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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18   

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VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18 (https://dejure.org/2020,39317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2020 - 8 S 2944/18 (https://dejure.org/2020,39317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 8 S 2944/18 (https://dejure.org/2020,39317)
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    Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    S. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit einzelner Vorschriften der VwV-TB betreffend Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB- und Spanplatten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Denn eine solche Einschätzungsprärogative ist dem in Generalklauseln nach Art des § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO gefassten allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr fremd (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; i. E. wohl anders BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Überblick u. Rn. 19 ff.; NdsOVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.).

    Schadensmöglichkeiten, die sich lediglich nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen noch keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, 315).

    Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Urt. v. 26.02.1974 - 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51, 57).

    Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generellabstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generellabstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat (lediglich) zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Beschluss vom 24.10.1997 - 3 BN 1.97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).

    Das setzt eine Risikobewertung voraus (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - C-192/01 -, Rn. 49 ff.), die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, DVBl 2002, 614).

    Das geschieht üblicherweise durch eine Absenkung der Gefahrenschwelle in dem ermächtigenden Gesetz von der "Gefahrenabwehr" zur "Vorsorge" gegen drohende Schäden (vgl. etwa § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, § 6 Abs. 2 GenTG, § 7 BBodSchG; zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.), wovon in § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO gerade kein Gebrauch gemacht worden ist.

    Auch darin zeigt sich positivrechtlich, dass dem Gefahrenbegriff eben nicht aus sich heraus bereits eine Erstreckung auf die Aufgabe der Risiko- oder Gefahrenvorsorge innewohnt (zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; auch Schlotterbeck, a.a.O., § 3 Rn. 22, 25; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. A. 2001, Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -, VBlBW 2010, 29; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Alle aufgrund der Landesbauordnung erlassenen Rechtsverordnungen, örtlichen Bauvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Einzelanordnungen müssen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, in diesem Rahmen halten (vgl. Sauter, LBO 3. A. < Nov. 2019> § 3 Rn. 2, § 73 Rn. 16; auch Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2015 - 1 LC 178/14 -, BauR 2016, 985).

    Denn eine solche Einschätzungsprärogative ist dem in Generalklauseln nach Art des § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO gefassten allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr fremd (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; i. E. wohl anders BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Überblick u. Rn. 19 ff.; NdsOVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.).

    Das trifft nicht nur für die "konkrete" Gefahr zu, die zu Abwehrmaßnahmen im Einzelfall berechtigt, sondern grundsätzlich auch für die für Rechtsverordnungen nach § 73 Abs. 1 LBO - und auch für die auf § 73a Abs. 1 LBO gestützten Verwaltungsvorschriften - erforderliche "abstrakte" Gefahr (vgl. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 04.12.1975 - III 905/73 - anders im Ergebnis Nds. OVG, Beschluss vom 04.12.2015, a.a.O.).

    VBlBW 2002, 292; di Fabio, JURA 1996, 566 < 571>; anders wohl BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Rn. 19 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 18.05.2017 - 2 B 17.543 -, NVwZ-RR 2017, 811; Sächs.OVG, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 B 454.18: "vorbeugender Gesundheitsschutz").

  • EuG, 10.04.2019 - T-229/17

    Technische Bauvorschrift für fliegende Bauten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Insofern verweist die Antragstellerin auf ein Urteil des Europäischen Gerichts - T-229/17 - vom 19.04.2019.

    Im Hinblick auf das Ziel, durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen (vgl. Erwägungsgrund (58) zur BauPVO v. 09.03.2011), ist im Zweifel von einer "Vollharmonisierung" auszugehen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2014, a.a.O. zur BPR; EuG, Urt. v. 10.04.2019 - T-229/17 -, Rn. 101 zur BPR), bei der alle wesentlichen Merkmale von Bauprodukten in den harmonisierten Spezifikationen in Bezug auf die Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt sind (vgl. auch Art. 3 und Art. 17 Abs. 3 BauPVO).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sind die vorstehenden Fragen mit dem inzwischen ergangenen Urteil des Europäischen Gerichts vom 19.04.2019 - T-229/17 - keineswegs in ihrem - gegenteiligen - Sinne geklärt.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Deutschland/ Kommission - Rechtsangleichung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Das setzt eine Risikobewertung voraus (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - C-192/01 -, Rn. 49 ff.), die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, DVBl 2002, 614).

    (3) Ausgehend davon vermag der Senat jedoch nicht festzustellen (vgl. demgegenüber Senatsbeschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 -, UPR 1992, 32 zur konkreten Gefahr bei Spritzasbestbeschichtung), dass der zum maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. EuGH, Urt. v. 23.09.2003, a.a.O., Rn. 48) des Erlasses der Verwaltungsvorschrift - dem 20.12.2017 - vorhandene (gesicherte) Erkenntnisstand die Annahme einer abstrakten Gefahr für die menschliche Gesundheit gerechtfertigt hätte, sollten die angegriffenen Summengrenzwerte TVOCspez und TSVOC, der vorgegebene (Summen-)R-Wert oder die festgelegte Mengenbegrenzung (2.2.1.1 ABG) überschritten werden.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Schadensmöglichkeiten, die sich lediglich nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen noch keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, 315).

    Vielmehr ist es Sache des zuständigen Gesetzgebers, sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1985, a.a.O., S. 316) und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegengewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Auch darin zeigt sich positivrechtlich, dass dem Gefahrenbegriff eben nicht aus sich heraus bereits eine Erstreckung auf die Aufgabe der Risiko- oder Gefahrenvorsorge innewohnt (zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; auch Schlotterbeck, a.a.O., § 3 Rn. 22, 25; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. A. 2001, Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -, VBlBW 2010, 29; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -.

