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   VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09   

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https://dejure.org/2009,3975
VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09 (https://dejure.org/2009,3975)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.2009 - 2 S 709/09 (https://dejure.org/2009,3975)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 2009 - 2 S 709/09 (https://dejure.org/2009,3975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abwasserbeitrag auch bei hohem Kostenaufwand für den Anschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag i.R.e. Umlegungsverfahrens zu Bauzwecken; Verdichtung der Erschließungslast einer Gemeinde im Regelfall zu einer Erschließungspflicht bei Durchführung einer Baulandumlegung

  • Judicialis

    KAG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 35

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 20 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 35
    Entwässerungsbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwasserbeitrag: Kein Erlass aufgr. v. Anschlusskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 42
  • BauR 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1998 - 2 S 830/95

    Kommunalabgabe: Entstehung der Beitragspflicht bei Anschlußmöglichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Grundstück an eine leitungsgebundene Einrichtungen angeschlossen werden, wenn es durch eine Ver- oder Entsorgungsleitung erschlossen wird, d.h. nahe genug bei der öffentlichen Einrichtung liegt, um unter gewöhnlichen Umständen an diese angeschlossen werden zu können (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.3.1998 - 2 S 830/95 - BWGZ 1999, 479).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2254/01

    Beitragspflicht und tatsächliche Anschlussmöglichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, welcher finanzielle Aufwand dem Eigentümer durch den Anschluss seines Grundstücks entsteht und ob dieser sich in einem noch zumutbaren Rahmen bewegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 - KStZ 2007, 33; Beschl. v. 1.4.2003 - 15 A 2254/01 - NVwZ-RR 2003, 778; Grünewald, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2009, § 8 Rn. 542).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2089/04

    Abwasserbeseitigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, welcher finanzielle Aufwand dem Eigentümer durch den Anschluss seines Grundstücks entsteht und ob dieser sich in einem noch zumutbaren Rahmen bewegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.07.2006 - 15 A 2089/04 - KStZ 2007, 33; Beschl. v. 1.4.2003 - 15 A 2254/01 - NVwZ-RR 2003, 778; Grünewald, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2009, § 8 Rn. 542).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08

    Auch Kleinstbetrieb muss Abfallgrundgebühr bezahlen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    Die Einziehung eines Anspruchs aus einem Abgabenschuldverhältnis kann aus sachlichen Gründen unbillig sein, wenn dies den Geboten der Gleichheit und des Vertrauensschutzes, den Grundsätzen von Treu und Glauben, dem Erfordernis der Zumutbarkeit oder dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Zweck widersprechen würde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - DÖV 2009, 418).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09
    Eine Umlegung kann vielmehr nur in Verbindung mit weiteren Umständen zur Verdichtung beitragen (BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 2 S 1396/09

    Beitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Inanspruchnahme der Leistung als die

    Der Anspruch der Beklagten auf die Entrichtung eines Abwasserbeitrags bleibt von dieser Regelungen unberührt (vgl. den Beschluss des Senats vom 7.9.2009 - 2 S 709/09 - Juris).

    Entscheidet sich der Eigentümer, sein Grundstück - mit welchem Kostenaufwand auch immer - an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen und nimmt er so die hiermit verbundenen Leistungen der Gemeinde willentlich in Anspruch, gibt es auch sonst keinen Grund, der es rechtfertigte, ihm die Entrichtung eines zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der Abwasseranlagen dienenden Abwasserbeitrags zu ersparen (Beschluss des Senats vom 7.9.2009, a.a.O.).

    Die Einziehung eines Anspruchs aus einem Abgabenschuldverhältnis kann aus sachlichen Gründen unbillig sein, wenn dies den Geboten der Gleichheit und des Vertrauensschutzes, den Grundsätzen von Treu und Glauben, dem Erfordernis der Zumutbarkeit oder dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Zweck widersprechen würde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 428/08 - DÖV 2009, 418; Beschl. v. 7.9.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07

    Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags

    Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. durch einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.2009 - 2 S 709/09 - juris; Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06 - juris; Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
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