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   VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90   

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https://dejure.org/1990,7721
VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90 (https://dejure.org/1990,7721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.09.1990 - 8 S 814/90 (https://dejure.org/1990,7721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. September 1990 - 8 S 814/90 (https://dejure.org/1990,7721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Intim-Shops mit Kino im Straßenviertel mit Kerngebietscharakter - Stellplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 8 S 542/86

    Baugenehmigung für ein Tagescafe - Stellplatzpflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90
    Bei Ermittlung des zusätzlichen Stellplatzbedarfs nach § 39 Abs. 1 S 3 LBO (BauO BW) ist grundsätzlich von den im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltenden Stellplatzrichtzahlen auszugehen (im Anschluß an Urteil des 5. Senats vom 22.5.1990 - 5 S 3170/89 - unter Aufgabe des Urteils vom 30.4.1986 - 8 S 542/86 -).

    Soweit der Senat die im Zeitpunkt der Genehmigung der früheren Nutzung geltenden Richtzahlen zugrundegelegt hat (vgl. Urt. v. 30.4.1986 -- 8 S 542/86 --), wird dies nicht aufrechterhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1990 - 5 S 3170/89

    Spielhalle im Mischgebiet; Nutzungsänderung; Ermittlung des Stellplatzbedarfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90
    Bei Ermittlung des zusätzlichen Stellplatzbedarfs nach § 39 Abs. 1 S 3 LBO (BauO BW) ist grundsätzlich von den im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltenden Stellplatzrichtzahlen auszugehen (im Anschluß an Urteil des 5. Senats vom 22.5.1990 - 5 S 3170/89 - unter Aufgabe des Urteils vom 30.4.1986 - 8 S 542/86 -).

    Für die Ermittlung des notwendigen Stellplatzbedarfs der früheren Bäckerei ist auf die im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltenden Stellplatzrichtzahlen abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.5.1990 -- 5 S 3170/89 --).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90
    § 15 BauNVO auf den sich das Regierungspräsidium berufen hat, kommt auf nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleitete Bebauungspläne nicht zur Anwendung, denn jene Vorschrift gilt nur für nach Maßgabe des Bundesbaugesetzes bzw. des Baugesetzbuchs erlassene Bebauungspläne (vgl. BVerwGE 26, 103 u. BVerwG, Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94

    Zuständigkeit des Bürgermeisters zur Ausfertigung von Bebauungsplänen;

    Für die Ermittlung des notwendigen Stellplatzbedarfs der früheren genehmigten Wohnungen ist auf die im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Stellplatzrichtlinienzahl abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.5.1990 - 5 S 3170/89-; Urt. v. 6.9.1990 - 8 S 814/90 - BWVPr 1991, 69).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1993 - 3 K 609/93

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Vereinbarkeit einer Nutzung als Museum für

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 517/92

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage - Vorbereitung einer

    Diese Richtlinien sind eine sachverständige Konkretisierung von § 39 Abs. 1 LBO (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.03.1985 -- 3 S 2183/84 -- VBlBW 1985, 459; Urt. v. 06.09.1990 -- 8 S 814/90 --).
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