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   VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99   

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VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99 (https://dejure.org/2000,4304)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 10 S 2583/99 (https://dejure.org/2000,4304)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 10 S 2583/99 (https://dejure.org/2000,4304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach VwGO § 80 Abs 2 S 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 325
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96

    Kosten der Ersatzvornahme keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99
    § 12 LVwVG soll verhindern, dass der Pflichtige allein mit Rechtsbehelfen gegen die in Vollstreckungsverfahren erlassenen Verwaltungsakte (Zwangsmittel) deren Vollziehung praktisch lahmlegt und damit den Vollzug bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Grundverwaltungsakte in unzumutbarer Weise behindert (z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.01.1991, NVwZ-RR 1991, 512 = VBlBW 1991, 215, sowie Beschl. v. 05.02.1996, NVwZ-RR 1997, 74 f. = VBlBW 1996, 262; Schoch, a.a.O., § 80 RdNr. 136 i).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1999 - 9 S 3097/98

    Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über einen "Akt der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99
    Eine derartige Gefährdung des Vollzugs besteht bei der vorliegenden Fallgestaltung nicht, da ein die Ausweispflicht begründender Verwaltungsakt nicht vorhanden ist und die Vollziehung der gesetzlichen Ausreisepflicht nicht durch die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen das Verbot der Erwerbstätigkeit berührt wird (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. v. 09.09.1999, BayVBl. 2000, 154f.; OVG Berlin, Beschl. v. 04.06.1998, NVwZ-Beilage 8/1998 S. 82; Funke-Kaiser, a.a.O., Stand Oktober 1997, § 56 RdNr. 33; anders derselbe, a.a.O., Stand Januar 2000, RdNr. 52 unter Hinweis auf den Beschl. d. VGH Bad.-Württ. v. 19.01.1999, DÖV 1999, 393 = VBlBW 1999, 190, der freilich die Qualifizierung eines auf Aussetzung der Abschiebung gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach § 31 BRAGO, nicht dagegen den Streit um die hier in Rede stehende Nebenbestimmung betrifft; vgl. ferner Hailbronner, a.a.O., RdNr. 20; a.A. Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, § 56 RdNr. 13 und § 72 RdNr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1991 - 8 S 34/91

    Suspensiveffekt des Widerspruchs bei Anforderung der Kosten einer Ersatzvornahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99
    § 12 LVwVG soll verhindern, dass der Pflichtige allein mit Rechtsbehelfen gegen die in Vollstreckungsverfahren erlassenen Verwaltungsakte (Zwangsmittel) deren Vollziehung praktisch lahmlegt und damit den Vollzug bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Grundverwaltungsakte in unzumutbarer Weise behindert (z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.01.1991, NVwZ-RR 1991, 512 = VBlBW 1991, 215, sowie Beschl. v. 05.02.1996, NVwZ-RR 1997, 74 f. = VBlBW 1996, 262; Schoch, a.a.O., § 80 RdNr. 136 i).
  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606

    D (A), Duldung, Auflagen, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverbot, Anfechtbarkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99
    Eine derartige Gefährdung des Vollzugs besteht bei der vorliegenden Fallgestaltung nicht, da ein die Ausweispflicht begründender Verwaltungsakt nicht vorhanden ist und die Vollziehung der gesetzlichen Ausreisepflicht nicht durch die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen das Verbot der Erwerbstätigkeit berührt wird (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. v. 09.09.1999, BayVBl. 2000, 154f.; OVG Berlin, Beschl. v. 04.06.1998, NVwZ-Beilage 8/1998 S. 82; Funke-Kaiser, a.a.O., Stand Oktober 1997, § 56 RdNr. 33; anders derselbe, a.a.O., Stand Januar 2000, RdNr. 52 unter Hinweis auf den Beschl. d. VGH Bad.-Württ. v. 19.01.1999, DÖV 1999, 393 = VBlBW 1999, 190, der freilich die Qualifizierung eines auf Aussetzung der Abschiebung gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach § 31 BRAGO, nicht dagegen den Streit um die hier in Rede stehende Nebenbestimmung betrifft; vgl. ferner Hailbronner, a.a.O., RdNr. 20; a.A. Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, § 56 RdNr. 13 und § 72 RdNr. 9).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99
    Sie ist eine förmliche Reaktion der Ausländerbehörde auf das Vorliegen von Vollstreckungshindernissen (§ 55 Abs. 2 AuslG); mit ihr wird die rechtliche Situation eines Ausländers klargestellt, dessen gesetzliche Ausreisepflicht nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden kann (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 25.09.1997, NVwZ 1998, 297f.).
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