Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45982
VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19 (https://dejure.org/2021,45982)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 (https://dejure.org/2021,45982)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 3 S 2103/19 (https://dejure.org/2021,45982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,45982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 165 Abs 3 S 1 Nr 1 bis 4 BauGB, § 169 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 1 bis 3 UVPG, § 36 UVPG, § 165 Abs 3 S 2 BauGB
    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen Umweltprüfung; Ermittlung des langfristigen Wohnstättenbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 165 ; BauGB § 169 ; UVPG § 35 ; UVPG § 36
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; Entwicklungssatzung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; erhöhter Wohnstättenbedarf; Prognose; Strategische Umweltprüfung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 165 ; BauGB § 169 ; UVPG § 35 ; UVPG § 36
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; Entwicklungssatzung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; erhöhter Wohnstättenbedarf; Prognose; Strategische Umweltprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Die von der Maßnahme Betroffenen erleiden daher durch einen nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen des § 165 Abs. 3 Satz 1 BauGB keine unzumutbare Rechtseinbuße (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.03.2006 -  3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).

    Muss der Planungsraum, etwa in Bezug auf die Nähe standortrelevanter Einrichtungen oder die Anbindung an das Verkehrsnetz, bestimmten Anforderungen entsprechen, denen andere Standorte nicht oder nur unzureichend genügen, braucht die Gemeinde nicht mit diesen weniger geeigneten Flächen vorlieb zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 51; BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998 - 4 BN 4.98 -, juris Rn. 14).

    Der Entwicklungssatzung kann deshalb nicht entgegengehalten werden, dass an anderen, zumal verstreut liegenden Standorten Wohnbauflächen verfügbar sind, selbst wenn diese zusammengenommen eine Flächengröße ergeben sollten, die der des förmlich festgelegten Entwicklungsbereichs entspricht (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris).

    Insoweit kommt es maßgeblich auf den Umfang und die Komplexität der jeweiligen Entwicklungsmaßnahme an (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57).

    Ist dies durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt, so gilt auch für das Eigentum wie für sonstige abwägungserhebliche Belange, dass es in der Abwägung überwunden werden darf (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 62).

    Der Abwägungsspielraum, den die Gemeinde hierbei hat, ist überschritten, wenn sie die Entwicklungsmaßnahme als Mittel im Rahmen einer Bodenvorratspolitik einsetzt, die es ihr ermöglicht, sich den Zugriff auf Flächen zu sichern, die nicht zur Überplanung innerhalb eines absehbaren Zeitraums anstehen, sondern für eine fernere Zukunft als Baulandreserve dienen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 60).

    Es entspricht sachgerechter Abwägung, schon auf der Ebene des Entwicklungsrechts insoweit einem voraussichtlichen Bedarf an Kompensationsflächen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 38, 60; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 50 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2006 - 3 S 2468/04

    Wohl der Allgemeinheit, Erhöhter Wohnstättenbedarf, Enteignung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, BauR 2004, 1584 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).

    Der für die Bedarfseinschätzung vorausgesetzte und maßgebliche Zeithorizont wird dadurch bestimmt, dass das Entwicklungsrecht den Kommunen ein Instrumentarium an die Hand gibt, das darauf angelegt ist, für die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme wirksame Lösungsmöglichkeiten über die nähere Zukunft hinaus innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu eröffnen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.12.2002 - 4 CN 7.01 -, BVerwGE 117, 248 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris; Runkel in EZBK, BauGB, § 165 Rn. 53 ff.).

    Die von der Maßnahme Betroffenen erleiden daher durch einen nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen des § 165 Abs. 3 Satz 1 BauGB keine unzumutbare Rechtseinbuße (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 57; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.03.2006 -  3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).

    Auch wenn der Gemeinde kein städtebaupolitisches planerisches Ermessen im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zusteht, so ist die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Entwicklungsmaßnahme gleichwohl an den legitimen Zielvorstellungen zu messen, die sie mit der Entwicklungsmaßnahme verfolgt (vgl. zur Alternativenprüfung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 96).

