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   VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78   

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VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78 (https://dejure.org/1979,789)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.1979 - III 933/78 (https://dejure.org/1979,789)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 1979 - III 933/78 (https://dejure.org/1979,789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der Bedarfsdeckung; Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Nutzungsänderungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 253
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1978 - III 571/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Ist ein Gebäude unanfechtbar genehmigt, so kann der Nachbar eine später ergangene Nutzungsänderungsgenehmigung nicht mit der Begründung angreifen, das Gebäude überschreite das nach dem Bebauungsplan zulässige Maß der baulichen Nutzung sowie eine festgesetzte hintere Baugrenze (Fortentwicklung VGH Mannheim, 1978-11-30, III 571/78).

    Rechte der Klägerin wären nur dann verletzt, wenn die angefochtene Nutzungsänderungsgenehmigung gegen eine nachbarschützende Vorschrift des öffentlichen Rechts verstieße und dadurch in ein rechtlich geschütztes Interesse der Klägerin eingriffe oder wenn sie - im Falle des Verstoßes gegen eine nicht nachbarschützende Vorschrift des öffentlichen Rechts - die Klägerin in ihrem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsrecht verletzte (vgl. die Urteile des Senats vom 23.1.1976 III 872/75 und vom 30.11.1978 III 571/78; BVerwG Urteile vom 13.6.1969 und vom 5.7.1974, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 20 und § 1 BBauG Nr. 9).

    Wie der Senat entschieden hat, zieht die Unanfechtbarkeit einer Baugenehmigung die Folge nach sich, daß der Nachbar nicht nur mit Rechtsmitteln, sondern auch mit allen Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung jedenfalls in einem gegen diese geführten Anfechtungsstreit ausgeschlossen ist (Urteil des Senats v 30.11.1978 III 571/78).

  • BVerwG, 24.10.1957 - I C 121.55
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Zu dieser Auslegung nötigt zudem das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , mit dem eine wie auch immer geartete Bedürfnisprüfung zum Schutze schon eingerichteter Läden unvereinbar wäre (BVerfGE 7, 377ff; BVerwGE 4, 167ff; 5, 283ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1977 - VIII 29/75

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Lebensmittelgeschäfts im Hinblick auf die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Das Merkmal des "Dienens" setzt nur voraus, daß das Ladengeschäft nach seiner Lage und objektiven Beschaffenheit geeignet ist, in nicht unerheblichem Umfang von den Bewohnern des Gebiets aufgesucht zu werden; nicht erforderlich ist hingegen, daß es zur Versorgung des Gebiets notwendig ist (vgl. Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauNVO , § 2 RdNr. 31; Kohlhammer-Kommentar, BauNVO , § 2 Anm 5e; BVerwG Beschl v 31.5.1968, BRS 20 Nr. 22; VGH Bad-Württ Urteile 11.4.1972 VIII 444/71, BRS 25 Nr. 29; v 6.10.1977 VIII 29/75, ESVGH 28, 25).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Zu dieser Auslegung nötigt zudem das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , mit dem eine wie auch immer geartete Bedürfnisprüfung zum Schutze schon eingerichteter Läden unvereinbar wäre (BVerfGE 7, 377ff; BVerwGE 4, 167ff; 5, 283ff).
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 14.66

    Gewerbliche Nutzung eines Grundstücks - Aufhebung einer Baugenehmigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Da das unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstands errichtete Wohnhaus der Klägerin Bestandsschutz genießt, nötigt das Fehlen einer Entschädigungsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG für die Fälle enteignender Auswirkungen einer Festsetzung auf Nachbargrundstücke (vgl. § 44 BBauG aF und nF sowie hierzu Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG § 44 RdNr. 19a) zu einer mit der Eigentumsgewährleistung konformen Auslegung der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans über die besondere Bauweise dahin, daß sie ein rechtliches Hindernis für die Ermessensausübung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBO dann nicht bilden, wenn sie zu einem über die Sozialbindung hinausgehende und deshalb enteignenden Eingriff in das Eigentumsrecht eines angrenzenden Grundstückseigentümers führen müßten (vgl. das Urteil des Senats v 5.12.1974 III 662/74; zur verfassungskonformen Auslegung baurechtlicher Vorschriften BVerwG Urteile v 14.6.1968 IV C 13.66 und IV C 14.66 sowie v 25.9.1968 Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 7, 8 und 9).
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Zu dieser Auslegung nötigt zudem das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG , mit dem eine wie auch immer geartete Bedürfnisprüfung zum Schutze schon eingerichteter Läden unvereinbar wäre (BVerfGE 7, 377ff; BVerwGE 4, 167ff; 5, 283ff).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Dem Straßenanlieger steht seinerseits nur ein über den schlichten Gemeingebrauch hinausgehendes Recht auf Benutzung der öffentlichen Straße zu, das den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt, soweit der Anlieger auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße zur angemessenen Nutzung seines Grundeigentums in spezifischer Weise angewiesen ist (vgl. die §§ 15, 17 StrG ; BVerwG Urteile v 15.12.1972, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; v 29.4.1977, DVBl 1977, 864).
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 13.66

