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   VGH Baden-Württemberg, 06.12.1994 - 8 S 3177/94   

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https://dejure.org/1994,6955
VGH Baden-Württemberg, 06.12.1994 - 8 S 3177/94 (https://dejure.org/1994,6955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.1994 - 8 S 3177/94 (https://dejure.org/1994,6955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 8 S 3177/94 (https://dejure.org/1994,6955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Voraussetzung einer wasserrechtlichen Zwangsverpflichtung - Leistung der Entschädigung vor Beginn der Baumaßnahmen; Entbehrlichkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 508
  • VBlBW 1995, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 8 S 256/93

    Gesicherte Abwasserbeseitigung als Voraussetzung für die Genehmigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1994 - 8 S 3177/94
    Eine Sammlung häuslicher Abwässer in geschlossenen Gruben entspricht schon seit längerer Zeit nicht mehr den Regeln der Technik (vgl. § 18 Abs. 1 b WHG, §§ 45 a und 45 c WG) und kann nur noch ausnahmsweise hingenommen werden (vgl. auch § 45 b Abs. 4 S. 2 WG, § 14 Abs. 2 S. 2 LBOAVO sowie den Beschl. des Senats v. 29.6.1993 - 8 S 256/93 -, VBlBW 1993, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1988 - 5 S 2933/87

    Voraussetzung einer wasserrechtlichen Zwangsverpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1994 - 8 S 3177/94
    Der Senat läßt ausdrücklich die Frage offen, ob - wie das Verwaltungsgericht meint - die vom erkennenden Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufgestellte (ungeschriebene) Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Zwangsverpflichtung nach § 88 Abs. 2 WG, nämlich das ernsthafte Bemühen um eine vertragliche Einigung zu angemessenen Bedingungen (vgl. zuletzt Urt. v. 22.4.1988 - 5 S 2933/87 - BWGZ 1988, 126) unter dem Gesichtspunkt des Antragsinteresses lediglich dem Schutz der zuständigen Behörde vor unnötigem Verwaltungsaufwand zu dienen bestimmt ist bzw. ob insoweit nicht auch die Interessen des betroffenen Grundstückseigentümers gewahrt werden sollen (vgl. jetzt auch § 112 Abs. 2 WG und § 4 Abs. 2 LEntG).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - 3 S 1525/13

    Zur Frage der Duldung eines Eigentümers zur Durchleitung von Schmutzwasser aus

    Danach ergibt sich aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit der Zwangsverpflichtung als ungeschriebene Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, dass es dem Unternehmensträger trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, sich mit dem betroffenen Grundstückseigentümer zu angemessenen Bedingungen über das Durchleitungsrecht vertraglich zu einigen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.12.1994 - 8 S 3177/94 - ZfW 1996, 38; Urt. v. 22.4.1988 - 5 S 2933/87 - BWGZ 1988, 126).
  • VG Gießen, 16.02.2000 - 8 E 1519/98

    Wochenendhaus - zum Anschluß an eine zentrale Wasserversorgung

    Grundsätzlich entspricht das Sammeln von häuslichen Abwässern in geschlossenen Gruben nicht mehr den Regeln der Technik und kann allenfalls nur noch als Ausnahme hingenommen werden (VGH Bad.-Württ., ZfW 1996, 381; Czychowski, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 18b), wobei für Wochenendhäuser an der Annahme eines solchen Falles gerade wegen des nur zeitweiligen Aufenthalts seiner Bewohner und allgemein im Hinblick auf das Grundwasserschutzgebiet des § 34 Abs. 2 WHG Bedenken bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., VBlBW 1993, 377, 378; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp/Gößl, a.a.O., Rdnr. 31 ff. zu § 34), die hier nicht zuletzt auch deswegen veranlasst sind, weil sich nach der mündlichen Verhandlung das Versickern von Abwasser aus den Sammelgruben in den Untergrund bei einem jährlichen Wasserbezug für das gesamte Wochenendgebiet von ca. 200 qm und einer Abfahrt aus den Gruben von ca. 70 qm nicht völlig ausschließen lässt.
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