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   VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09   

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VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09 (https://dejure.org/2009,8950)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 (https://dejure.org/2009,8950)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2009 - 5 S 217/09 (https://dejure.org/2009,8950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Genehmigung für die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Genehmigung nach § 25 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) trotz eines in einer Naturschutzverordnung oder Landschaftsschutzverordnung enthaltenen Verbotes zur Aufforstung von Grundstücken eines Schutzgebiets oder zur Vornahme gleich kommendender ...

  • Judicialis

    LLG § 25 Abs. 1; ; LLG § 25 Abs. 2 Nr. 3; ; LLG § 25 Abs. 3; ; LLG § 25 Abs. 5; ; LLG § 25 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Genehmigung nach § 25 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) trotz eines in einer Naturschutzverordnung oder Landschaftsschutzverordnung enthaltenen Verbotes zur Aufforstung von Grundstücken eines Schutzgebiets oder zur Vornahme gleich kommendender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 5 S 2099/91

    Ein in einer Naturschutzverordnung enthaltenes Aufforstungsverbot ist eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09
    Das in einer Natur- oder Landschaftsschutzverordnung enthaltene Verbot, Grundstücke eines Schutzgebiets aufzuforsten oder dort einer Aufforstung gleich kommende Anpflanzungen vorzunehmen, steht der Erteilung einer Genehmigung nach § 25 LLG ungeachtet der in § 25 Abs. 2 LLG abschließend aufgezählten Versagungsgründe als weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmung i.S.v. § 25 Abs. 6 LLG entgegen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats zu § 25 Abs. 5 LLG a.F., vgl. Beschluss vom 19.11.1991 - 5 S 2099/91 -).

    Dies entspreche der Verwaltungspraxis und der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 19.11.1991 (5 S 2099/91), in der zu § 25 Abs. 2 und 5 LLG a.F. ausgeführt worden sei, dass das in einer Naturschutzverordnung enthaltene Aufforstungsverbot trotz der abschließenden Aufzählung der Versagungsgründe in § 25 Abs. 2 LLG a.F. als weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmung i.S.v. § 25 Abs. 5 LLG a.F. der Erteilung einer Genehmigung entgegenstehe.

    Dies hat der Senat in dem nach § 130a VwGO gefassten Beschluss vom 19.11.1991 (- 5 S 2099/91 -, juris) bereits festgestellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1983 - 5 S 2336/82

    Versagung einer Aufforstungsgenehmigung wegen Behinderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09
    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist dabei nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. zum Ganzen Senatsurteile v. 25.04.1978 - X 2296/76 -, RdL 1979, 48; Urt. v. 05.08.1983 - 5 S 2336/82 -, RdL 1983, 275; Beschl. v. 11.01.2006 - 5 S 2225/05 -, BWGZ 2006, 418).

    Angesichts der unmissverständlichen Formulierung des Antragsformulars (BA Bl. 40) ist kein Raum für die Annahme, der Antrag umfasse zugleich auch - konkludent - einen Erlaubnisantrag nach § 7 der Schutzverordnung (vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 05.08.1983 - 5 S 2336/82 -, RdL 1983, S. 275).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 5 S 2225/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09
    Da die Genehmigungspflicht nach § 25 LLG das ungeregelte Entstehen von Waldflächen zugunsten einer Offenhaltung der Landschaft verhindern soll (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 11.01.2006 - 5 S 2225/05 - BWGZ 2006, 418), steht das Tatbestandsmerkmal der "Offenheit" der Landschaft im Gegensatz zum Begriff des Waldes, der in § 2 des Landeswaldgesetzes i.d.F. vom 31.08.1995 (LWaldG) definiert ist.

