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   VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08   

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https://dejure.org/2009,2382
VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08 (https://dejure.org/2009,2382)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 S 967/08 (https://dejure.org/2009,2382)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 S 967/08 (https://dejure.org/2009,2382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau einer Stadtbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweigleisiger Ausbau eines Schienenweges als zulässiges Planungsziel für die Flexibilisierung des Begegnungsverkehrs; Geltendmachung einer Verteilung von ländlichen Grundstücksverlusten im Wege einer Unternehmensflurbereinigung auf einen größeren Kreis von Eigentümern; ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. ... 87e Abs. 4 Satz 1; ; AEG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; AEG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; AEG § 2 Abs. 7 Satz 1; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 38 Satz 1; ; FlurbG § 87 Abs. 1 Satz 1; ; ÖPNVG § 1; ; ÖPNVG § 11 Abs. 1; ; PBefG § 4 Abs. 1; ; VwVfG § 75 Abs. 1; ; LVwVfG § 78 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straße Planung: Abschnittsbildung; Abwägung; Alternative; Begegnungsverkehr; Eisenbahn; Enteignung; Fahrplanstabilisierung; Haltepunkt; Konfliktbewältigungsgebot; Kreuzungspunkt; Personennahverkehr; Nahverkehrsplan; Planrechtfertigung; Planungsziel; Regionalverkehr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahn Karlsruhe-Ittersbach erfolglos

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 913 (Ls.)
  • DVBl 2009, 1393
  • DÖV 2009, 962
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Da das Vorliegen der erforderlichen Planrechtfertigung eine Rechtsfrage betrifft, die der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ist letztere auch nicht auf die Überprüfung der im Planfeststellungsbeschluss hierfür gegebenen Begründung beschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364).

    Auch eine regionale Strukturhilfe bzw. der Anschluss einer wirtschaftsschwachen Region bzw. regionaler Zentren an das weiträumige Verkehrsnetz ist beim Verkehrswegebau als legitimes Ziel anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.05.2002 - 4 A 28.01 -, BVerwGE 116, 254; Urt. v. 11.07.2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 14.83 -, BVerwGE 71, 166).

    Dies gilt jedoch nicht ohne Weiteres dann, wenn es sich - wie hier - lediglich um ein Änderungs- bzw. Ausbauvorhaben handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2001, a.a.O.).

    Gleichwohl kann es auch bei einem Ausbauvorhaben nicht angehen, wie dies in der Klagebegründung zum Ausdruck kommt, dieses in einzelne Teilaspekte aufzufächern und für diese jeweils eine gesonderte Planrechtfertigung zu fordern (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2001, a.a.O.).

    Deren Prüfung darf nicht mit der nachgelagerten Prüfung der Abwägung vermengt werden (vgl. Senat, Urt. v. 06.04.2006, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 11.07.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Ein abschließender Katalog der als Planrechtfertigung dienenden Ziele lässt sich daraus freilich nicht ableiten (vgl. Senat, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 848/05 -).

    Andererseits ist bei einem solchen - anders als bei einem Neubauvorhaben (vgl. Urt. v. 22.03.1985, a.a.O.) - die (lediglich zu ändernde) Dimensionierung eines Schienenweges (hier der zweigleisige Ausbau) gegenüber der Null-Variante - anders als gegenüber anderen Planungsvarianten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214; Senat, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 848/05 -) - durchaus eine Frage der Planrechtfertigung und nicht nur der Abwägung.

    Deren Prüfung darf nicht mit der nachgelagerten Prüfung der Abwägung vermengt werden (vgl. Senat, Urt. v. 06.04.2006, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 11.07.2001, a.a.O.).

    Auch die konkrete Dimensionierung des Ausbauhabens - zweigleisiger Ausbau des gesamten 1, 3 km langen Planfeststellungsabschnitts oder lediglich im Bereich des weiteren Haltepunkts "Schießhüttenäcker" - bzw. die vom Kläger darüber hinaus angesprochenen Planungsalternativen sind ungeachtet des in Anspruch genommenen Grundeigentums keine Frage der Planrechtfertigung, sondern lediglich der am Abwägungsgebot zu messenden Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1986, a.a.O.; Senat v. 06.04.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Ein nur materielles Interesse an der planerischen Koordination verschiedener Belange rechtfertigte für sich noch nicht, die gesetzliche Verfahrenszuständigkeit zu ändern (BVerwG, Beschl. v. 23.12.1992 - 4 B 188.92 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 20).

    Hierzu ist es auch nicht nötig, dass sich diese Absichten bereits in einer verbindlichen Entscheidung "verfestigt" haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.1995 - 11 VR 22.95

    Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Unter einer solchen sind alle Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des eisenbahnrechtlichen Vorhabens zu verstehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme an den Betriebsanlagen der Eisenbahn aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30, Beschl. v. 03.08.1995 - 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10).

