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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15   

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https://dejure.org/2015,39578
VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15 (https://dejure.org/2015,39578)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 (https://dejure.org/2015,39578)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 11 S 1998/15 (https://dejure.org/2015,39578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Antragserfordernis für Erteilung eines Aufenthaltsrechts; Sachentscheidungsvoraussetzung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung eines humanitären Aufenthaltsrechts; Bestimmung des Streitgegenstandes einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25b
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Streitgegenstand, Änderung der Rechtslage, Prüfungsumfang, Bleiberecht, Altfallregelung, Gesetzesänderung, Zulässigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Antragserfordernis für Erteilung eines Aufenthaltsrechts; Sachentscheidungsvoraussetzung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25b
    Beantragung eines humanitären Aufenthaltsrechts; Bestimmung des Streitgegenstandes einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Änderung des maßgeblichen Rechts während des Verfahrens und die Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebliche Änderung des maßgeblichen Rechts während des Verfahrens und die Auslegung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 477
  • DÖV 2016, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15
    4 Mit Blick auf den hier maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der (letzten) gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 20/03 - juris Rn. 11) ist eine erhebliche Änderung des maßgeblichen Rechts - hier die Einführung des § 25b AufenthG zum 01.08.2015 - im gerichtlichen Verfahren daher zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl. 2002, 1556 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15
    4 Mit Blick auf den hier maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der (letzten) gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 20/03 - juris Rn. 11) ist eine erhebliche Änderung des maßgeblichen Rechts - hier die Einführung des § 25b AufenthG zum 01.08.2015 - im gerichtlichen Verfahren daher zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl. 2002, 1556 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15
    4 Mit Blick auf den hier maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der (letzten) gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 20/03 - juris Rn. 11) ist eine erhebliche Änderung des maßgeblichen Rechts - hier die Einführung des § 25b AufenthG zum 01.08.2015 - im gerichtlichen Verfahren daher zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl. 2002, 1556 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14

    Spracherfordernis beim Ehegattennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Bestimmung des Streitgegenstandes einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der ebenfalls durch die Aufenthaltszwecke und den zu Grunde gelegten Lebenssachverhalt bestimmt und begrenzt wird, aus denen der Anspruch hergeleitet wird, nicht aber aus der Verortung eines Anspruchs im Gesetz (Fortführung der Senatsrechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.09.2014 - 11 S 1245/14 - juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43/06 - juris Rn. 12 und 42 zu § 104a AufenthG aF).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 18 B 486/14

    Anforderungen an die Annahme der nachhaltigen Integration eines Ausländers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15
    Da diese ausweislich des Wortlauts der Norm regelmäßig zu erfüllen sind, wird in der bisher verfügbaren Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass es diesbezüglich einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls bedarf (Zühlcke, HTK-AuslR, Stand: 04.10.2015, § 25b AufenthG zu Abs. 1 Rn. 17; etwas enger wohl: OVG NRW, Beschl. v. 21.07.2015 - 18 B 486/14 - juris Rn. 10: Regel-/Ausnahmeverhältnis).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Wird ein humanitäres Aufenthaltsrecht beantragt und ist davon auszugehen, dass sich der Antrag auf sämtliche diesem Aufenthaltszweck zuzurechnenden Erteilungsvorschriften stützt, so ist eine Klage nicht wegen Fehlens einer nicht nachholbaren Klagevoraussetzung unzulässig, soweit sie zuletzt auf eine Erteilungsvorschrift (hier: § 25b AufenthG ) gestützt wird, die erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens in Kraft getreten ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris, Rn. 4).

    Ergibt sich aus diesem Umstand, dass die Behörde sich zu dieser Vorschrift noch nicht verhalten konnte, hat das Verwaltungsgericht auf die fehlende Entscheidungsreife im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung durch eine geeignete Verfahrensführung zu reagieren, etwa durch eingehende Erörterung im Termin oder durch Vertagung (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris, Rn. 3 f.).

    b) Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Vorschrift des § 25b AufenthG statuiert unzweifelhaft ein humanitäres Aufenthaltsrecht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris, Rn. 4), auf das sich die Klägerin bei Klageerhebung noch nicht stützen konnte.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die (letzte) gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 16.06.2004 - 1 C 20.03 -, juris, Rn. 11), so dass eine erhebliche Änderung des maßgeblichen Rechts - hier die Einführung des § 25b AufenthG zum 1. August 2015 - im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris, Rn. 4).

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden nachgewiesen durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 07.12.2015 - 11 S 1998/15 - InfAuslR 2016, 94).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Wird ein humanitäres Aufenthaltsrecht beantragt, ist in aller Regel davon auszugehen, dass sich der Antrag auf sämtliche diesem Aufenthaltszweck zuzurechnenden Erteilungsvorschriften stützt, soweit der zugrunde gelegte Lebenssachverhalt ein einheitlicher ist (VGH BW, Beschl. v. 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, InfAuslR 2016, 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bezieht sich ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen regelmäßig auf sämtliche in diesem Abschnitt aufgeführten Anspruchsgrundlagen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 45, sowie Beschlüsse vom 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris Rn. 5, und vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris Rn. 3).

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. zu diesem Grundsatz nur BVerwG, Urteile vom 27.04.2021 - 1 C 45.20 -, juris Rn. 11, vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 19, vom 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 9, vom 25.03.2015 - 1 C 16.14 -, Rn. 14, vom 14.05.2013 - 11 S 16.12 -, juris Rn. 14, und vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 -, juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.09.2018 - 11 S 240/17 -, juris Rn. 38, und vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 54, sowie Beschlüsse vom 20.08.2021 - 11 S 42/20 -, juris Rn. 27, vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 11, und vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1512/16

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche;

    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltsrechts aus humanitären Gründen auf sämtliche Anspruchsgrundlagen bezogen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2015 -11 S 1998/15 -, InfAuslR 2016, 94).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 10 B 13.1318

    Zurückgewiesene Berufung in ausländerrechtlicher Streitigkeit

    Dieser bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck und dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. VGH BW, B.v.17.12.2015 - 11 S 1998/15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

    Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet werden im Allgemeinen durch den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses oder die Absolvierung des bundeseinheitlichen Orientierungstests nachgewiesen (OVG LSA, a. a. O. Rn. 35; VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2015 - 11 S 1998/15 -, juris Rn. 6; Hailbronner, a. a. O. Rn. 29 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 28.07.2016 - 6 K 1167/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Passbeschaffung

    VGH Mannheim, Beschluss vom 07.12.2015 - 11 S 1998/15 -, juris.
  • VG Stuttgart, 25.11.2021 - 11 K 1972/20

    Volljährigkeit in Algerien; Jugendhilfeleistungsbezug durch 18-jährigen Algerier;

    Lässt sich eine solche eindeutige Beschränkung aber nicht feststellen, muss - ausgehend vom Lebenssachverhalt - auf die in den Abschnitten 3 bis 7 des 2. Kapitels des Aufenthaltsgesetzes näher beschriebenen Aufenthaltszwecke und die dort differenzierten Anspruchsgrundlagen abgestellt werden (so bereits VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.12.2015 - 11 S 1998/15 - juris).
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