    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist dabei nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. zum Ganzen Senatsurteile v. 25.04.1978 - X 2296/76 -, RdL 1979, 48; Urt. v. 05.08.1983 - 5 S 2336/82 -, RdL 1983, 275; Beschl. v. 11.01.2006 - 5 S 2225/05 -, BWGZ 2006, 418).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1978 - X 2296/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09
    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist dabei nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. zum Ganzen Senatsurteile v. 25.04.1978 - X 2296/76 -, RdL 1979, 48; Urt. v. 05.08.1983 - 5 S 2336/82 -, RdL 1983, 275; Beschl. v. 11.01.2006 - 5 S 2225/05 -, BWGZ 2006, 418).
  • VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15

    Genehmigungsfähigkeit einer Anlage von Weihnachtsbaumkulturen

    Auf die unterhalb der Schwelle liegende Bepflanzung jedes Einzelgrundstückes kommt es nicht an (offen gelassen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06. August 2009 - 5 S 217/09 -, juris).

    Geschützt ist das Bild der Landschaft dabei auch in seiner Funktion als Kultur- und Erholungslandschaft, § 2 Nr. 2 LLG (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06. August 2009 - 5 S 217/09 -, juris).

    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.1978 - X 2296/76 - 05.08.1983 - 5 S 2336/82 - Beschluss vom 11.01.2006 - 5 S 2225/05 - Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 -, jeweils via juris).

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die optisch-ästhetische Wahrnehmung der Landschaft an, sondern darauf, ob der vorgefundene, durch den Erlass der LandschaftsschutzVO konservierend geschützte Landschaftsbestand in seinem Charakter in erheblicher Weise verändert wird oder nicht (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 K 15089/17

    Beseitigung einer Aufforstung; Begriff des "Waldes"

    "Offene" Landschaften i. S. v. § 25 Abs. 1 LLG sind demgegenüber sämtliche Flächen, die nicht unter § 2 Abs. 1 bis 3 LWaldG fallen (vgl. zum Ganzen m. w. N.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 - juris Rn. 22).

    (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 - juris Rn. 23; vgl. auch Endres, Kommentar Bundeswaldgesetz, 2014, § 2 Rn. 13).

    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist dabei nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 5 S 1654/09

    Einschreiten der Naturschutzbehörde gegen Weihnachtsbaumkultur

    Der Landesgesetzgeber hat mit Änderungsgesetz vom 25.02.1992 (GBl. S. 13) die Vorschriften des LLG zur Aufforstungsgenehmigung neu gefasst und im Zuge dessen die Genehmigungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 LLG um den spezifisch naturschutzrechtlichen Versagungsgrund des § 25 Abs. 2 Nr. 3 LLG erweitert, um den Landwirtschaftsämtern eine entsprechende Prüfungsbefugnis einzuräumen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.08.2009 - 5 S 217/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2022 - 10 LA 18/22

    Erstaufforstung; Schmuckreisig; Waldbegriff; Waldeigenschaft;

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist nicht der Charakter der (vormals) angepflanzten Bäume, sondern die gärtnerisch-landwirtschaftliche Nutzung ausschlaggebend für die Einstufung einer Fläche als Weihnachtsbaumkultur i.S.d. § 2 Abs. 3 BWaldG und § 2 Abs. 7 Nr. 4 NWaldLG (vgl. Thomas, BWaldG, 3. Auflage 2018, § 2 Nr. 7.3; Klose/Orf, Forstrecht, 2. Auflage 1998, § 2 Rn 9b; Senatsbeschluss vom 24.9.2019 - 10 LA 256/18 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.8.2009 - 5 S 217/09 -, juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 16.07.2012 - W 5 K 11.942

    Erstaufforstung; Landschaftsbild

    Dies gilt umso mehr, als die Beurteilung des Landschaftsbilds nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu erfolgen hat, sondern hierfür auch die nahe und mittlere Umgebung maßgeblich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 06.08.2009, Az. 5 S 217/09, RdNr. 30 in juris; VG Augsburg, U.v. 22.02.2008, Az. Au 4 K 07.1277, RdNr. 15 in juris).
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