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   VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20   

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https://dejure.org/2021,722
VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20 (https://dejure.org/2021,722)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.01.2021 - 12 S 3969/20 (https://dejure.org/2021,722)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 12 S 3969/20 (https://dejure.org/2021,722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 2 GKG 2004, § 53 Abs 2 Nr 2 GKG 2004, § 80 Abs 5 VwGO
    Streitwert in Fällen einer isolierten Abschiebungsandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 52 Abs. 2
    Halbierung des Affangwerts gem § 52 Abs. 2 GK für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der isolierten Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20
    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 3 des Bescheids), das zwar - weil hier nicht streitgegenständlich - nicht im Beschwerdeverfahren, aber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist, führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG - gleichsam einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG - ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 45, vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 58, und vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20
    Die Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise (Ziffer 1 des angefochtenen Bescheids) ist mit der Abschiebungsandrohung (Ziffer 2 des Bescheids) als einheitlicher Verwaltungsakt zu verstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 37) und wirkt sich daher nicht streitwerterhöhend aus.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 11 L 5.20

    Streitwert; Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände; verschiedene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20
    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 3 des Bescheids), das zwar - weil hier nicht streitgegenständlich - nicht im Beschwerdeverfahren, aber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist, führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG - gleichsam einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG - ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 45, vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 58, und vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 990/19

    Ausweisung eines straffälligen Drittstaatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20
    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 3 des Bescheids), das zwar - weil hier nicht streitgegenständlich - nicht im Beschwerdeverfahren, aber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist, führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG - gleichsam einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG - ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 45, vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 58, und vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20
    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Ziffer 3 des Bescheids), das zwar - weil hier nicht streitgegenständlich - nicht im Beschwerdeverfahren, aber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist, führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG - gleichsam einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG - ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 45, vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 58, und vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 11 S 561/07

    Zum Streitwert bei Anfechtung einer isolierten Abschiebungsandrohung - zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3969/20
    In Fällen einer isolierten Abschiebungsandrohung - wie hier - ist in Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 8.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (in der Fassung der am 31.05./01.06.2012 und am 18.07.2013 beschlossenen Änderungen) vom Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG (5.000,00 EUR) auszugehen; im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist dieser Wert zu halbieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.05.2020 - 12 S 821/20 -, n.v., vom 08.07.2019 - 11 S 1423/19 -, n.v., und vom 24.09.2007 - 11 S 561/07 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche

    Dabei sind angesichts dessen, dass die Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise (Nr. 1 des angefochtenen Bescheids) mit der Abschiebungsandrohung (Nr. 2 des Bescheids) einen einheitlichen Verwaltungsakt bildet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.01.2021 - 12 S 3969/20 -, juris Rn. 6, und vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 37), die Ausführungen des Verwaltungsgerichts unter I. 2. lit. a) und b) im angefochtenen Beschluss dahingehend zu verstehen, dass sie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung unter Setzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise von 30 Tagen insgesamt betreffen.

    Das Einreise- und Aufenthaltsverbot (Nr. 3 des Bescheids) führt in Abweichung von § 39 Abs. 1 GKG - gleich einer untergeordneten Nebenforderung, vgl. § 43 Abs. 1 GKG - ebenfalls nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. zu alledem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2021 - 12 S 3969/20 -, juris Rn. 6).

  • VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21

    Rechtliche Trennung zwischen der Festsetzung der Ausreisefrist einerseits und der

    In Fällen einer isolierten Abschiebungsandrohung ist in Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 8.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 vom (vollen) Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG auszugehen, wobei dieser Wert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Januar 2021 - 12 S 3969/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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