    Insoweit unterliegt der Begriff der notwendigen Folgemaßnahmen wegen seiner kompetenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.08.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Andererseits ist bei einem solchen - anders als bei einem Neubauvorhaben (vgl. Urt. v. 22.03.1985, a.a.O.) - die (lediglich zu ändernde) Dimensionierung eines Schienenweges (hier der zweigleisige Ausbau) gegenüber der Null-Variante - anders als gegenüber anderen Planungsvarianten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214; Senat, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 848/05 -) - durchaus eine Frage der Planrechtfertigung und nicht nur der Abwägung.

    Auch die konkrete Dimensionierung des Ausbauhabens - zweigleisiger Ausbau des gesamten 1, 3 km langen Planfeststellungsabschnitts oder lediglich im Bereich des weiteren Haltepunkts "Schießhüttenäcker" - bzw. die vom Kläger darüber hinaus angesprochenen Planungsalternativen sind ungeachtet des in Anspruch genommenen Grundeigentums keine Frage der Planrechtfertigung, sondern lediglich der am Abwägungsgebot zu messenden Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.1986, a.a.O.; Senat v. 06.04.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Dies ist allerdings nicht erst bei einem unabweisbaren Bedürfnis der Fall, vielmehr muss das Vorhaben lediglich gemessen an den Zielen des jeweils zugrundeliegenden Fachplanungsgesetzes "vernünftigerweise" geboten sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1995 - 11 VR 15.95 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7) bzw. muss der Vorhabenträger im Hinblick auf diese Ziele die Planung aus nachvollziehbaren Gründen für erforderlich halten dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 6; Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 -, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18); gesetzliche Ziele sind dabei alle im Rahmen des jeweiligen Fachgesetzes zulässigerweise verfolgbaren Ziele.

    Insbesondere können die Verkürzung der Transportzeiten und die Anhebung des Beförderungskomforts eine Rechtfertigung für die Planung abgeben, weil dadurch die Attraktivität des Schienenverkehrs - auch im Interesse einer Reduktion des Individualverkehrs - verbessert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.07.1990 - 4 C 26.87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Mangels eines Gesamtvorhabens kann daher auch nicht von einer Abschnittsbildung i. S. der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl.v. 21.12.1995 - 11 VR 6.95 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8) gesprochen werden.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Aus §§ 18 Satz 3, 78 Abs. 1 LVwVfG (Grundsatz der Einheitlichkeit der Planungsentscheidung) folgt schon deshalb nichts anderes, weil das vom Kläger in Bezug genommene Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Karlsbad kein Planfeststellungsverfahren ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, BVerwGE 101, 73).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht darauf an, ob mit einer Realisierung des westlich angrenzenden Bauabschnitts II noch zu rechnen ist (vgl. zum erforderlichen hinreichenden Realisierungsgrad beim längsgeteilten Ausbau einer BAB BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
    Davon, dass das in Anspruch zu nehmende Grundeigentum nicht mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden wäre, kann vor dem Hintergrund der Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss (S. 64 f.) ersichtlich nicht die Rede sein; daran ändert auch der abschließende Hinweis auf eine etwa zu gewährende angemessene Enteignungsentscheidung (S. 84) nichts, nachdem die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme privaten Eigentums stehenden Probleme im Rahmen der Abwägung bewältigt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.1981 - 4 C 4.78 -, BVerwGE 61, 295).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87

    Entfallen der Beschwer bei Verzicht der Verwaltungsbehörde auf

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 29.11.1995 - 11 VR 15.95

    Recht des Schienenverkehrs: Linienbestimmung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 32.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

    Unter anderem ist in der Planrechtfertigung zu prüfen, ob der Ausbau gegenüber der Null-Variante vernünftigerweise geboten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009 - 5 S 967/08 -, juris).

    Eisenbahnen nehmen Aufgaben der Daseinvorsorge wahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009, a. a. O.).

    Insbesondere können die Verkürzung der Transportzeiten und die Anhebung des Beförderungskomforts eine Rechtfertigung für die Planung abgeben, weil dadurch die Attraktivität des Schienenverkehrs - auch im Interesse einer Reduktion des Individualverkehrs - verbessert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.1990 - 4 C 26.87 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009, a. a. O.).

    So ist beispielsweise die infolge einer Flexibilisierung des Begegnungsverkehrs erreichbare Stabilisierung des Bahnfahrplans durch Vermeidung von Folgeverspätungen ein zulässiges Planungsziel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009, a. a. O.).

    Die Abgrenzung zwischen Planrechtfertigungs- und Abwägungskontrolle bei Änderungsvorhaben ist aber ohnehin schwierig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem

    Relevanz können sie auch für die planerische Abwägung gewinnen (so auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juli 2009 - 5 S 967/08 - juris Rn. 46).
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