    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit eines Standorts für ein Vorhaben, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 93 ff., VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34).

    Auch die fehlende Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde darauf, dass die Gesamtmaßnahme zügig durchgeführt wird, kann ein die Entwicklungsmaßnahme rechtfertigender Grund sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 38 ff.).

    Es entspricht sachgerechter Abwägung, schon auf der Ebene des Entwicklungsrechts insoweit einem voraussichtlichen Bedarf an Kompensationsflächen Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 03.07.1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rn. 38, 60; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 50 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 86/09

    Stadt Attendorn obsiegt im Streit um Entwicklungssatzung für Industriegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde die Entwicklungsmaßnahme nicht dafür nutzbar machen darf, eine nicht bestehende Nachfrage erst zu erzeugen und dafür Flächen planerisch anzubieten, sind der Bedarf und die Möglichkeiten seiner Deckung im Grundsatz für den Zeitraum zu prognostizieren, innerhalb dessen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme verwirklicht werden soll (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 56, m.w.N.; Runkel in EZBK, BauGB, vor § 165 Rn. 52a, § 165 Rn. 63).

    Auch wenn der Gemeinde kein städtebaupolitisches planerisches Ermessen im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB zusteht, so ist die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Entwicklungsmaßnahme gleichwohl an den legitimen Zielvorstellungen zu messen, die sie mit der Entwicklungsmaßnahme verfolgt (vgl. zur Alternativenprüfung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 96).

    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit eines Standorts für ein Vorhaben, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 93 ff., VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris Rn. 34).

    Ein solches "Hineinplanen in eine Ausnahme- oder Befreiungslage" ist grundsätzlich zulässig (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NW -, juris Rn. 152; vgl. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 131).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist - auch nach den Vorgaben des Unionsrechts - eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NW -, juris Rn. 148; vgl. zur Bauleitplanung BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 58; BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rn.103; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn.142; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rn. 106 ff.; jeweils m.w.N.).

    Insoweit finden im Rahmen des entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rn. 139).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14

    Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Die Antragsteller sind angesichts dessen unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffen; die (potentielle) Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs müssen sie nicht hinnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 27; für eine Sanierungssatzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2016 - 3 S 572/15 -, BRS 84 Nr. 155).

    Danach ist es unschädlich, dass die Ziele und Zwecke der Entwicklungssatzung nicht bereits im Satzungstext benannt, sondern gesondert beschlossen worden sind (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f.).

    Einen Rechtssatz, wonach sich die Ziele einer Entwicklungssatzung gemäß § 165 Abs. 6 BauGB unmittelbar aus dem Satzungstext ergeben müssen und nicht auch der Begründung der Satzung entnommen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht aufgestellt (BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 - 4 BN 4/17 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.12.2011 - 1 KN 111/08 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f; a.A. Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand Mai 2021 - im Folgenden EZBK -, Vorbemerkung zu den §§ 165 ff., Rn. 44a, § 165 Rn. 121).

    Da der Zeitrahmen für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme seinerseits auf einer Prognose beruht, die lediglich auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14. -, juris Rn. 104 m.w.N.), dürfen die formalen Anforderungen nicht überspannt werden.

    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung kann insoweit nur sein, ob die Antragsgegnerin dem Zeit- und Maßnahmeplan eine sachgerechte Prognose zugrunde gelegt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 - juris Rn. 104 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Es ist allerdings nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass die in § 44 BNatSchG geregelten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, insbesondere die Zugriffsverbote in § 44 Abs. 1 BNatSchG, - ähnlich wie bei einem Bebauungsplan - der Umsetzbarkeit und damit der Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme entgegenstehen können (vgl. zum Bebauungsplan BVerwG, Urt. v. 08.03.2017 - 4 CN 1.16 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rn. 106; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 125 ff.; jeweils m.w.N.).

    Hierzu reicht aber in der Regel eine bloße "Potenzialabschätzung" aus (vgl. zur Bauleitplanung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 129 m. w. N.).

