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   VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17   

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https://dejure.org/2017,21433
VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17 (https://dejure.org/2017,21433)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.2017 - 8 S 362/17 (https://dejure.org/2017,21433)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 8 S 362/17 (https://dejure.org/2017,21433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz; Objektives Abweichen des Urteils von einer Entscheidung der gesetzlich aufgeführten Gerichte; Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Belehrung über den Beginn der Widerspruchsfrist

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 58 Abs 1 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 70 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Zulassung der Berufung wegen Divergenz bzw. grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz; Objektives Abweichen des Urteils von einer Entscheidung der gesetzlich aufgeführten Gerichte; Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Belehrung über den Beginn der Widerspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.07.1999 - B 9 SB 21/99 B

    Belehrung über beim BSG einzulegende Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
    Ob die Rechtsfrage wegen des (nahezu) gleichen Wortlauts der Vorschriften zur Rechtsbehelfsbelehrung in Verwaltungsgerichtsordnung, Sozialgerichtsgesetz und Finanzgerichtsordnung gleich gelagert ist, kann daher offen bleiben (verneinend für das Verhältnis von sozial- und verwaltungsgerichtlichem Verfahren BSG, Beschluss vom 08.07.1999 - B 9 SB 21/99 B -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 20.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
    Neben den bereits vom Verwaltungsgericht gewürdigten Entscheidungen dürfte dabei auch von Bedeutung sein, dass das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch nicht entscheidungstragend - bereits 1961 entschieden hat, dass eine "Rechtsmittelbelehrung nicht deshalb fehlerhaft (ist), weil sie keinen Hinweis auf das die Frist in Lauf setzende Ereignis enthält" (BVerwG, Urteil vom 08.12.1961 - VII C 20.61 - NJW 1962, 1218 [1219]), und selbst - unter Verweis auch auf vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidungen - der Auffassung ist, in "der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß es einer Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist nicht bedarf" (BVerwG, Beschluss vom 05.05.1999 - 8 B 16.99 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 05.05.1999 - 8 B 16.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
    Neben den bereits vom Verwaltungsgericht gewürdigten Entscheidungen dürfte dabei auch von Bedeutung sein, dass das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch nicht entscheidungstragend - bereits 1961 entschieden hat, dass eine "Rechtsmittelbelehrung nicht deshalb fehlerhaft (ist), weil sie keinen Hinweis auf das die Frist in Lauf setzende Ereignis enthält" (BVerwG, Urteil vom 08.12.1961 - VII C 20.61 - NJW 1962, 1218 [1219]), und selbst - unter Verweis auch auf vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidungen - der Auffassung ist, in "der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß es einer Belehrung über den Beginn der Widerspruchs- oder Klagefrist nicht bedarf" (BVerwG, Beschluss vom 05.05.1999 - 8 B 16.99 - juris, Rn. 3).
  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
    Sollte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden haben, dass eine Belehrung über den Fristbeginn nicht von § 58 Abs. 1 VwGO gefordert ist, folgt die Zulassung der Berufung aus § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, da für eine Zulassung wegen Divergenz unerheblich ist, ob die Abweichung bewusst erfolgt; sie muss lediglich objektiv vorliegen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.12.2013 - 9 A 1540/12.Z - DVBl 2014, 600 [603]; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, § 124 Rn. 44, Stand: Oktober 2015).
  • BVerwG, 04.05.2016 - 9 B 72.15

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Nichtzulassungsbeschwerde; ernstliche Zweifel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
    Zwar ist die Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht rechtswegbezogen und kann "ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf auch dann zu verneinen sein, wenn die Frage durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts geklärt ist, das sich auf Grund seiner originären Zuständigkeit mit dieser oder einer gleich gelagerten Rechtsfrage bereits befasst hat, und das angerufene Bundesgericht dieser Rechtsprechung folgt" (BVerwG, Beschluss vom 04.05.2016 - 9 B 72.15 -, juris, Rn. 8 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VG Sigmaringen, 20.01.2017 - 9 K 220/16

    Ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung; "einzuhaltende Frist"; Angaben zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17
    Auf den Antrag der Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Januar 2017 - 9 K 220/16 - zugelassen.
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