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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94   

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VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94 (https://dejure.org/1994,2611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1994 - 5 S 99/94 (https://dejure.org/1994,2611)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1994 - 5 S 99/94 (https://dejure.org/1994,2611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden Bauvorbescheides; Schweinemastbetrieb - heranrückende Wohnbebauung

  • uni-speyer.de PDF

    § 54 Abs 1 BauO BW, § 59 Abs 1 BauO BW, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 5 BauNVO
    Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden Bauvorbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz auch für Schweinemäster? (IBR 1994, 518)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgehen gegen Bauvorbescheid und Baugenehmigung (IBR 1995, 73)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 716
  • ZfBR 1995, 59
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Danach können die Antragsteller durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, falls diese ein Heranrücken der Wohnbebauung an ihren genehmigten Schweinemastbetrieb in einem Maße gestattet, daß sie Beschränkungen ihrer Schweinehaltung zum Schutz der Wohnbebauung befürchten müssen, die ihnen nach Lage der Dinge billigerweise nicht zugemutet werden können (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl. ferner aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Nachbarschutz gegen heranrückende Wohnbebauung: Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91; VBlBW 1992, 177; Beschluß vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - Urteil vom 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urteil vom 12.10.1992 - 8 S 1408/89).

    In diesem Zusammenhang kann dabei auf die VDI-Richtlinie 3471 zurückgegriffen werden, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachgebiete beruht und daher einen geeigneten Orientierungsrahmen darstellt (vgl. näher zur Anwendbarkeit und Aussagekraft der VDI-Richtlinie 3471 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.1992, a.a.O.; sowie BVerwG, Urteil vom 14.01.1993, a.a.O.).

    Das Maß der in diese Richtung hin zulässigen Emissionen könne nicht danach beurteilt werden, in welchem Umfang die Schweinehaltung in bezug auf andere Standorte Rücksicht auf eine Wohnbebauung nehmen müsse (BVerwG, Urteil vom 14.01.1993, a.a.O., Seite 447).

    Zwar genießen Erweiterungs- und Entwicklungsabsichten landwirtschaftlicher Betriebe in einem Dorfgebiet gegenüber einer heranrückenden Wohnbebauung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.01.1993, a.a.O.) einen nur eingeschränkten Schutz; die künftige Entwicklungsmöglichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs der Antragsteller darf bei der Beurteilung der Zumutbarkeit des Bauvorhabens der Beigeladenen gleichwohl nicht völlig außer Acht gelassen werden.

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß eine Baugenehmigung den Inhalt eines Bauvorbescheids in der Art eines Zweitbescheids in sich aufnimmt und damit die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens auch hinsichtlich der Punkte erneut anfechtbar macht, über die in dem Bauvorbescheid bereits entschieden war, sofern der Bauvorbescheid bei Erlaß der Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig geworden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 14.85 - DVBl 1989, 673/674).

    Der Nachbar, der den noch nicht bestandskräftigen Bauvorbescheid anficht, ist daher gehalten, auch die Baugenehmigung anzugreifen (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.; Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241/243 f.).

    Diese Baugenehmigung hat den feststellenden Gehalt des Bauvorbescheids hinsichtlich des im wesentlichen unveränderten Bauvorhabens des Beigeladenen übernommen und - wie dargelegt - "erneut anfechtbar gemacht" (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.), da der Bauvorbescheid bei Erlaß der Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig war.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Danach können die Antragsteller durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, falls diese ein Heranrücken der Wohnbebauung an ihren genehmigten Schweinemastbetrieb in einem Maße gestattet, daß sie Beschränkungen ihrer Schweinehaltung zum Schutz der Wohnbebauung befürchten müssen, die ihnen nach Lage der Dinge billigerweise nicht zugemutet werden können (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl. ferner aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Nachbarschutz gegen heranrückende Wohnbebauung: Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91; VBlBW 1992, 177; Beschluß vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - Urteil vom 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urteil vom 12.10.1992 - 8 S 1408/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 2340/93

    Vereinbarkeit der Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach VwGO § 84 mit MRK Art

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat einem in diesen Fällen gleichwohl gegenüber dem Bauvorbescheid aufrechterhaltenen Rechtsbehelf das erforderliche Rechtschutzinteresse abgesprochen (Urteil des Senats vom 08.05.1990 - 5 S 2571/89; Urteil vom 09.12.1993 - 5 S 2340/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Danach können die Antragsteller durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, falls diese ein Heranrücken der Wohnbebauung an ihren genehmigten Schweinemastbetrieb in einem Maße gestattet, daß sie Beschränkungen ihrer Schweinehaltung zum Schutz der Wohnbebauung befürchten müssen, die ihnen nach Lage der Dinge billigerweise nicht zugemutet werden können (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl. ferner aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Nachbarschutz gegen heranrückende Wohnbebauung: Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91; VBlBW 1992, 177; Beschluß vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - Urteil vom 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urteil vom 12.10.1992 - 8 S 1408/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 3 S 1616/90

    Rücksichtnahmegebot bei heranrückender Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Danach können die Antragsteller durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, falls diese ein Heranrücken der Wohnbebauung an ihren genehmigten Schweinemastbetrieb in einem Maße gestattet, daß sie Beschränkungen ihrer Schweinehaltung zum Schutz der Wohnbebauung befürchten müssen, die ihnen nach Lage der Dinge billigerweise nicht zugemutet werden können (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl. ferner aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Nachbarschutz gegen heranrückende Wohnbebauung: Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91; VBlBW 1992, 177; Beschluß vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - Urteil vom 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urteil vom 12.10.1992 - 8 S 1408/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 2571/89

