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   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99   

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https://dejure.org/1999,8231
VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99 (https://dejure.org/1999,8231)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 (https://dejure.org/1999,8231)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1999 - 3 S 1932/99 (https://dejure.org/1999,8231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 113
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
    Es kommt darauf an, ob der Antragsteller als Nachbar durch das Bauvorhaben einer billigerweise nicht mehr zu zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt wird (vgl. zum Rücksichtnahmegebot BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, NVwZ 1994, 687; Urteil vom 18.5.1995, NVwZ 1996, 379).
  • BVerwG, 18.12.1985 - 4 CB 49.85

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Grenzbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
    Grundsätzlich wird bei einer Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsvorschriften generell kein Raum mehr für die Anwendung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme sein, wenn ein Bauvorhaben die bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhält und dadurch eine "Einmauerung oder Erdrückung" eines Nachbargrundstücks verhindert werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1985, UPR 1986, 183).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
    Ausgeschlossen ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch bei Einhaltung der Abstandsvorschriften insbesondere im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, UPR 1994, 69, Urteil vom 11.1.1999, UPR 1999, 191).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Allerdings kann das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, falls das Vorhaben trotzdem zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn führt und deswegen rücksichtslos ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113; BayVGH, Urteil vom 28.07.2016 - 1 N 13.2678 -, BRS 84 Nr. 47 = juris Rn. 33; Beschluss vom 15.02.2017 - 1 CS 16.2396 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15

    Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Das Gebot der Rücksichtnahme wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben - wie hier (vgl. unten 2.4) - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2012, a.a.O.; Beschl. v. 7.9.1999 - 3 S 1932/99 - VBlBW 2000, 113; Beschl. v. 28.8.2006 - 3 S 724/06 -).
  • VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18

    Nachbarschützende Wirkung des Bauverbots in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2005 - 8 S 3003/04

    Kein Verstoß nachbarschützender Belange bei Überschreitung der vorderen,

    Dies gilt aber nur "grundsätzlich", d.h. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen möglich sein, da Bundesrecht nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers steht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31.08.2000, BVerwGE 112, 41 = PBauE § 17 BauNVO Nr. 9 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113, 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

    Von einer rücksichtslosen "erdrückenden" Wirkung des Vorhabens und einer damit verbundenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Belüftung, Belichtung und Besonnung des Grundstücks kann aber in einem solchen Fall schon aus tatsächlichen Gründen nicht ausgegangen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.9.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    aa) Das Gebot der Rücksichtnahme wird, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben - wie hier - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2012, a.a.O.; Beschl. v. 7.9.1999 - 3 S 1932/99 - VBlBW 2000, 113; Beschl. v. 28.8.2006 - 3 S 724/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06

    Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines

    Dabei kommt es darauf an, ob die Antragstellerin als Nachbarin durch die Befreiung einer billigerweise nicht mehr zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.9.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2020 - 5 K 4575/18
    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18

    Antrag der Stadt Eppelheim gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus erfolglos

    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

    Hält ein Vorhaben - wie hier (s.u. 2.) - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung eines Einmauerns von Nachbargrundstücken gebotene Abstandsfläche ein, so ist das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme im Regelfall nicht verletzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10

    Nachbarschutz gegen Mobilfunkmast

  • VG Freiburg, 16.11.2001 - 4 K 1777/01
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