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   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05   

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https://dejure.org/2005,3749
VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05 (https://dejure.org/2005,3749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2005 - 3 S 141/05 (https://dejure.org/2005,3749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 3 S 141/05 (https://dejure.org/2005,3749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung eines baurechtlichen Widerspruchsbescheides, der auf Widerspruch des Nachbarn die erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Garagen und Stellplätzen aufgehoben hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Umfassung des Gebäudebegriffs als Unterfall von dem allgemeinen Begriff der (baulichen) Anlage ; Zulässigkeit von "Gebäuden" in Baugebieten für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 13; ; LBO § 71

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO , Baurecht Nachbarschutz - Bürogebäude, Wohngebäude, Gewerbebetrieb, Freiberufliche Tätigkeit, Anlage für Verwaltungen, Räume, Baulast, Befreiung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürogebäude für Freiberufler in allgemeinem Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenständige Gebäude können nicht durch Baulast verklammert werden (IBR 2006, 1014)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 164
  • DÖV 2006, 84 (Ls.)
  • BauR 2005, 1818 (Ls.)
  • BauR 2005, 1881
  • ZfBR 2005, 696
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Stuttgart, 09.06.2004 - 2 K 3893/03

    Freiberufliche Tätigkeit im Wohngebiet nur in einzelnen Räumen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juni 2004 - 2 K 3893/03 - werden zurückgewiesen.

    Nach Einnahme eines Augenscheins wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klagen mit Urteil vom 9.6.2004 - 2 K 3893/03 - ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9.6.2004 - 2 K 3893/03 - zu ändern, den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.8.2003 aufzuheben und das beklagte Land zu verpflichten, mittels eines neuen Widerspruchsbescheids den Widerspruch der Beigeladenen gegen die Baugenehmigung der Stadt Gerlingen vom 11.11.2002 zurückzuweisen.

    Unter Änderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. April 2004 - 2 K 3893/03 - wird der Streitwert für das Verfahren in beiden Instanzen auf jeweils 20.000,-- EUR festgesetzt (vgl. §§ 25 Abs. 2, 13 Abs. 1 GKG a.F. und §§ 72 Nr. 1, 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG n.F.; entspr. Ziff. 9.1.1 des Streitwertkatalogs 2004).

  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    Diese funktionale Selbständigkeit wird dabei auch durch eine etwaige bauliche Verbindung mit anderen Gebäuden oder Anlagen nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, BauR 1996, 219).

    Ein Rückgriff auf § 15 Abs. 1 BauNVO erübrigt sich damit auch insoweit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, BauR 1996, 219).

  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96

    Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    Zwar beschränken sich Anlagen für Verwaltungen in diesem Sinne nicht auf öffentliche Verwaltungen, sondern umfassen auch private Einrichtungen solchen Charakters (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.5.2001 - 9 N 1626/96 -, BauR 2002, 1134).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    Auch insoweit sind aber die durch den Gebietscharakter gezogenen Grenzen zu beachten; im allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich und so auch nicht ausnahmsweise zulässig ist daher ein Gebäude, das nach seiner Ausgestaltung und Funktionalität einem Büro- oder Verwaltungsgebäude nahe kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63, Nr. 102 ).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    § 13 BauNVO schützt vor der städtebaulich unerwünschten Verdrängung der primären Wohnnutzung und stellt insoweit auf eine abstrakte Betrachtungsweise ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.1985 - 4 C 34.81 -, VBlBW 1985, 382).
  • OVG Hamburg, 19.12.1996 - Bf II 46/94

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzungsänderung; Bodenrechtliche Relevanz; Art der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    Die Einstufung als freiberufliche Tätigkeit im Sinne der BauNVO hängt nicht von der jeweils gewählten Rechtsform ab (so auch OVG Hamburg, Urteil vom 19.12.1996 - Bf II 46/94 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 3 S 141/05
    Zu Recht wurde weiter ausgeführt, dass die Baulast kein Rechtsinstitut ist, mit dem planungsrechtlich verbindliche Festsetzungen verdrängt, aufgehoben oder verändert werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.4.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486).
  • VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 2263/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein Verwaltungsgebäude mit

    Denn bei Annahme eines Gewerbebetriebs ist das Gebäude in dem festgesetzten Gewerbegebiet ohne Weiteres nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig, bei Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit ergibt sich dieselbe Rechtsfolge - möglicherweise entgegen der Auffassung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald - entweder bereits unmittelbar aus § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO, weil Geschäfts, Büro- oder Verwaltungsgebäude gerade auch für Freiberufler gedacht seien ( so Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Aufl. 2014, § 8 RdNr. 12 und § 13 RdNr. 3, m.w.N. ), oder aus § 13 Halbsatz 2 BauNVO ( so Stock, in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 3. Aufl. 2014, § 8 RdNr. 34; ebenso Aschke, in: Ferner/Kröninger/Aschke, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung, 3. Aufl. 2013, § 13 BauNVO RdNr. 1; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2005, NVwZ-RR 2006, 164 ).
  • VG Schwerin, 06.01.2020 - 2 B 1088/19

    "Gebäude" bei Anbau einer Physiotherapiepraxis an Wohnhaus

    Hinsichtlich der Baugebiete nach den § 2 bis 4 BauNVO wird ergänzend, aber nicht ersetzend, angeordnet, inwieweit unter anderem freiberufliche Nutzungen (nur) in den dort allgemein bzw. ausnahmsweise zulässig errichteten Gebäuden möglich sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 2005 - 3 S 141/05 - BRS 69 Nr. 81).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 640/09

    Erteilung einer Baugenehmigung durch Nutzungsänderung hinsichtlich

    Er hat auf den Aufsatz von Schröer, Öffentliches Baurecht - Grenzen des Gebietserhaltungsanspruchs, NJW 2009, 484 sowie die dort zitierten Entscheidungen des Hessischen VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 3 TG 2595/01 -, ESVGH 52, 126, sowie des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 3 S 141/05 -, BRS 69 Nr. 81 = BauR 2005, 1881 verwiesen.
  • OVG Hamburg, 02.02.2023 - 2 Bs 179/22

    Erfolglose Beschwerde eines Rudervereins betreffend die Untersagung der Nutzung

    Eine solche umfassende Nutzungsuntersagung kann nur an den Grundeigentümer gerichtet werden, weil nur er es in der Hand hat, nach Beendigung der rechtswidrigen Nutzung durch die jetzige Vertragspartnerin dauerhaft für eine ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks zu sorgen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2005, 2 Bs 144/05, NVwZ-RR 2006, 164, juris Rn. 10).
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