    Ein solches "Hineinplanen in eine Ausnahme- oder Befreiungslage" ist grundsätzlich zulässig (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NW -, juris Rn. 152; vgl. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn. 131).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist - auch nach den Vorgaben des Unionsrechts - eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2011 - 2 D 86/09.NW -, juris Rn. 148; vgl. zur Bauleitplanung BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 58; BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rn.103; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.2018 - 5 S 2105/15 -, juris Rn.142; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.09.2020 - 5 S 734/18 -, juris Rn. 106 ff.; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 4 BN 7.04

    Zulässige Enteignung im städtebaulichen Entwicklungsbereich auch ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, BauR 2004, 1584 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris m. w. N.).

    Die enteignungsrechtliche Vorwirkung einer Entwicklungssatzung schließt es nicht aus, der Gemeinde Bewertungs- und Prognosespielräume zuzuerkennen, die einer gerichtlichen Vollkontrolle entzogen sind (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.06.2008 - 1 BvR 349/04 u.a. -, juris Rn. 29 ff.; BVerwG, Beschl. v. 05.08.2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, juris).

    Ein Vorgehen in Teilabschnitten kann je nach Komplexität der Maßnahme gerechtfertigt sein; maßgeblich ist, ob verschiedene Einzelmaßnahmen - wie hier - ein planmäßiges und (auch zeitlich) aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, juris).

    Von dem erhöhten Wohnstättenbedarf wird auch der durch die Schaffung von Wohnraum notwendig werdende ergänzende Bedarf an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Schulcampus, Sportanlagen, soziale Einrichtungen sowie Freizeit- und Grünflächen) umfasst (§ 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB; vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2004 - 4 BN 7.04 -, juris).

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Ob die öffentlichen Interessen überwiegen, die für das Vorhaben sprechen, unterliegt einer Prüfung nicht lediglich nach Maßgabe der zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze (BVerfG, Urt. v. 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 74, 264, 293 f.; BVerwG, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Verläuft die tatsächliche Entwicklung anders als prognostiziert, so ist dies für sich genommen kein Beleg, sondern allenfalls ein Indiz für eine unsachgemäß erstellte Prognose (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13).

    Wie ausgeführt, darf sich die Gemeinde auf Schätzungen und Erfahrungswerte stützen, wenn sie mit zumutbarem Aufwand keine besseren Erkenntnismittel ausschöpfen kann (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Dementsprechend hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 4 BauGB die Verpflichtung zur Umweltprüfung nur für Bauleitpläne eingeführt (vgl. zum Ganzen Runkel in EZBK, BauGB, § 165 Rn. 94 unter Bezugnahme auf den Bericht der unabhängigen Kommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs - Gaentzsch-Kommission - vom August 2002; zur vergleichbaren Konstellation einer Sanierungsatzung BVerwG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rn. 14).

    Da nämlich die Entwicklungsziele der Konkretisierung durch nachfolgende Planung bedürfen und ein nachfolgender Bebauungsplan nicht aus der Entwicklungssatzung zu entwickeln ist (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rn. 10), besteht bei der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme ein erheblicher Spielraum des Plangebers, und zwar auch in Bezug auf den zu überbauenden Bereich.

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24.03.2010 (- 4 BN 60.09 -, juris Rn. 14) angenommen, dass naturschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch die Sanierungssatzung als solche ausgeschlossen sind, wenn nachfolgenden Ordnungs- und Baumaßnahmen ein Verbot entgegensteht oder hierfür aus Rechtsgründen eine FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich ist.

  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Der für die Bedarfseinschätzung vorausgesetzte und maßgebliche Zeithorizont wird dadurch bestimmt, dass das Entwicklungsrecht den Kommunen ein Instrumentarium an die Hand gibt, das darauf angelegt ist, für die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme wirksame Lösungsmöglichkeiten über die nähere Zukunft hinaus innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu eröffnen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.12.2002 - 4 CN 7.01 -, BVerwGE 117, 248 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.03.2006 - 3 S 2468/04 -, juris; Runkel in EZBK, BauGB, § 165 Rn. 53 ff.).