    VBlBW 2002, 292; di Fabio, JURA 1996, 566 < 571>; anders wohl BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Rn. 19 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 18.05.2017 - 2 B 17.543 -, NVwZ-RR 2017, 811; Sächs.OVG, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 B 454.18: "vorbeugender Gesundheitsschutz").

  • EuGH, 16.10.2014 - C-100/13

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 - C-100/13 - finde sich kein Hinweis, dass stets von der Vollständigkeit harmonisierter Normen auszugehen sei.

    Im Hinblick auf das Ziel, durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen (vgl. Erwägungsgrund (58) zur BauPVO v. 09.03.2011), ist im Zweifel von einer "Vollharmonisierung" auszugehen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2014, a.a.O. zur BPR; EuG, Urt. v. 10.04.2019 - T-229/17 -, Rn. 101 zur BPR), bei der alle wesentlichen Merkmale von Bauprodukten in den harmonisierten Spezifikationen in Bezug auf die Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt sind (vgl. auch Art. 3 und Art. 17 Abs. 3 BauPVO).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18

    Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Auf Antrag der Antragstellerin hatte der Senat mit Beschluss vom 10.07.2019 - 8 S 2962/18 - (BauR 2019, 1579) die Verwaltungsvorschrift in dem von ihr angegriffenen Umfang bis zur Entscheidung in diesem Verfahren außer Vollzug gesetzt.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsakten sowie die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - 8 S 2962/18 - sowie in den Parallelverfahren - 8 S 3008/18 und 8 S 2959/18 - angefallenen Senatsakten verwiesen.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Ob die Technischen Baubestimmungen, soweit sie angegriffen sind, eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift in dem Sinne darstellen, dass ihnen gegebenenfalls auch eine die Gerichte bindende Wirkung zukäme (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 16.96 -, BVerwGE 107, 338), wovon der Antragsgegner im Hinblick auf § 73a Abs. 5 Satz 1 LBO auszugehen scheint, kann dahinstehen.

    Darauf, ob sie den für normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften aufgestellten (weiteren) Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts entsprächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1998, a.a.O.), kommt es nicht an.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 3008/18
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsakten sowie die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - 8 S 2962/18 - sowie in den Parallelverfahren - 8 S 3008/18 und 8 S 2959/18 - angefallenen Senatsakten verwiesen.

    Ausgesetzt - bis zum 01.10.2019 - wurde, wie er selbst vorgetragen hat, lediglich der Vollzug der Pflicht zum Nachweis, dass Holzwerkstoffe in Form von schlanken, ausgerichteten Fasern (OSB) und kunstharzgebundenen Spanplatten die in Abschnitt 2.2.1.1 der ABG an VOC-Emissionen niedergelegten Anforderungen erfüllen (vgl. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft v. 12.12.2018, AS 75/77 der Senatsakten 8 S 3008/18).

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2343/20

    Gesundheitsschädliche Wirkung eines Lebensmittels durch Grenzwertüberschreitung

  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    Anstar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierte Bedingungen für die

  • EuGH, 14.12.2017 - C-630/16

    Kommission / Dänemark

  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 2 B 17.543

    Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten;

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Tanklager; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nebenbestimmung; Emissionen;

  • BVerwG, 18.06.2012 - 7 B 62.11

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen darf Anforderungen an

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Eintragung eines Prüfverfahrens in die Bauregelliste als Allgemeinverfügung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 2 A 61/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18

    Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens;

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsakten sowie die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - 8 S 3008/18 - sowie in den Parallelverfahren - 8 S 2962/18 und 8 S 2944/18 - angefallenen Senatsakten verwiesen.
  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 19.1938

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

    Die hier inmitten stehenden Bestimmungen der BayTB (A.3.2.1) in Verbindung mit Anhang 8 (ABG) sind nach ihrem Inhalt darauf ausgerichtet, im Außenverhältnis in derselben Weise in subjektive Rechte einzugreifen, wie das auch bei sonstigen Rechtsvorschriften im Sinn von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO der Fall ist (vgl. Hofer in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 81a Rn. 8ff; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Stand Oktober 2021, Art. 81a Rn. 26ff.; so auch VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2944/18 - NVwZ-RR 2020, 244; SächsOVG, B.v. 11.2.2019 - 1 B 454/18 - juris).

    Dies gilt ungeachtet der Frage, auf welchen Zeitpunkt des Vorliegens der entsprechenden Erkenntnisse für die Beurteilung der Annahme einer Gefahr abzustellen ist (für den Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsvorschrift VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2944/18 - juris mit Verweis auf EuGH, U.v. 20.12.2003 - C -192/01 - juris).

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 21.2173

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

    Die hier inmitten stehenden Bestimmungen der BayTB (A.3.2.1) in Verbindung mit Anhang 8 (ABG) sind nach ihrem Inhalt darauf ausgerichtet, im Außenverhältnis in derselben Weise in subjektive Rechte einzugreifen, wie das auch bei sonstigen Rechtsvorschriften im Sinn von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO der Fall ist (vgl. Hofer in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 81a Rn. 8ff; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Stand Oktober 2021, Art. 81a Rn. 26ff.; so auch VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2944/18 - NVwZ-RR 2020, 244; SächsOVG, B.v. 11.2.2019 - 1 B 454/18 - juris).

    Dies gilt ungeachtet der Frage, auf welchen Zeitpunkt des Vorliegens der entsprechenden Erkenntnisse für die Beurteilung der Annahme einer Gefahr abzustellen ist (für den Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsvorschrift VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2944/18 - juris mit Verweis auf EuGH, U.v. 20.12.2003 - C -192/01 - juris).

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