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   VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18   

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VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18 (https://dejure.org/2020,33923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.2020 - 5 S 1039/18 (https://dejure.org/2020,33923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 5 S 1039/18 (https://dejure.org/2020,33923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 BJagdG, § 9 Abs 1 S 1 BJagdG, § 9 Abs 2 S 3 BJagdG
    Rechtliches Interesse eines einzelnen Jagdgenossen an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Abrundungsvertrags; Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Jagdgenossenschaft ohne Jagdvorstand; Genehmigung eines vom Bürgermeister geschlossenen und daher schwebend ...

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03

    Gerichtlicher Vergleich im Baunachbarstreit - Rechtsnachfolge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    In zeitlicher Hinsicht ist § 60 LVwVfG auch auf solche Verträge anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes am 1. Januar 1977 abgeschlossen wurden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt - etwa als noch nicht abgewickelte Dauerschuldverhältnisse - noch nicht vollständig erfüllt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.2.2009 - 7 C 11.08 - juris Rn. 55; Senatsurteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris Rn. 55, jeweils m. w. N.).

    Durch deren Erklärung bzw. durch ein diese Erklärung ersetzendes rechtskräftiges Urteil (§ 173 VwGO i.V.m. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO) - zusammen mit dem Änderungsverlangen - kommt die (begehrte) Vertragsanpassung zustande (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.1995 - 3 C 21.93 - juris Rn. 50 ff.; Senatsurteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris Rn. 51).

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    Ausreichend für eine Willenserklärung ist dabei, dass der Erklärende bei sorgfältigem Handeln nach Treu und Glauben hätte erkennen können, dass sein Agieren aus der Sicht eines objektiven Dritten als rechtserhebliche Erklärung verstanden werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 2.11.1989 - IX ZR 197/88 - juris Rn. 17 m. w. N.; vgl. zum Ganzen Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2018, § 177 Rn. 33 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 C 11.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Nichtigkeit; rechtliche Unmöglichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    In zeitlicher Hinsicht ist § 60 LVwVfG auch auf solche Verträge anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes am 1. Januar 1977 abgeschlossen wurden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt - etwa als noch nicht abgewickelte Dauerschuldverhältnisse - noch nicht vollständig erfüllt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.2.2009 - 7 C 11.08 - juris Rn. 55; Senatsurteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris Rn. 55, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2003 - 7 LA 130/02

    Fehlen der Geschäftsgrundlage; Geschäftsgrundlage; subjektive Geschäftsgrundlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    Die Regelung des § 313 BGB wird insoweit aus Spezialitätsgründen verdrängt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 14.2.2003 - 7 LA 130/02 - juris Rn. 2).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 49/16

    Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    Diese Vorschrift wird dahingehend ausgelegt, dass jedenfalls koordinationsrechtliche öffentlich-rechtliche Verträge, die der Bürgermeister in Überschreitung seiner im Innenverhältnis beschränkten Vertretungsbefugnis - mithin auch in Fällen eines fehlenden Gemeinderatsbeschlusses - schließt, dennoch von seiner unbeschränkten Vertretungsmacht nach außen erfasst sind und wirksam bleiben (vgl. Behrend in Dietlein/Pautsch, BeckOK Kommunalrecht Baden-Württemberg, § 42 GemO, Stand 1.7.2020, Rn. 6, 10; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Auflage 2015, § 15 Rn. 40 m. w. N.; vgl. zur zivilrechtlichen Vertretungsmacht auch BGH, Urteil vom 1.6.2017 - VII ZR 49/16 - juris Rn. 11).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    Eine Genehmigung schwebend unwirksamer Geschäfte durch schlüssiges Verhalten setzt dabei regelmäßig voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.2005 - XI ZR 41/04 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 27.03.2017 - 4 B 2984/16