    Wenn ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten besteht und die Schaffung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, ist es daher unbedenklich, wenn sich die Planung nicht nur auf die Flächen für Wohnstätten beschränkt, sondern zugleich ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten befriedigt werden soll, dem isoliert betrachtet möglicherweise nicht das für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gebotene Gewicht zukommen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2002 - 4 CN 7.01 -, juris).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
    Auch wenn Betroffene aufgrund des Hinweises dem Irrtum unterliegen sollten, dass sie Einwendungen erheben müssen, um sich die Möglichkeit eines Normenkontrollantrags zu erhalten, werden sie von der Geltendmachung von Einwendungen nicht abgehalten, sondern hierzu vielmehr angehalten (vgl. zu § 47 Abs. 2a VwGO a.F. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 15).

    Hingegen ist es nicht Aufgabe der öffentlichen Bekanntmachung zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung darüber zu belehren, unter welchen Voraussetzungen ein späterer Normenkontrollantrag Erfolg verspricht (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20

    Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 734/18

    Formell (beschleunigtes Verfahren; Bekanntmachung) und materiell

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich;

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 1107/18

    Teilfortschreibung eines Regionalplans

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1985 - 8 S 1923/83

    Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10

    Verletzung des Abwägungsgebots

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2015 - 3 S 248/15

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10a D 124/01
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 5 S 2266/96

    Schaffung eines gleichartigen Biotops als Ausgleichsmaßnahme

  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht

  • EuGH, 22.03.2012 - C-567/10

    Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431

    Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

  • VGH Baden-Württemberg - 3 S 209/19 (anhängig)

    H. gegen Stadt Freiburg - Rechtsamt - wegen Gültigkeit der

  • BVerwG, 16.05.2017 - 4 BN 4.17

    Frage der Vereinbarkeit einer örtlichen Rechtsvorschrift mit Verfassungsrecht als

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08

    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15

    Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in

    Mit Urteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - (juris) wies der Senat einen Normenkontrollantrag gegen diese Satzung ab; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24.05.2022 - 4 BN 3/22 - (juris) zurück.

    Denn mit dem planfestgestellten Vorhaben soll insbesondere erreicht werden, dass zur Bebauung vorgesehene Flächen nicht mehr in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WG; Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 169 f.).

    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 02.02.2024 im Wesentlichen sein Vorbringen aus den Schriftsätzen vom 29.12.2021 und 07.02.2022 im Verfahren 3 S 3940/21 wiederholt, enthält auch dieser Schriftsatz grundsätzlich nur Konkretisierungen der Klagebegründung vom 29.11.2021 bzw. bezogen auf das Senatsurteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - Rechtsausführungen zu § 68 Abs. 3 WHG.

    Abgesehen davon, dass gemäß § 6 UmwRG dem Vorbringen nicht weiter nachzugehen ist, hat der Senat im Urteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - (juris Rn. 78 ff.) ausführlich begründet, weshalb die Entwicklungsmaßnahme der Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohnstätten (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) dient.

    Wie bereits der Begriff der Zerstörung nahelegt, bedarf es vielmehr einer in funktioneller Hinsicht nahezu vollständigen, wenn nicht sogar einer restlosen Beseitigung der natürlichen Rückhalteflächen (Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 173; Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 40 ff.; Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 58. EL August 2023, § 68 Rn. 23; Fröhlich in Wellmann/Queitsch/Fröhlich, WHG, 2. Aufl. 2019 § 68 Rn. 8; Riese in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 102. EL September 2023, WHG § 68 Rn. 91; Maus in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 68 Rn. 61).