    Enteigende Wirkung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Da das unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstands errichtete Wohnhaus der Klägerin Bestandsschutz genießt, nötigt das Fehlen einer Entschädigungsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG für die Fälle enteignender Auswirkungen einer Festsetzung auf Nachbargrundstücke (vgl. § 44 BBauG aF und nF sowie hierzu Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG § 44 RdNr. 19a) zu einer mit der Eigentumsgewährleistung konformen Auslegung der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans über die besondere Bauweise dahin, daß sie ein rechtliches Hindernis für die Ermessensausübung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LBO dann nicht bilden, wenn sie zu einem über die Sozialbindung hinausgehende und deshalb enteignenden Eingriff in das Eigentumsrecht eines angrenzenden Grundstückseigentümers führen müßten (vgl. das Urteil des Senats v 5.12.1974 III 662/74; zur verfassungskonformen Auslegung baurechtlicher Vorschriften BVerwG Urteile v 14.6.1968 IV C 13.66 und IV C 14.66 sowie v 25.9.1968 Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 7, 8 und 9).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.07.1981 - III 328/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Diese Ermächtigung hat nachbarschützenden Charakter, weil sie der Rücksichtnahme auf die grenzabstandserheblichen Belange des Nachbarn, nämlich vor allem auf dessen Interesse an ausreichender Belichtung und Belüftung seines schon vorhandenen Gebäudes dient (vgl. zu den Schutzzwecken des Grenzabstands die Urteile des Senats v 4.10.1972 III 1142/70; v 8.11.1973 III 981/71; v 1.6.1978 III 2190/77; v 28.9.1978 III 328/78).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1978 - III 2190/77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78
    Diese Ermächtigung hat nachbarschützenden Charakter, weil sie der Rücksichtnahme auf die grenzabstandserheblichen Belange des Nachbarn, nämlich vor allem auf dessen Interesse an ausreichender Belichtung und Belüftung seines schon vorhandenen Gebäudes dient (vgl. zu den Schutzzwecken des Grenzabstands die Urteile des Senats v 4.10.1972 III 1142/70; v 8.11.1973 III 981/71; v 1.6.1978 III 2190/77; v 28.9.1978 III 328/78).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1973 - III 981/71
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Nähere Aussagen hierzu sind insbesondere deshalb erforderlich, weil in einem allgemeinen Wohngebiet, um das es sich nach der Eigenart der näheren Umgebung handelte (vgl. Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. Juni 1987), zur Versorgung des Gebiets dienende "Läden" zugelassen waren (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1977) und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehreren hundert Quadratmetern, auch in der Form von Selbstbedienungsläden, nicht als von vornherein außerhalb des Rahmens solcher "Läden" liegend angesehen wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg BauR 1980, 253; OVG Lüneburg BauR 1986, 187; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, 35. LfG, BauNVO 1977 § 4 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88

    Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz -

    Denn § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verlangt nicht, daß die Gaststätte ausschließlich der Versorgung des Gebiets dient, in dem sein Standort liegt (vgl. dazu Urteile des Senats vom 14.4.1982 - 3 S 1717/81 - und vom 7.2.1979 - III 933/78 - = BRS 35 Nr. 33).

    Auf die Frage, ob die Gaststätte zur Gebietsversorgung notwendig ist (Bedürfnisfrage) und von den Bewohnern der näheren Umgebung tatsächlich besucht wird, kommt es hingegen nicht an (vgl. Urteile vom 14.4.1982 u.v. 7.2.1979 a.a.O. sowie Fickert/Fieseler a.a.O. § 2 BauNVO RdNr. 9).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Dem Urteil des Ba-Wü VGH vom 7.2.1979 (III 933/78 - BRS 35 Nr. 33) ist zu entnehmen, daß nach einer Auskunft der Industrie- und Handelskammer die Verkaufsflächen von Selbstbedienungsläden der Lebensmittelbranche mit einem ausreichenden Warenangebot, die vorwiegend auf die Versorgung eines umliegenden Wohngebietes ausgerichtet sind, zwischen etwa 200 qm und 600 qm Verkaufsfläche liegen.

    § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verlangt nämlich nicht, daß das Ladengeschäft ausschließlich der Versorgung des Gebietes dient, in dem der Standort des SB-Marktes liegt (Ba.Wü. VGH, Urt. v. 7.2.1979, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00

    Allgemeines Wohngebiet - Lebensmitteleinkaufsmarkt - Gebietsversorgung;

    Bei dem genehmigten Supermarkt handelt es sich um einen "Laden" im Sinne dieser Vorschrift, nämlich um Räumlichkeiten, in denen im Einzelhandel Waren zum Verkauf sowie Dienstleistungen (Annahmestelle für Reinigung, Postagentur und Bankdienstleistungen) angeboten werden, ohne dass es auf besondere Verkaufsformen oder auf die Bezeichnung entscheidend ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979, BauR 1980, S. 253, 254; OVG Lüneburg, B. v. 08.01.1986, BauR 1986, S. 187 jeweils m.w.N.; König/Roeser/Stock, BauNVO, Komm., § 4 RN 20, 21; Fickert/Fieseler, BauNVO, Komm., 8. Aufl., § 4 RN 5.1).

    Zwar ist unter "Gebiet" im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich das jeweils festgesetzte Baugebiet zu verstehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979, aaO, S. 255).

  • OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 27/90

    Imbißstube im Wohngebiet

    Aus den dem Gericht vorliegenden Planvorlagen sowie nach den im Berufungsverfahren an Ort und Stelle getroffenen Feststellungen wird ersichtlich, daß Zielgruppe des umstrittenen Imbißraumes gerade nicht die Wohnbevölkerung des durch den Bebauungsplan "Ortsmitte Q" festgesetzten allgemeinen Wohngebietes und auch nicht diejenige benachbarter Wohngebiete ist (vgl. zum Begriff des Gebietes im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNutzVO VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 7.2.1979, BRS 35 Nr. 33, und vom 12.10.1988, BRS 49 Nr. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 5 S 1824/99

    Allgemeines Wohngebiet - der Gebietsversorgung dienende Bäckerei

    Das Merkmal des "Dienens" setzt nur voraus, daß der Betrieb nach seiner Lage und seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, in nicht unerheblichem Umfang von den Bewohnern des Gebiets aufgesucht zu werden; nicht erforderlich ist hingegen eine Notwendigkeit des Handwerksbetriebs zur Versorgung des Gebiets (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.1979 - III 933/78 -, BRS 35 Nr. 33, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

    Auf die Frage, ob die Schank- und Speisewirtschaft zur Gebietsversorgung notwendig ist und von den Bewohnern der näheren Umgebung tatsächlich besucht wird, kommt es hingegen nicht an (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1988, a.a.O.; Urt. v. 07.02.1979 - III 933/78 - BRS 35 Nr. 33; Ziegler, a.a.O., § 2 BauNVO Rd.Nr. 26; Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Auflage 1992, § 2 Rd.Nr. 9).
  • VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 7092/16

    Baugenehmigung für Fremdwerbeanlage im unbeplanten Innenbereich; Gebietscharakter

    Das Merkmal des "Dienens" setzt nur voraus, dass der Betrieb nach seiner Lage und seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, in nicht unerheblichem Umfang von den Bewohnern des Gebiets aufgesucht zu werden; nicht erforderlich ist hingegen eine Notwendigkeit des Ladens zur Versorgung des Gebiets (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.10.1999 - 5 S 1824/99 - juris Rn. 5; vgl. ferner Urt. v. 07.02.1979 - III 933/78 - BRS 35 Nr. 33; Fickert/Fieseler, aaO, § 2 Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1998 - 1 L 38/97
    Es kann "gute Gründe" geben, das Gebiet nicht an den Grenzen des Baugebiets oder des Bebauungsplans, in dem das Baugebiet liegt, enden zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 -, BRS 55 Nr. 54; VGH Baden-Württemberg, Urteile v. 07.02.1979 - 111933/78 -, BRS 35 Nr. 33, v. 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, BRS 49 Nr. 26 u. v. 21.06.1994 -5 S 2726/93 -, BRS 56 Nr. 54; OVG des Saarlandes, Urteile v. 02, 07.1992 - 2 R 27/90 - BRS 54 Nr. 44 u. v. 05.12.1995 - 2 R 2/95 -, BRS 57 Nr. 64-, OVG Berlin, Urt. v. 29.04.1994, a.a.O.).
  • OVG Berlin, 29.04.1994 - 2 B 18.92

    Bauplanungsrecht, Restaurant im allgemeinen Wohngebiet, Ausflugsgebiet,

    Auf der anderen Seite kann nicht gefordert werden, daß der Betrieb ausschließlich der Gebietsversorgung dient (vgl. z. B. - für Läden - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.2.1979, BRS 35 Nr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 3 S 1099/88

    Ausschluß von Verbrauchermärkte durch Bebauungsplan

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