    Abrundung von Jagdbezirken - Antrag auf Rückgliederung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    Eine Abrundung von Amts wegen durch die untere Jagdbehörde nach § 5 Abs. 1 BJagdG, § 12 Abs. 3 und 4 JWMG oder ein etwaiger Anspruch des Klägers hierauf (vgl. zum Rechtsschutz bei Ablehnung eines entsprechenden Antrags Mitzschke/Schäfer, BJagdG, 4. Auflage 1982, § 5 Rn. 36 m. w. N.; HessVGH, Beschluss vom 23.7.2017 - 4 B 2984/16 - juris) sind nicht streitgegenständlich.
  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    (3) Selbst wenn man das Vorliegen einer Genehmigung mit der Begründung verneinte, dass der Gemeinderat - obwohl das Fehlen eines Beschlusses zum Angliederungsvertrag zu unterstellen ist - potentiell nichts von der Unwirksamkeit wusste, so wäre mit Blick darauf, dass sowohl der Bürgermeister der Gemeinde Z... als Vertreter bzw. dessen Rechtsnachfolger als auch die Gemeinde K... als Vertragspartner und schließlich der Gemeinderat der Gemeinde Z... als Vertretener selbst das Vertretergeschäft über Jahrzehnte als wirksam behandelt und erfüllt haben, eine Berufung auf den Mangel an Vertretungsmacht treuwidrig ("venire contra factum proprium"; § 242 BGB); bei allen Beteiligten ist durch entsprechende Vertragseinhaltung Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrags entstanden (vgl. BGH, Urteil vom 29.4.2003 - XI ZR 201/02 - juris Rn. 31 ff.; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2018, § 177 Rn. 38 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    Durch deren Erklärung bzw. durch ein diese Erklärung ersetzendes rechtskräftiges Urteil (§ 173 VwGO i.V.m. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO) - zusammen mit dem Änderungsverlangen - kommt die (begehrte) Vertragsanpassung zustande (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.1995 - 3 C 21.93 - juris Rn. 50 ff.; Senatsurteil vom 26.1.2005 - 5 S 1662/03 - juris Rn. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1959 - 2 S 66/58
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18
    (3) Zum anderen ist nach § 133 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Rechtsgeschäfte auf öffentlich-rechtliche Verträge in der Zeit vor dem Inkrafttreten des VwVfG zum 1.1.1977 [BGBl 1976, 1253]: VGH Bad.-Württ., Entscheidung vom 19.3.1959 - 2 S 66/58 und 2 S 129/57 - ESVGH 9, 121, 127 m. w. N., juris LS; vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Willenserklärungen für das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach aktuellem Recht: Bonk/Neumann/Siegel in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 62 Rn. 25 m. w. N.) bei der Auslegung von Willenserklärungen und damit auch für die Beantwortung der Frage, wer Vertragspartner werden soll, der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 1 S 1946/96

    Feststellungsklage: zum Rechtsverhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs ist geklärt, dass § 42 Abs. 2 VwGO auch unter Berücksichtigung der Einwände, wie sie die Klägerin dagegen andeutet, auf die Feststellungsklage entsprechend anzuwenden ist (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 27.09.2021 - 8 C 31.20 - BVerwGE 173, 282, juris Rn. 11 und vom 27.05.2009 - 8 C 10.08 - NVwZ 2009, 1305, Rn. 24; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 03.11.2022 - 1 S 2686/21 - juris Rn. 30 ff. und vom 06.10.2020 - 5 S 1039/18 - RdL 2021, 154, juris Rn. 28, jeweils m. w. N.).

    Er ist unabhängig davon in dem von der Klägerin gewünschten Ergebnis nicht mit der Entscheidung des Gesetzgebers zu vereinbaren, dass die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses nur begehrt werden kann, wenn es dem Kläger dabei um die Verwirklichung gerade seiner eigenen Rechte geht, um sog. Popularklagen auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 32.94 - BVerwGE 99, 64, juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.10.2020 - 5 S 1039/18 - RdL 2021, 154, juris Rn. 28, jeweils m. w. N, und oben c)).

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22

    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

    verfügte nach § 42 GemO über eine nach außen unbeschränkte Vertretungsmacht (VGH Mannheim, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 5 S 1039/18, Rn. 46).
  • VG Gießen, 09.08.2022 - 6 K 2794/21

    Zahlung von PPK-Mitbenutzungsentgelten aufgrund einer Abstimmungsvereinbarung

    Selbst wenn man auch das Vorliegen einer Genehmigung verneinte, wäre mit Blick darauf, dass die Beklagte die Abstimmungsvereinbarung als wirksam behandelt und erfüllt hat, indem sie das Erfassungssystem des Klägers seit 2019 mitbenutzt und dem Kläger dafür das in der Abstimmungsvereinbarung vereinbarte Mitbenutzungsentgelt zumindest seit 2020 gezahlt hat, eine Berufung auf den Mangel an Vertretungsmacht treuwidrig ("venire contra factum proprium"; § 242 BGB); bei allen Beteiligten ist durch entsprechende Vertragseinhaltung Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrags entstanden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2020, Az. 5 S 1039/18, Rn. 51; BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az. XI ZR 201/02, Rn. 31 ff.).
  • VG Minden, 27.10.2023 - 9 L 905/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1990 - 7 B 71.90 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. November 1997 - 1 S 1946/96 -, juris, Rn. 17, und Urteil vom 6. Oktober 2020 - 5 S 1039/18 -, juris, Rn. 28, m.w.N.
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