    Durch diesen Ausgleich ist bereits der Tatbestand einer Zerstörung natürlicher Retentionsflächen nicht gegeben (vgl. Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 173; Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 42; Riese in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 102. EL September 2023, WHG § 68 Rn. 91; Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 58. EL August 2023, § 68 Rn. 23; nur im Ergebnis ebenso BayVGH, Urt. v. 18.12.2012 - 8 B 12.431 - juris Rn. 49; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.05.2015 - 2 M 33/15 - juris Rn. 30; Czychowski/Reinhardt, WHG, 13. Aufl. 2023, § 68 Rn. 27; Spieth in BeckOK Umweltrecht, 68. Edition, Stand 01.10.2023, § 68 Rn. 22).

    Ergänzend führt er im Eilverfahren 3 S 3940/21 mit Schriftsätzen vom 29.12.2021 und 07.02.2022 und teilweise im vorliegenden Verfahren mit Schriftsatz vom 02.02.2024 unter Verweis auf das Urteil des Senats vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - (juris Rn. 155, 174) aus, die Dietenbach-Niederung sei eine Aue und auch ein Auwald, da hier Pflanzengesellschaften in einer Flussaue vorhanden seien.

    Soweit der Kläger im Eilverfahren auf die vom Senat erwähnte alternative Stadtbahnanbindung und auch im Übrigen auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - verweist, geht das Vorbringen ins Leere.

    Die beabsichtigte Errichtung von Hochwasserdämmen links- und rechtsseitig des Dietenbaches ist eine Maßnahme im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 2 WHG (s. bereits Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 170; Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 56 ff.).

    Vorliegend baut der Planfeststellungsbeschluss aber, wie von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung dargelegt, auf den Bilanzierungen und abwägenden Erwägungen in den Verfahren zum Flächennutzungsplan und insbesondere zur Entwicklungsmaßnahme auf, in denen das Gebot des Klimaschutzes berücksichtigt wurde (vgl. hierzu Senatsurt. v. 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 166 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von

    Mit Urteil vom 6.7.2021 (3 S 2103/19, juris) hat der Senat einen Normenkontrollantrag gegen diese Satzung abgewiesen; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen liegen teilweise in Gebieten, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100) (vgl. die Genehmigungsplanung, Anlage 1 zum Planfeststellungsbeschluss, S. 38; auch Senatsurt. v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 169).

    Denn mit dem planfestgestellten Vorhaben soll insbesondere erreicht werden, dass zur Bebauung vorgesehene Flächen nicht mehr in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WG; auch Senatsurt. v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 169 f.).

    Zu diesem Versagungsgrund hat der Senat im Urteil vom 6.7.2021 (a. a. O., juris Rn. 173) ausgeführt:.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist § 78 Abs. 4 Satz 2 WHG auch nicht nur auf Maßnahmen anzuwenden, "die dem Schutz von bestehenden Siedlungen dienen" (vgl. Klagebegründung S. 20; auch Schriftsatz vom 7.2.2022 S. 24 oben; s. schon Senatsurt. v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 170).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 3542/21

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbandes; erstrebtes integriertes Energie-

    In der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22.02.2022 - C-300/20 - Bund Naturschutz in Bayern e. V.; Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona vom 16.09.2021 - C-300/20 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 04.05.2020 - 4 CN 4.18 - ZUR 2020, 494) und des VGH Baden-Württemberg (Urteile vom 06.07.2021 - 3 S 2103/19 - und vom 14.07.2021 - 10 S 141/20 - ZUR 2022, 48; Senatsbeschluss vom 21.01.2022 - 10 S 1861/21 - juris) bestehe Einigkeit, dass ein Rahmensetzen voraussetze, dass "eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekte" festgelegt werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2022 - 3 S 1762/22

    Zweckentfremdung von innerstädtischen Wohnungen in Fereien- bzw.

    Es ist angesichts des senatsbekannten Wohnraummangels im Stadtgebiet der Antragsgegnerin (hierzu etwa Senatsurteile v. 6.7.2021 - 3 S 2103/19 - juris und v. 8.12.2020 - 3 S 209/19 - unveröff.), die zudem eine bekannte Universitätsstadt ist, fernliegend, dass die Wohneinheiten etwa wegen fehlender Waschmaschinenanschlüsse nicht vermietbar wären, zum Beispiel an Studierende.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht