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   VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10   

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VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10 (https://dejure.org/2010,13784)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 S 1021/10 (https://dejure.org/2010,13784)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 S 1021/10 (https://dejure.org/2010,13784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Einvernehmen des Innenministeriums für die Ernennung von Fachbeamten im Zusammenhang mit einer Auswahlentscheidung - Auswirkungen auf unterlegene Bewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis des Einvernehmens des Innenministeriums für die Ernennung von Fachbeamten des höheren Dienstes des Landes Baden-Württemberg bei den Landratsämtern als Schutzfunktion für in einer vorausgehenden Auswahlentscheidung unterlegene Beamte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis des Einvernehmens des Innenministeriums für die Ernennung von Fachbeamten des höheren Dienstes des Landes Baden-Württemberg bei den Landratsämtern als Schutzfunktion für in einer vorausgehenden Auswahlentscheidung unterlegene Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 106
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 S 3097/07

    Treffen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Dokumentation der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, BVerfGK 11, 398 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22.07.2008 - 4 S 3097/07 -, NVwZ-RR 2009, 216), Dieser Begründungsverpflichtung ist der Antragsgegner mit dem Abwägungsvermerk vom 02.12.2008 in rechtlich ausreichender Weise auch bezüglich der Erfüllung des Anforderungsprofils hinsichtlich der Führungserfahrung als einem Teilelement der geforderten "besonders ausgeprägten Führungskompetenz" nachgekommen.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, BVerfGK 11, 398 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 22.07.2008 - 4 S 3097/07 -, NVwZ-RR 2009, 216), Dieser Begründungsverpflichtung ist der Antragsgegner mit dem Abwägungsvermerk vom 02.12.2008 in rechtlich ausreichender Weise auch bezüglich der Erfüllung des Anforderungsprofils hinsichtlich der Führungserfahrung als einem Teilelement der geforderten "besonders ausgeprägten Führungskompetenz" nachgekommen.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Die Ernennung eines anderen Bewerbers ist nämlich ein den bei der Auswahlentscheidung unterlegenen Bewerber nicht betreffender Verwaltungsakt (BVerwG, Urteile vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. RdNr. 41), so dass mögliche Verfahrensfehler bei der Ernennung des Konkurrenten im Unterschied zu solchen Fehlern bei der Auswahlentscheidung den Bewerberanspruch des erfolglosen Konkurrenten nicht berühren können.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerberanspruch in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633, vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008, 167, und vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, BVerfGK 12, 284; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; Senatsbeschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585, vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - und vom 04.07.2008 - 4 S 2834/07 -).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.2010 - 4 S 1021/10
    Die Ernennung eines anderen Bewerbers ist nämlich ein den bei der Auswahlentscheidung unterlegenen Bewerber nicht betreffender Verwaltungsakt (BVerwG, Urteile vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. RdNr. 41), so dass mögliche Verfahrensfehler bei der Ernennung des Konkurrenten im Unterschied zu solchen Fehlern bei der Auswahlentscheidung den Bewerberanspruch des erfolglosen Konkurrenten nicht berühren können.
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