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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95   

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VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95 (https://dejure.org/1996,9761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.1996 - 2 S 632/95 (https://dejure.org/1996,9761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 2 S 632/95 (https://dejure.org/1996,9761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Ausgleichsabgabe nach SchwbG § 11

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Ausgleichsabgabe nach SchwbG § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1986 - 14 S 315/85

    Verjährung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95
    Die Ausgleichsabgabe entsteht kraft Gesetzes monatlich im Ausmaß der jeweiligen Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht (vgl VGH Bad-Württ, Urt v 11.9.1986 - 14 S 315/85).

    Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Gesetzes über die Hundesteuer vom 27.10.1981 (GBl S 518) sind die von den Landeswohlfahrtsverbänden erhobenen sonstigen Abgaben aus dem Geltungsbereich des § 12 KAG ausgenommen worden (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 11.9.1986 - 14 S 315/85; Urteil vom 29.10.1986 - 14 S 1267/85).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95
    Es hat seine Berechtigung grundsätzlich auch im öffentlichen Recht (vgl BVerwG, Urt v 4.10.1994, BVerwG - 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1, 6; BVerwGE 69, 227, 232).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit Rechtssicherheit und Rechtsfrieden eintreten und der Schuldner nicht nach Jahr und Tag mit lange zurückliegenden Forderungen überzogen werden soll (vgl BVerwGE 97, 1, 6).

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95
    Es hat seine Berechtigung grundsätzlich auch im öffentlichen Recht (vgl BVerwG, Urt v 4.10.1994, BVerwG - 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1, 6; BVerwGE 69, 227, 232).

    Der Senat vertritt die Auffassung, daß die Frist für die Verjährung der - nicht durch Abgabenbescheide festgesetzten - Ausgleichsabgaben in entsprechender Anwendung der einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung zu bestimmen ist (vgl BVerwGE 69, 227, 233).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1986 - 14 S 1267/85

    Nachforderung von Ausgleichsabgabe nach SchwbG § 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1996 - 2 S 632/95
    Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Gesetzes über die Hundesteuer vom 27.10.1981 (GBl S 518) sind die von den Landeswohlfahrtsverbänden erhobenen sonstigen Abgaben aus dem Geltungsbereich des § 12 KAG ausgenommen worden (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 11.9.1986 - 14 S 315/85; Urteil vom 29.10.1986 - 14 S 1267/85).
  • VG Halle, 13.11.2002 - 5 A 233/02

    Anforderung rückständiger Ausgleichsabgaben - Verjährung

    Die Hauptfürsorgestelle hat allerdings das Prüfungsrecht und die Prüfungspflicht, ob die Selbstbeurteilung zutreffend ist oder nicht ( vgl. Neumann/Pahlen, SchwbG , 9.Aufl., § 11 Rn. 22, 23; Cramer, SchwbG , 5. Aufl., § 11 Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.1996 - 2 S 632/95 -, juris).

    Auch der angefochtene 'Feststellungsbescheid' gemäß § 11 Abs. 2 SchwbG ist der Sache nach keine 'Festsetzung' der Abgabe, sondern eine Aufforderung zur Zahlung rückständiger (entstandener) Ausgleichsabgaben ( vgl. Neumann/Pahlen, SchwbG , a.a.O., § 11 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.1996 - 2 S 632/95 -, juris; a.A.: OVG Lüneburg, Urt. v. 22.02.1989 - 4 L 8/89 -, juris).

    Einschlägig sind daher die Vorschriften über die Zahlungsverjährung, §§ 228 ff AO (so auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.1996 - 2 S 632/95 -, juris).

  • VG Kassel, 28.03.2001 - 6 E 738/00

    Festsetzung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe; Naturschutzrechtliche

    Die Vorschriften der §§ 169, 170 AO über die Festsetzungsverjährung und nicht die Vorschriften über die Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO) finden Anwendung, weil die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe durch Bescheid festgesetzt wird und nicht etwa (- im Unterschied möglicherweise zur Schwerbehindertenabgabe, s. hierzu VGH Mannheim, 07.10.1996 - 2 S 632/95 - Nachweis in Juris -) unmittelbar kraft Gesetzes entsteht.

    Nach Ablauf einer gewissen Zeit sollen Rechtssicherheit und Rechtsfrieden eintreten und der Schuldner soll nicht noch Jahr und Tag mit lang zurückliegenden Forderungen überzogen werden (VGH Mannheim, 07.10.1996 - 2 S 632/95 - Nachweis in Juris; vgl. auch BVerwGE 97, 1, 6).

    Verstromungsgesetz Nr. 5 - zur Verjährung der Ausgleichsabgabe nach dem 3. Verstromungsgesetz - VGH Mannheim, 07.10.1996 - 2 S 632/95 - Nachweis in Juris - zur Verjährung von Ausgleichsabgaben nach § 11 Schwerbehindertengesetz; VG Würzburg, 01.03.1994, Nachweis ebenfalls in Juris ebenfalls, zur Verjährung der Ausgleichsabgabe nach § 11 Schwerbehindertengesetz).

  • VG Cottbus, 13.02.2023 - 8 K 3047/17

    Schwerbehindertenrecht, hier: Erhebung einer Ausgleichsabgabe

    Mit ihrer Bezugnahme auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1996 - 2 S 632/95 -, juris, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1984 - 3 C 86/82 -, juris, verkennt sie insbesondere, dass dort die Anwendung der Verjährungsvorschriften der Abgabenordnung nur für den Fall des Fehlens einer eigenständigen, spezialgesetzlichen Verjährungsregelung angenommen wird, die hier aber mit § 52 SGB X gegeben ist.
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