Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01 |
Drehbarer Uhrenkandelaber
§ 16 Abs. 2 LBO, § 33 Abs. 2 StVO, Werbeanlage in Nähe einer Ampel;
§ 16 Abs. 6 StrG gilt auch dann, wenn die Sondernutzung unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht;
§ 114 S. 2 VwGO, ob ein Nachschieben von Ermessenserwägungen zulässig ist, ist zunächst eine Frage des materiellen Rechts und des Verwaltungsverfahrensrechts;
§§ 24 Abs. 1, 44 Abs. 2 GemO, Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 16 StrG) mit der Folge einer Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) bestimmen sollen, müssen vom Gemeinderat gefaßt werden, Ermessensfehler (§ 40 VwVfG), wenn sich die Verwaltung auf solche von ihr selbst erlassene Richtlinien stützt
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Richtlinienerlass für Sondernutzungserlaubniserteilung kein Geschäft der laufenden Verwaltung
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 24 Abs 1 GemO BW, § 44 GemO BW, § 16 Abs 1 StrG BW, § 16 Abs 6 StrG BW
Richtlinienerlass für Sondernutzungserlaubniserteilung kein Geschäft der laufenden Verwaltung - Judicialis
Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat
- rechtsportal.de
Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage; Errichtung einer Uhrensäule auf einer öffentlichen Verkehrsfläche; Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung von Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen; Voraussetzungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Erlass von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Werbeanlagen kein Geschäft der laufenden Verwaltung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.10.2000 - 13 K 1094/99
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 294 (Ls.)
- VBlBW 2002, 122
- DÖV 2002, 259
Wird zitiert von ... (7)
- VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15
Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt
Die Baurechtsbehörde unterliegt bei der Ermessensausübung keinen anderen Bindungen als dies bei der isolierten Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis auf Grundlage des § 16 Abs. 1 StrG der Fall wäre (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 -, juris, und vom 05.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris;… Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., § 16 Rn. 68).Denn selbst wenn man unterstellt, die Beklagte sei bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen früher großzügiger verfahren und habe im Rahmen ihrer Ermessensausübung der Frage der Erhaltung öffentlichen Parkraums nicht durchgängig entscheidendes Gewicht beigemessen, wäre sie nicht daran gehindert, ihre Verwaltungspraxis ab einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern und die Ausübung des ihr gesetzlich eingeräumten Ermessens in Zukunft an anderen, bisher als weniger bedeutsam erachteten Gesichtspunkten auszurichten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09
Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet
Aber selbst wenn der Widmungszweck kein Recht zur Benutzung des Weges zu Wartungszwecken umfassen sollte, könnte jedenfalls ein entsprechendes Sondernutzungsrecht nach Maßgabe von § 16 Abs. 6 Alt. 2 StrG durch Erteilung der Baugenehmigung gewährt werden, was allerdings im pflichtgemäßem Ermessen der Beklagten stünde (Senatsurteile vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, und vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 - VBlBW 2008, 383). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07
Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung - …
Die Vorschrift, die ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung findet, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urteil vom 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20), enthält nach ihrem Wortlaut für die benannten Erlaubnisse und Genehmigungen weder eine dem § 16 Abs. 1 Satz 2 StrG entsprechende Regelung noch verweist sie auf die dortige Regelung.Die Entscheidung darüber steht in ihrem Ermessen, bei dessen Ausübung sie keinen anderen Bindungen unterliegt, als die sonst für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zuständige Behörde (vgl. Senatsurteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122;… Nagel, StrG, 3. Aufl., § 16 Rn. 37;… Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., Rn. 68;… Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rn. 273).
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01
Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene …
Werden - wie im vorliegenden Fall - allgemeine Richtlinien erlassen, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Vergabe von Liegeplätzen bestimmen sollen, so ist die Entscheidung hierüber grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 17.2.1999, NVwZ 1999, 1122 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 24.2.2000, GewArch 2000, 200 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001, VBlBW 2002, 122 ff.). - VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07
Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer …
Dieses Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, U. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, NVwZ-RR 2000, 837, 839; U. v. 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris Rn. 22, 26;… B. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6;… Sauthoff, a.a.O., Rn. 652;… ders. in: Müller/Schulz, FStrG, § 8 Rn. 10; ders., NVwZ 2004, 674, 683 f.; von Mannstein, Die Nutzung der öffentlichen Straßen, S. 366, 371). - VG Stuttgart, 19.09.2018 - 8 K 12220/17
Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse; ermessenslenkende …
Soweit die Gemeinde zuständig ist, handelt es sich bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen um eine Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 Landesverfassung iVm. 2 Abs. 1 Gemeindeordnung(VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - juris;… Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 16 Rn. 19).Da solche Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen und deren dauernde Anwendung in Verbindung mit Art. 3 GG die einer Norm ähnliche Selbstbindung erzeugen, erhebliche wirtschaftliche oder politische Auswirkungen haben können und auch das äußere Erscheinungsbild einer Stadt wesentlich beeinflussen, stellt ihr Erlass auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - juris; Urteil vom 27.02.1987 - 5 S 2185/86 - juris).
- VG Augsburg, 20.03.2017 - Au 5 K 16.1120
Ablehnung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage wegen Verstoßes …
Auch wenn die Beklagte demnach nicht daran gehindert gewesen wäre, Art. 8 BayBO auch im ursprünglichen Genehmigungsverfahren heranzuziehen, ist sie nicht daran gehindert, ihre Verwaltungspraxis ab einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris).