juris Rn 42 mwN; Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht - Erläuterungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz Anm. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Es ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften zu sichern (Senatsbeschluss vom 10.02.2009 - 13 S 3074/08 - und vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 - Berlit, GK-StAR, § 10 Rn. 230 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 89/03 -, juris; zur vergleichbaren Situation im Ausländerrecht: BVerwG, Beschluss vom 13.10.1983 - 1 B 115/83 -, NVwZ 1984, 381; Beschluss des Senats vom 13.03.2008 - 13 S 2524/07 -).
  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 89/03

    Abstammung; Ausbildungsförderung; Ausbürgerung; Auswanderung; Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Es ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften zu sichern (Senatsbeschluss vom 10.02.2009 - 13 S 3074/08 - und vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 - Berlit, GK-StAR, § 10 Rn. 230 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 89/03 -, juris; zur vergleichbaren Situation im Ausländerrecht: BVerwG, Beschluss vom 13.10.1983 - 1 B 115/83 -, NVwZ 1984, 381; Beschluss des Senats vom 13.03.2008 - 13 S 2524/07 -).
  • VG Berlin, 16.08.2005 - 2 A 99.04
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Es ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften zu sichern (Senatsbeschluss vom 10.02.2009 - 13 S 3074/08 - und vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 - Berlit, GK-StAR, § 10 Rn. 230 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 89/03 -, juris; zur vergleichbaren Situation im Ausländerrecht: BVerwG, Beschluss vom 13.10.1983 - 1 B 115/83 -, NVwZ 1984, 381; Beschluss des Senats vom 13.03.2008 - 13 S 2524/07 -).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Im Übrigen verbleibt ihr ein monatliches Einkommen, das selbst unter Abzug von weiteren in § 11 Abs. 2 SGB II genannten Beträgen, soweit sie hier überhaupt relevant wären, noch über der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II von derzeit 351 EUR für Alleinstehende liegt, so dass im vorliegenden Fall auch offen bleiben kann, ob bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlichen Einkommens eines Einbürgerungsbewerbers von dem Erwerbseinkommen sämtliche der in § 11 Abs. 2 SGB II aufgeführten Beiträge abzuziehen wären (so VG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2009 - 11 A 1907/07 -, juris Rn 20 unter Heranziehung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 -, NVwZ 2009, 248).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 1 B 115.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung - Anforderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Es ist eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften zu sichern (Senatsbeschluss vom 10.02.2009 - 13 S 3074/08 - und vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 - Berlit, GK-StAR, § 10 Rn. 230 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 16.08.2005 - 2 A 99.04 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15.07.2003 - 5 A 89/03 -, juris; zur vergleichbaren Situation im Ausländerrecht: BVerwG, Beschluss vom 13.10.1983 - 1 B 115/83 -, NVwZ 1984, 381; Beschluss des Senats vom 13.03.2008 - 13 S 2524/07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07
    Den fiskalischen Interessen des Staates kommt dem gegenüber insoweit ein geringeres Gewicht zu (HessVGH, Urteil vom 08.05.2006 - 12 TP 357/06 - OVG NRW, Urteil vom 01.07.1997 - 25 A 3613/95 -, juris Rn 42 mwN; Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht - Erläuterungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz Anm. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 04.35

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Ausreichende Kenntnisse der deutschen

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

  • OVG Sachsen, 17.06.2010 - 3 A 439/09

    Feststehen der Benötigung der aufstockenden Leistungen der Grundsicherung im

    Der Kläger hat in dem für die Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005, DVBl. 2006, 919; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.3.2009 - 13 S 2080/07 -, zitiert nach juris) einen Anspruch auf Zusicherung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nach § 10 StAG.

    Allein die allgemeinen Risiken des Arbeitsmarktes oder das relativ höhere Arbeitsmarktrisiko von Ausländern stehen einer positiven Prognose nicht entgegen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 5.3.2010 - OVG 5 M 40.09 -, zitiert nach juris; VGH BW, Urt. v. 6.3.2009, a. a. O.; Berlit, GK-StAR, § 10 Rn. 232; vgl. zur vergleichbaren Situation im Ausländerrecht: BVerwG, Beschluss vom 13.10.1983, NVwZ 1984, 381).

    Das entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers, der den Rechtsanspruch auf Einbürgerung weder an eine bestimmte, zu höherem Einkommen befähigende berufliche Qualifikation noch an ein bestimmtes, die ausreichende Altersvorsorge sicherndes Vermögen geknüpft hat (vgl. näher VGH BW, Urt. v. 6.3.2009, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09

    Identitätsermittlung zur Einbürgerung; Verpflichtungsklage eines Sudanesen bei

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung jedenfalls des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 -, ), zum Erfordernis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG, wonach der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können muss, auch das Vorhandensein einer Altersvorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung gehören kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Dabei kommt es jeweils auf die maßgebliche Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399; Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - DVBl. 2006, 922; Senatsurt. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - VBlBW 2014, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - NVwZ-RR 2003, 459; Urt. v. 06.03.3009 - 13 S 2080/07 - juris; SächsOVG, Urt. v. 17.06.2010 - 3 A 349/09 - NVwZ-RR 2011, 79).
  • VG Stuttgart, 24.11.2011 - 11 K 1058/11

    Einbürgerung - Bestehen einer Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Das Bestehen einer auskömmlichen Altersvorsorge kann notwendiger Teil des Lebensunterhalts nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG als Voraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch sein (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 -, ).

    17 Der VGH Baden-Württemberg hat insoweit mit Urteil vom 06.03.2009 (- 13 S 2080/07 -, zit. n. ) entschieden, dass auch eine Altersvorsorge Teil des Lebensunterhalts nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG sein kann.

  • VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18

    Lebensunterhalt eines Einbürgerungsbewerbers

    Zum Lebensunterhalt eines Einbürgerungsbewerbers zählt neben einer angemessenen Unterkunft und den Mitteln, die zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (wie etwa Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat) erforderlich sind, auch eine Kranken- und Pflegeversicherung; eine Absicherung gegen das Risiko von Krankheit und Pflege ist Teil des sozialen Standards der Bundesrepublik, mit dem dem Umstand Rechnung getragen wird, dass Krankheit und Pflegebedürftigkeit unabhängig von den physischen und psychischen Eigenschaften einer Person und ihrer individuellen Lebensumstände jederzeit eintreten und mit hohen Kosten verbunden sein können, die der Einzelne regelmäßig nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 - juris -).

    Auch der Aufbau einer Altersvorsorge ist wesentlicher Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und die Teilnahme hieran Ausdruck der wirtschaftlichen Integration (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 - juris -).

  • VG München, 30.10.2013 - M 25 K 11.4842

    Anspruchseinbürgerung; keine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts;

    Bei der Frage, ob der Lebensunterhalt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG gesichert ist, ist nicht nur auf die aktuelle Situation abzustellen, sondern auch eine gewisse Nachhaltigkeit zu fordern (vgl. VGH BW, B.v. 2.4.2008 - 13 S 171/08 - AuAS 2008, 150 ff.; U.v. 6.3.2009 - 13 S 2080/07 - AuAS 2009, 180).

    Jedenfalls bei einem Einbürgerungsbewerber im fortgeschrittenen Alter, bei dem der Rentenanfall absehbar ist, gehört zum Lebensunterhalt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG auch eine hinreichende Altersvorsorge (vgl. VGH BW, U.v. 6.3.2009 a.a.O.; Hailbronner/ Renner/ Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Auflage 2010, § 10 Rz. 36).

  • VG Potsdam, 28.05.2021 - 9 K 2439/18

    Einbürgerung, Sozialleistungen, Sicherung des Lebensunterhalts,

    Denn das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts als Beleg auch wirtschaftlicher Integration richtet sich in die Zukunft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2010 - OVG 5 M 40.09 -, juris Rn. 2, 8; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - 19 E 781/20 -, juris Rn. 4 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2009 - 13 S 2080/07 -, juris Rn. 30 m. w. N.).
  • VG Göttingen, 16.08.2013 - 4 A 89/11

    Einbürgerung, Sicherung des Lebensunterhalts, erwerbsfähig, Erwerbsfähigkeit,

    Soweit die Ehefrau des Klägers in der Lage ist, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, fehlt es darüber hinaus an einer für die Einbeziehung in die "Bedarfsgemeinschaft" erforderlichen Unterhaltsberechtigung der Ehefrau (vgl. § 1602 Abs. 1 BGB; Berlit, a.a.O., Rn. 234; .VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.3.2009, - 13 S 2080/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 19 A 1476/19

    Antrag auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung

    Der Regelbedarf nach §§ 20, 23 Nr. 1 SGB II deckt nur einen Teil des gesamten Unterhaltsbedarfs ab, hinzu kommen unter anderem die notwendigen Mehrbedarfe und sonstige Leistungen nach §§ 21 bis 28 SGB II, z. B. für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II sowie für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II. vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. März 2009 - 13 S 2080/07 -, juris, Rn. 21 f.; Hailbronner/Hecker, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 10 StAG, Rn. 36.
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