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   VGH Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 8 S 270/96   

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https://dejure.org/1996,8918
VGH Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 8 S 270/96 (https://dejure.org/1996,8918)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.1996 - 8 S 270/96 (https://dejure.org/1996,8918)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 1996 - 8 S 270/96 (https://dejure.org/1996,8918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung von der zulässigen Zahl der Geschoßfläche nach BauGBMaßnG § 4 Abs 1 - Befreiungsermessen; Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung während des Verfahrens über einen Nachbarwiderspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 401
  • VBlBW 1996, 380
  • DÖV 1997, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1986 - 3 S 2336/86

    Rücknahme einer Baugenehmigung während des nachbarlichen Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 8 S 270/96
    Eine (rechtswidrige) Baugenehmigung darf gemäß § 48 Abs. 1 S 1 LVwVfG (VwVfG BW) während des Verfahrens über einen Nachbarwiderspruch unter den erleichterten Voraussetzungen des § 50 LVwVfG (VwVfG BW) nur dann zurückgenommen werden, wenn der Widerspruch des Nachbarn nicht unzulässig und auch nicht offensichtlich unbegründet ist (wie VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29.12.1986 - 3 S 2336/86 -, BWVPr 1987, 89).

    Wenn nämlich der Verwaltungsakt wegen Unzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des Widerspruchs oder der Klage im Rechtsbehelfsverfahren nicht aufgehoben werden könnte, so ist der Behörde eine Rücknahmeentscheidung verwehrt (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.12.1986 - 3 S 2336/86 - BWVPr 1987, 89).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1989 - 5 S 79/89

    Offensichtlich unrichtige Angaben über den Nutzungszweck des Bauvorhabens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 8 S 270/96
    Es trifft zwar zu, daß die Baurechtsbehörden ermächtigt sind, bei offensichtlich unrichtiger Angabe des Nutzungszwecks in einem Bauantrag bei der Entscheidung über diesen auf den wirklichen Nutzungszweck abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1989 - 5 S 79/89 - VBlBW 1989, 259; Sauter, LBO, § 59 RdNrn. 30a).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 8 S 270/96
    Es kann insoweit nichts anderes gelten als im nicht überplanten Innenbereich, wo bei einem Dachgeschoßausbau für die Frage des Einfügens die Feinheiten der Berechnungsregeln der BauNVO für die Geschoßfläche unerheblich sind (BVerwG, Urt. v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - NVwZ 1994, 1006 = DVBl. 1994, 702).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 S 3455/96

    Baugenehmigung - Stellplatznachweis - Verhältnis von Baugenehmigung und

    Offenbleiben kann, ob die rechtswidrige Baugenehmigung auch unter den erleichterten Voraussetzungen des § 50 LVwVfG anläßlich der anhängigen Nachbarwiderspruchsverfahren hätte aufgehoben werden können (dies käme nur in Betracht, wenn die Nachbarwidersprüche nicht unzulässig und auch nicht offensichtlich unbegründet wären - vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 29.12.1986 - 3 S 2336/86 -, BWVPr 1987, 89 und Urteil vom 6.5.1996 - 8 S 270/96 -, VBlBW 1996, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2014 - 9 S 1485/14

    Aufhebung der Annahme als Doktorand und der Zuweisung eines Hochschullehrers als

    Hierfür ließe sich anführen, dass nach § 50 LVwVfG die gesetzlich vorgesehenen Vertrauensschutztatbestände nicht gelten, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt, der von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgehoben wird, soweit dadurch dem Widerspruch oder der Klage abgeholfen wird (vgl. zu der umstrittenen Auslegung etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.12.1986 - 3 S 2336/86 -, BWVPr 1987, 89; Urteil vom 06.05.1996 - 8 S 270/96 -, VBlBW 1996, 380; Bay. VGH, Urteil vom 10.12.1996 - 20 B 95.3349 -, NVwZ 1997, 701).
  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

    Dem Sinn und Zweck des § 50 LVwVfG wird nur eine Auslegung gerecht, die sowohl Zulässigkeit als auch vollständige Begründetheit des Rechtsbehelfs im Zeitpunkt der Rücknahme verlangt (in diesem Sinn: BVerwG, Urt. v. 15.2.1990 - 4 C 39/86 - NVwZ 1990, 857; Urt. v. 18.4.1996 - 4 C 6/95 - NVwZ 1997, 272; Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rnr. 24; a.A.: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.1996 - 8 S 270/96 - NVwZ-RR 1997, 401: es genügt, wenn kein offensichtlich unbegründeter Widerspruch vorliegt; noch weitergehend Bay. VGH, NVwZ 1997, 701: auf Begründetheit des Widerspruchs kommt es nicht an).
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