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   VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19   

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VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19 (https://dejure.org/2020,2011)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.2020 - 11 S 2544/19 (https://dejure.org/2020,2011)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 11 S 2544/19 (https://dejure.org/2020,2011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 21 Abs 1 AEUV, Art 2 Abs 2 EGRL 38/2004, § 2 Abs 2 FreizügG/EU, § 2 Abs 7 FreizügG/EU, § 3 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU
    Scheinehe; sofortige Vollziehung der Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UN-Kinderrechtskonvention (KRK); Sofortvollzugsanordnung; Vorläufiger Rechtsschutz; Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten; Unionsrechtliche Freizügigkeitsberechtigter; Familienangehöriger; Freizügigkeit; Scheinehe; Kindeswohl; Streitwert

  • rechtsportal.de

    Recht der Antragsteller auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU ; Antrag auf die Wiederherstellung beziehungsweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen ablehnende Bescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 964
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Die Richtlinie 2004/38/EG bezieht sich auf das den Unionsbürgern durch Art. 21 Abs. 1 AEUV zugewiesene elementare und individuelle Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; die Richtlinie hat den Zweck, die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern und damit das Recht selbst zu stärken (EuGH, Urteile vom 18.12.2014 - C-202/13 -, Rn. 31, und vom 25.07.2008 - C-127/08 -, Rn. 59).

    Vielmehr handelt es sich um Rechte, die sich daraus ableiten, dass ein Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C 202/13 -, Rn. 34 bis 36; vgl. in diesem Zusammenhang auch EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-218/14 - und BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris).

    Zum anderen bedarf es der Feststellung eines subjektiven Elements, nämlich die Absicht, sich einen aus der Unionsregelung resultierenden Vorteil zu verschaffen, indem die Voraussetzungen für seine Erlangung künstlich geschaffen werden (EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C-202/13 -, Rn. 52 bis 54; zu weiteren Einzelheiten der Anwendung von Art. 35 der Richtlinie 2004/38/EG vgl. zudem Ziffer 4 der Hilfestellung der Kommission der Europäischen Union vom 02.07.2009 bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG sowie die Mitteilung der Kommission vom 26.09.2014 betreffend ihr Handbuch zum Vorgehen gegen mutmaßliche Scheinehen zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften zur Freizügigkeit von EU-Bürgern ).

    Bei der Anwendung dieser Grundsätze hat das Gericht allerdings den oben bereits angesprochenen Effektivitätsgrundsatz sowie den Umstand zu berücksichtigen, dass in Anbetracht des Kontexts und der Ziele der Richtlinie 2004/38/EG deren Bestimmungen als Vorgaben für die unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts nicht eng ausgelegt und keinesfalls ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden dürfen (EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C-202/13 -, Rn. 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2019 - 3 S 64.19

    Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 7 FreizügG/EU; Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Die Bundesrepublik Deutschland hat von dieser Befugnis u.a. mit der Einführung von § 2 Abs. 7 und § 7 FreizügG/EU Gebrauch gemacht (vgl. hierzu auch die Begründung des einschlägigen Regierungsentwurfs BT-Drucksache 17/10746, S. 9; BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris Rn. 24; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15.10.2019 - 3 S 64.19 -, juris Rn. 6).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist hingegen eine Halbierung des Regelstreitwerts angezeigt, da den Antragstellern bislang noch kein Aufenthaltstitel erteilt worden war, der ihnen einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht hatte (ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15.10.2019 - 3 S 64.19 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2019 - 3 S 19.19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung einer Aufenthaltskarte für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Danach begegnet es keinen grundsätzlichen Bedenken, Sofortvollzugsanordnungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO auch auf Verfügungen nach § 2 Abs. 7 und § 7 FreizügG/EU zu beziehen (ohne weitere Erörterung ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 03.05.2019 - 3 S 19.19 -, juris Rn. 3 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 12.07.2019 - 15 E 1507/19 -, juris Rn. 24 ff., sowie der mit der Beschwerde angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart).

    Der Senat teilt dagegen nicht die Auffassung der Antragsteller, dass sich in Eilrechtsschutzverfahren der vorliegenden Art mit Blick auf die Vorgaben des Unionsrechts eine prognostische Würdigung nach Aktenlage verbiete, weil hierdurch die Ergebnisse etwaiger Beweiserhebungen im gerichtlichen Hauptsacheverfahren in unzulässiger Weise vorweggenommen würden (im Ergebnis wie hier OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 03.05.2019 - 3 S 19.19 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Vielmehr handelt es sich um Rechte, die sich daraus ableiten, dass ein Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C 202/13 -, Rn. 34 bis 36; vgl. in diesem Zusammenhang auch EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-218/14 - und BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat von dieser Befugnis u.a. mit der Einführung von § 2 Abs. 7 und § 7 FreizügG/EU Gebrauch gemacht (vgl. hierzu auch die Begründung des einschlägigen Regierungsentwurfs BT-Drucksache 17/10746, S. 9; BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris Rn. 24; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15.10.2019 - 3 S 64.19 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Dabei geht der Senat in Anlehnung an seine Rechtsprechung zur Streitwertbemessung bei Streitigkeiten um die Erteilung von Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnissen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 -, juris Rn. 6) davon aus, dass bei Streitigkeiten um Feststellungen nach § 2 Abs. 7 FreizügG/EU im Hauptsacheverfahren für jeden Kläger der Regelstreitwert (§ 52 Abs. 2 GKG) in Ansatz zu bringen wäre.
  • VGH Hessen, 27.02.2018 - 6 A 2148/16

    Scheinehe des Familienangehörigen eines Unionsbürgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Die Erfüllung der Tatbestände der Ermächtigungsgrundlagen in § 2 Abs. 7 Satz 1 und Satz 2 FreizügG/EU führt zu derselben Rechtsfolge (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.12.2018 - 6 A 2148/16 -, juris Rn. 26); der von der Antragsgegnerin in den Blick genommene Sachverhalt betrifft beide Normen.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Vielmehr handelt es sich um Rechte, die sich daraus ableiten, dass ein Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C 202/13 -, Rn. 34 bis 36; vgl. in diesem Zusammenhang auch EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-218/14 - und BVerwG, Urteil vom 28.03.2019 - 1 C 9.18 -, juris).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-752/18

    Um die Verantwortlichen des Freistaats Bayern dazu anzuhalten, in München

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-752/18 -, Rn. 33) ist es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten, sowohl für das behördliche, als auch für das gerichtliche Verfahren das Verfahrensrecht festzulegen, sofern und soweit diesbezüglich keine Vereinheitlichung auf Unionsebene stattgefunden hat.
  • VG Hamburg, 12.07.2019 - 15 E 1507/19

    Zur Feststellung des Nichtbestehen eines Freizügigkeitsrechts eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Danach begegnet es keinen grundsätzlichen Bedenken, Sofortvollzugsanordnungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO auch auf Verfügungen nach § 2 Abs. 7 und § 7 FreizügG/EU zu beziehen (ohne weitere Erörterung ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 03.05.2019 - 3 S 19.19 -, juris Rn. 3 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 12.07.2019 - 15 E 1507/19 -, juris Rn. 24 ff., sowie der mit der Beschwerde angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.2020 - 11 S 2544/19
    Die Richtlinie 2004/38/EG bezieht sich auf das den Unionsbürgern durch Art. 21 Abs. 1 AEUV zugewiesene elementare und individuelle Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; die Richtlinie hat den Zweck, die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern und damit das Recht selbst zu stärken (EuGH, Urteile vom 18.12.2014 - C-202/13 -, Rn. 31, und vom 25.07.2008 - C-127/08 -, Rn. 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Eine Halbierung des Regelstreitwerts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist vorliegend nicht angezeigt, da viel dafür spricht (und sich der Antragsteller dessen auch berühmt), dass der Antragsteller jedenfalls in der Zeit vom 6. September 2007 bis 1. April 2011 über eine Rechtsposition verfügte, die ihm einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2020 - 11 S 2544/19 - juris Rn. 49 ).
  • VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20

    Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit

    (d) § 2 Abs. 7 Satz 1 FreizügG/EU (analog) stellt die Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts in das Ermessen der Ausländerbehörde (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2020 - 11 S 2544/19 -, juris Rn. 44; Hess. VGH, Urteil vom 27.02.2018 - 6 A 2148/16 -, juris Rn. 26).

    Einer solchen Anordnung stehen weder Unionsrecht noch das deutsche nationale Recht grundsätzlich entgegen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2020 - 11 S 2544/19 -, juris Rn. 21 ff.).

    Für die in Ziffer 1 des Bescheids getroffenen Verfügungen ist ein Wert von 5.000,- EUR anzusetzen, der auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht halbiert wird, weil dem Antragsteller durch Ausstellung der Aufenthaltskarte bereits die Perspektive für einen längerfristigen Aufenthalt eröffnet worden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.2020 - 11 S 2544/19 -, juris Rn. 49).

  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 10 K 2573/20

    Feststellung des Verlusts eines Freizügigkeitsrechts; Abschiebungsandrohung und

    Dies entspricht dem Streitwert der Hauptsache (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 11 S 2544/19 -, juris, Rn. 49).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2023 - 10 K 2751/21

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts;

    d) Es ist nicht zu erkennen, dass der Beklagten bei der Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts in ihrem Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids nach § 114 Satz 1 VwGO relevante Ermessensfehler unterlaufen wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.2020 - 11 S 2544/19 -, juris Rn. 44; VG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2020 - 8 K 350/20 -, juris Rn. 30 f.).
  • VG Düsseldorf, 28.07.2023 - 2 L 1179/23

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts aus Gründen der

    vgl. näher: VG Stuttgart, Beschluss vom 16. April 2020 - 8 K 350/20 -, juris, Rn. 24, der dies auf eine analoge Anwendung des § 2 Abs. 7 FreizügG/EU a.F. stützt; vgl. i.E. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 11 S 2544/19 -, juris, Rn. 39; zur Zulässigkeit einer (vorsorglichen) Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts zur Rechtsklarheit auch: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 34/16 -, juris, Rn. 31; Diesterhöft, in: HTK-AuslR, Stand 21.01.2021, § 2 Abs. 7 FreizügG/EU, Rn. 17.
  • VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 33/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Einer solche Anordnung steht weder das Unionsrecht noch das deutsche nationale Recht grundsätzlich entgegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 11 S 2544/19 - juris, Rn. 21 ff.).
  • VG Berlin, 07.11.2022 - 29 L 211.22

    Feststellung des Nichtbestehens des Rechtes auf Freizügigkeit: Voraussetzungen

    Insbesondere steht Unionsrecht einer solchen Anordnung nicht entgegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 11 S 2544/19 -, InfAuslR 2020, 141 = juris Rn. 25 ff.).
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