Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Der Schwerbehinderte hat das Recht zur Verweigerung von Mehrarbeit.
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer - Arbeitsverweigerung - Verlangen der Freistellung von Mehrarbeit bzw. von Überstunden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.01.2006 - 11 K 10/06
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06
- BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06
Mehrarbeit im Sinne des § 124 SGB IX ist jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit (so BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 -, BAGE 104, 73).Aus § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX ergibt sich auch insoweit ein Anspruch des schwerbehinderten Menschen gegenüber seinem Arbeitgeber auf behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit, dessen Erfüllung allerdings dem Arbeitgeber zumutbar sein muss und nicht unverhältnismäßig sein darf (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 9 S 2178/05
Zur Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06
Da es nicht Aufgabe des Integrationsamtes ist, im Einzelnen tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen und ihre Anwendung zu überprüfen und damit einen etwaigen Kündigungsgrund auf seine Rechtmäßigkeit hin einer Kontrolle zu unterziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.2005 - 9 S 2178/05 -, VBlBW 2006, 148 = NZA-RR 2006, 183), könnte mit dieser Überlegung ein Ermessensausfall seitens des Beklagten nicht unbeachtlich sein. - LAG Hamm, 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04
Schwerbehinderung, Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Dienstplan, billiges Ermessen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06
Sie kann zwar grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen (§ 3 Satz 2 ArbZG) oder in außergewöhnlichen Fällen (§ 14 ArbZG) verlängert werden, doch gilt dies nicht für die von einem Schwerbehinderten zu leistende Arbeitszeit (vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04 -, juris).
- VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in …
Mehrarbeit ist nach der herkömmlichen arbeitsrechtlichen Verwendung des Begriffs diejenige Arbeit, die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 B 59/07 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. September 2006 - 9 S 1119/06 - jew. juris).