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   VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08   

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VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08 (https://dejure.org/2008,6255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.2008 - 4 S 1068/08 (https://dejure.org/2008,6255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 2008 - 4 S 1068/08 (https://dejure.org/2008,6255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen; Schweigepflichtentbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verlangens einer Schweigepflichtsentbindungserklärung des behandelnden Privatarztes gegenüber dem Amtsarzt zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung von einem Richter; Die aus der dienstrechtlichen Treuepflicht resultierende Mitwirkungspflicht ...

  • Judicialis

    GG Art. 97 Abs. 2; ; GVG § 17 Abs. 5; ; DRiG § 78 Nr. 3d; ; LRiG § 63 Nr. 3d; ; LRiG § 8; ; LBG § 53 Abs. 1; ; LBG § 57a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand: Rechtsweg; Dienstgerichtsbarkeit; Amtsärztliche Untersuchung; Schweigepflichtentbindung; Verwaltungsakt; Treuepflicht; Mitwirkungspflicht; Psychiatrische Untersuchung; Richterliche Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 403
  • DÖV 2008, 1058
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05

    Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Die als Anordnung einer (weiteren) amtsärztlichen Untersuchung zu verstehende Aufforderung, der psychologischen Leistungsdiagnostik sowie den organischen Untersuchungen zuzustimmen, ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322, und Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).

    Entsprechendes gilt für die mit dieser Anordnung in engem Zusammenhang stehende und ihr in ihren Wirkungen gleichkommende Aufforderung, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (a. A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.).

    Sie umfasst vielmehr die grundsätzliche Verpflichtung des Richters, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlichen Klärung des eigenen Gesundheitszustands mitzuwirken und dazu beizutragen, seinen Dienstvorgesetzten die Überzeugung zu vermitteln, dass er dienstfähig ist (vgl. zu §§ 42 Abs. 1 Satz 3, 55 Satz 2 und 73 Abs. 1 Satz 3 BBG: BVerwG, Urt. v. 23.10.1980 - 2 A 4/78 -, DVBl. 1981, 502; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.).

    Ist die Offenlegung der Krankheitsgeschichte für die amtsärztliche Begutachtung von entscheidender Bedeutung, so ginge die Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung ins Leere, wenn der Richter die Entbindung von der Schweigepflicht verweigern könnte (Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.; vgl. auch Summer in: Fürst, GKÖD Bd. 1, § 42 RdNr. 22).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Dem Sinn und Zweck der Vorschrift entsprechend gilt dies auch dann, wenn die Behörde Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502, und vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).

    Sie umfasst vielmehr die grundsätzliche Verpflichtung des Richters, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlichen Klärung des eigenen Gesundheitszustands mitzuwirken und dazu beizutragen, seinen Dienstvorgesetzten die Überzeugung zu vermitteln, dass er dienstfähig ist (vgl. zu §§ 42 Abs. 1 Satz 3, 55 Satz 2 und 73 Abs. 1 Satz 3 BBG: BVerwG, Urt. v. 23.10.1980 - 2 A 4/78 -, DVBl. 1981, 502; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Die als Anordnung einer (weiteren) amtsärztlichen Untersuchung zu verstehende Aufforderung, der psychologischen Leistungsdiagnostik sowie den organischen Untersuchungen zuzustimmen, ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322, und Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).

    Dem Sinn und Zweck der Vorschrift entsprechend gilt dies auch dann, wenn die Behörde Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502, und vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Dem Sinn und Zweck der Vorschrift entsprechend gilt dies auch dann, wenn die Behörde Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502, und vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).
  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Die in dieser Verfassungsnorm angesprochene sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidung frei von Weisungen fällen kann (BVerfG, Beschluss vom 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, 2149).
  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 2 EO 709/03

    Recht der Richter; Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen; Präsidium;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn einer der Beteiligten die Unzulässigkeit des Rechtswegs bereits im Verfahren vor dem Gericht der ersten Instanz gerügt und dieses Gericht hierüber entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.1992 - I ZB 3/92 -, NJW 1993, 470; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 EO 709/03 -, ThürVBl 2005, 110).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97

    Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Offen bleiben kann, ob der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist oder ob die Prüfung der angefochtenen Maßnahmen kraft Sachzusammenhangs mit der in § 78 Nr. 3d DRiG bzw. § 63 Nr. 3d LRiG der Dienstgerichtsbarkeit übertragenen Entscheidungsbefugnis über die Versetzung eines Richters auf Lebenszeit in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in deren Zuständigkeit fällt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.10.1980 - RiZ (R) 5/80 -, BGHZ 78, 245; siehe auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.10.1997 - 5 O 4010/97 -, NVwZ-RR 1998, 695).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Neben den in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG ausdrücklich genannten Handlungen ist der Richter auch gegenüber anderen Maßnahmen geschützt, die materiell einer Entlassung, einer dauernden oder zeitweisen Amtsenthebung oder einer Versetzung in den Ruhestand gleichkommen, durch welche also faktisch dasselbe wie durch eine der in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG genannten förmlichen Maßnahmen erreicht wird (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 -, BVerfGE 17, 252).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn einer der Beteiligten die Unzulässigkeit des Rechtswegs bereits im Verfahren vor dem Gericht der ersten Instanz gerügt und dieses Gericht hierüber entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.1992 - I ZB 3/92 -, NJW 1993, 470; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 EO 709/03 -, ThürVBl 2005, 110).
  • OVG Berlin, 21.12.2001 - 4 S 5.01

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
    Die als Anordnung einer (weiteren) amtsärztlichen Untersuchung zu verstehende Aufforderung, der psychologischen Leistungsdiagnostik sowie den organischen Untersuchungen zuzustimmen, ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322, und Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

  • BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1975 - IV 394/73
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Die Beschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 07.08.2008 - 4 S 1068/08 - zurück.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung wegen

    Etwas anderes gilt nur, wenn einer der Beteiligten die Unzulässigkeit des Rechtswegs bereits im Verfahren vor dem Gericht der ersten Instanz gerügt und dieses Gericht hierüber entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 S 1068/08 -, NVwZ-RR 2009, 403, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09

    Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen

    Art und Umfang einer amtsärztlichen Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt sein (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.06.2008, 1 K 3679/07; VGH Bad.-Württb., Beschluss vom 07.08.2008, 4 S 1068/08; BVerwG, U. v. 23.10.1990, a. a. O.; OVG LSA Beschlüsse vom 26.06.2007 und vom 28.01.2009, a. a. O.; juris).
  • VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09

    Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung

    Art und Umfang einer amtsärztlichen Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt sein (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25.06.2008, 1 K 3679/07; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.08.2008, 4 S 1068/08; beide juris).
  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284

    Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben

    Insofern kann dahinstehen, ob sich die Mitwirkungspflicht unmittelbar als sog. minus aus der Pflicht des Art. 65 Abs. 2 BayBG, sich untersuchen zu lassen, aus der allgemeinen dienstrechtlichen Treuepflicht oder aus den hierzu explizit ergangenen Weisungen in den genannten Schreiben des Dienstherrn ergibt (vgl. a. VGH Mannheim, B.v. 7.8.2008 - 4 S 1068/08 - beck-online).
  • VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche

    Art und Umfang einer amtsärztlichen Untersuchung sind dabei grundsätzlich der ärztlichen Entscheidung überlassen; das Ausmaß der ärztlichen Untersuchung muss indes durch den Anlass gerechtfertigt sein (vgl. VG Gelesenkirchen, Urteil vom 25.06.2008, 1 K 3679/07; VGH Bad.-Württb., Beschluss vom 07.08.2008, 4 S 1068/08; beide juris).
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