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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13   

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https://dejure.org/2014,32841
VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13 (https://dejure.org/2014,32841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2014 - 6 S 2165/13 (https://dejure.org/2014,32841)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 6 S 2165/13 (https://dejure.org/2014,32841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst; Schiedsstellenverfahren; Rechtsmittelbefugnis; notwendige Beiladung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst durch den Bereichsausschuss

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst; Schiedsstellenverfahren; Rechtsmittelbefugnis; notwendige Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst durch den Bereichsausschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Integrierte Leitstelle Tübingen: Berufungen der Krankenkassen gegen Urteil zum Vermittlungsentgelt für DRK erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Integrierte Leitstelle Tübingen - Berufungen der Krankenkassen gegen Urteil zum Vermittlungsentgelt für DRK erfolglos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Entgelt für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst ist anhand der laufenden Betriebskosten (Selbstkosten) festzulegen

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Integrierte Leitstelle Tübingen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 101 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Rettungsdienst/Krankentransport | Festlegung des Entgelts für Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.01.2014)

    Benutzungsentgelt für Rettungsleitstelle des DRK Tübingen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2015, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 730/03

    Festsetzung des Benutzungsentgelts für Rettungsdienste - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Zur unmittelbaren Anwendung des § 28 Abs. 5 RDG hat der frühere 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 07.11.2003 - 14 S 730/03 -, juris) folgendes entschieden:.

    Auch die tatsächliche Höhe der in der Vergangenheit entstandenen und in die Zukunft extrapolierten Kosten, also die prospektiven Selbstkosten, sind lediglich einer von mehreren Anhaltspunkten für die Entgeltbemessung: Nur soweit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, bilden sie die Untergrenze des Entgelts (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.06.2003 - 14 S 1364/02 für den Bereich der Notfallrettung; Urteil vom 07.11.2003 - 14 S 730/03 -, juris, für den Bereich des Krankentransports) Die danach für die Vereinbarung von Benutzungsentgelten nach § 28 RDG geltenden inhaltlichen Vorgaben sind allerdings "sehr vage und fragmentarisch" (s. VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

    In diesem Rahmen können die durch diese Regelung unmittelbar angesprochenen Kostenträger - inhaltlich weitergehend - geltend machen, dass die Entgelte zwar kostendeckend, aber nicht marktgerecht sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.06.2003 - 14 S 1364/02 für den Bereich der Notfallrettung; Urteil vom 07.11.2003 - 14 S 730/03 -, für den Bereich des Krankentransports).

    Auch wenn ein solcher Anspruch aufgrund der Stellung als Beliehener (schon das uneingeschränkte Selbstkostendeckungsprinzip für die Benutzungsentgelte nach § 28 RDG im Bereich der Notfallrettung, bei der der Kläger ebenfalls von einer Beleihung ausgeht, ablehnend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2003 - 14 S 730/03 -, juris) bestünde und vom Bereichsausschuss bzw. der Schiedsstelle berücksichtigt werden müsste, ist er zwangsläufig durch den Gegenstand der Beleihung begrenzt, d.h. erstattungsfähig können nur Kosten sein, die gerade durch die Beleihung - hier mit einer Aufgabe des Rettungsdienstes, nicht der Feuerwehr - entstehen.

    Abgesehen davon entspricht es der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 07.11.2003 - 14 S 730/03 -, juris), dass hieraus kein Dritte belastender Anspruch abgeleitet werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Der Senat hat § 5 Abs. 1 RettDG und die Vereinbarung vom 22.04.1976 so interpretiert, dass damit auch die erforderlichen Befugnisse übertragen wurden und übertragen werden durften und dass der DRK-Vertragspartner der auf Landesebene zu treffenden Vereinbarung zur (auch einseitigen) Weiterübertragung der Aufgaben und Befugnisse des Rettungsdienstes einschließlich einer, wie zum Betrieb von Leitstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris), erfolgenden Beleihung (u.a.) an seine Kreisverbände zulässigerweise ermächtigt werden kann und durch die Vereinbarung vom 22.04.1976 hierzu auch ermächtigt wurde (Senat, Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 -, juris).

    Zwar ist der Träger der Rettungsleitstelle Beliehener (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 - ; Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 -, juris).

    Soweit der Kläger geltend macht, ihm stehe als Beliehenem ein Anspruch auf kostendeckende Vergütung zu, mag dahinstehen, ob dies in dieser Allgemeinheit richtig ist (ein solcher Anspruch wird jedenfalls in den vom Kläger hierfür angeführten Urteilen des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 und vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 - ebenso wenig angenommen wie in dem ebenfalls angeführten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Der Senat hat § 5 Abs. 1 RettDG und die Vereinbarung vom 22.04.1976 so interpretiert, dass damit auch die erforderlichen Befugnisse übertragen wurden und übertragen werden durften und dass der DRK-Vertragspartner der auf Landesebene zu treffenden Vereinbarung zur (auch einseitigen) Weiterübertragung der Aufgaben und Befugnisse des Rettungsdienstes einschließlich einer, wie zum Betrieb von Leitstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris), erfolgenden Beleihung (u.a.) an seine Kreisverbände zulässigerweise ermächtigt werden kann und durch die Vereinbarung vom 22.04.1976 hierzu auch ermächtigt wurde (Senat, Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 -, juris).

    Zwar ist der Träger der Rettungsleitstelle Beliehener (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 - ; Urteil vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 -, juris).

    Soweit der Kläger geltend macht, ihm stehe als Beliehenem ein Anspruch auf kostendeckende Vergütung zu, mag dahinstehen, ob dies in dieser Allgemeinheit richtig ist (ein solcher Anspruch wird jedenfalls in den vom Kläger hierfür angeführten Urteilen des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 und vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 - ebenso wenig angenommen wie in dem ebenfalls angeführten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Soweit der Kläger geltend macht, ihm stehe als Beliehenem ein Anspruch auf kostendeckende Vergütung zu, mag dahinstehen, ob dies in dieser Allgemeinheit richtig ist (ein solcher Anspruch wird jedenfalls in den vom Kläger hierfür angeführten Urteilen des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 und vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 - ebenso wenig angenommen wie in dem ebenfalls angeführten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, alle juris).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d.h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2000 - 8 B 85.00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135; Urteile vom 31.01.1969 - 4 C 83.66 -, BVerwGE 31, 233; vom 03.09.1991 - 1 C 55.88 -, DVBl. 1992, 301).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn die Beiladung zu Unrecht erfolgt ist, der Beigeladene also in Wahrheit durch die Entscheidung nicht in seinen rechtlichen Interessen (vgl. § 65 Abs. 1 VwGO) berührt werden kann (BVerwG, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 1.81 -, - 8 C 2.81 -, BVerwGE 64, 67 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d.h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2000 - 8 B 85.00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135; Urteile vom 31.01.1969 - 4 C 83.66 -, BVerwGE 31, 233; vom 03.09.1991 - 1 C 55.88 -, DVBl. 1992, 301).
  • BVerwG, 18.09.2000 - 8 B 85.00

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Vorliegen einer Beschwer der Rechtsmittelführerin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie zumindest rechtlich geschützte Interessen berührt, d.h. nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2000 - 8 B 85.00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 135; Urteile vom 31.01.1969 - 4 C 83.66 -, BVerwGE 31, 233; vom 03.09.1991 - 1 C 55.88 -, DVBl. 1992, 301).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13
    Erforderlich ist im Fall der Beiladung eine materielle Beschwer (BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 6 S 2249/22

    Wirksamkeit eines Rettungsdienstplanes

    Es handelt sich um eine abstrakt-generelle Regelung mit Außenwirkung, da Träger der Integrierten Leitstellen nicht das Land, sondern die außerhalb der Landesverwaltung stehenden Organisationen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2014 - 6 S 2165/13 -, VBlBW 2015, 287 und Beschluss vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris Rn. 12 f.).
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