    Verhältnis von Bauvorbescheid und Baugenehmigung bei Verzicht auf Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat einem in diesen Fällen gleichwohl gegenüber dem Bauvorbescheid aufrechterhaltenen Rechtsbehelf das erforderliche Rechtschutzinteresse abgesprochen (Urteil des Senats vom 08.05.1990 - 5 S 2571/89; Urteil vom 09.12.1993 - 5 S 2340/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1992 - 8 S 1408/89

    Zur planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Danach können die Antragsteller durch die Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein, falls diese ein Heranrücken der Wohnbebauung an ihren genehmigten Schweinemastbetrieb in einem Maße gestattet, daß sie Beschränkungen ihrer Schweinehaltung zum Schutz der Wohnbebauung befürchten müssen, die ihnen nach Lage der Dinge billigerweise nicht zugemutet werden können (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl. ferner aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Nachbarschutz gegen heranrückende Wohnbebauung: Urteil vom 09.10.1991 - 3 S 1344/91; VBlBW 1992, 177; Beschluß vom 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - Urteil vom 04.02.1992 - 3 S 1616/90 - Urteil vom 12.10.1992 - 8 S 1408/89).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94
    Der Nachbar, der den noch nicht bestandskräftigen Bauvorbescheid anficht, ist daher gehalten, auch die Baugenehmigung anzugreifen (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.; Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241/243 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 5 S 1959/96

    Unanwendbarkeit des BauGBMaßnG § 10 Abs 2 S 1 auf Bauvorbescheide

    Dagegen könnte immerhin sprechen, daß der Bauvorbescheid selbst den Bau eines Vorhabens noch nicht gestattet, vielmehr nur Teil einer später noch erforderlichen Baugenehmigung ist, aus der er lediglich Einzelfragen verbindlich feststellend vorabklärt (BVerwG, Urt. v. 09.12.1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241/243; Urt. v. 17.03.1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673/674 sowie der beschließende Senat mit Urt. v. 09.12.1993 - 5 S 2340/93 -, Die Justiz 1994, 486 und Beschl. v. 08.03.1994 - 5 S 99/94 -, NVwZ 1995, 716).

    Auch eine beschleunigte Vorabklärung von Einzelfragen zum Bauvorhaben wäre mit der sofortigen Vollziehbarkeit des Bauvorbescheids nicht verbunden, denn der Widerspruch und eine etwaige Anfechtungsklage des Nachbarn nehmen dem Bauvorbescheid ihm gegenüber gerade die angestrebte Verbindlichkeit im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.03.1989, a.a.O.; Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 2394 - sowie Beschl. des Sen. v. 08.03.1994, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 16.02404

    Anspruch des Nachbarn auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten gegen

    Dies gebietet auch der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, denn würde man die zivilrechtliche Lage bei der Ermessensausübung außen vor lassen, könnten die Kläger sich über das öffentliche Recht unter Inanspruchnahme der Behörde der zivilrechtlichen und dinglich gesicherten Duldungspflicht entledigen (vgl. OVG NW, U.v. 10.11.1988 - 21 A 1104/85 - NVwZ-RR 1989, 638, 639, das sogar eine Entsprechung der Duldungspflicht des Nachbarn gegenüber Immissionen im öffentlichen Immissionsschutzrecht und im privaten Nachbarrecht sieht: "Die insoweit geltenden Maßstäbe sind trotz teilweise abweichender Formulierung des Gesetzgebers gleich"; s.a. BVerwG, B.v. 10.12.1997 - 4 B 204/97 - NVwZ 1998, 395, nach dem die Möglichkeit gegen den Störer zivilrechtlich vorzugehen je nach den Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt bei der Prüfung eines Anspruchs auf behördliches Einschreiten sein kann; daraus folgt jedenfalls, dass zivilrechtliche Wertungen Eingang in die öffentlich-rechtliche Ermessensprüfung nehmen können; eher ablehnend BayVGH, U.v. 17.6.1996 - 14 B 95.2356 - juris Rn. 27, hier war der Kläger allerdings nicht Eigentümer des dienenden Grundstücks; VGH BW, B.v. 8.3.1994 - 5 S 99/94 - NVwZ 1995, 716, 717, wobei hier von der "objektiven Pflicht" der Behörde die Rede ist trotz bestehender Duldungsdienstbarkeit einzuschreiten).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan;

    Dieser kommt zwar keine Normqualität zu, sie kann jedoch zur Beurteilung der Zumutbarkeit als brauchbarer Anhalt bzw. als Entscheidungshilfe herangezogen werden (Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - NVwZ 1993, 1217; vgl. auch Beschl. v. 8.3.1994 - 5 S 99/94 - UPR 1994, 351; BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 5 S 2193/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Rinderhaltung im Außenbereich -

    Dies schließt indes nicht aus, sie mangels rechtlich verbindlicher Emissions- bzw. Immissionsgrenz- oder -richtwerte für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von der Rinderhaltung ausgehenden Emissionen als brauchbaren, weil durch Sachverständige generell ermittelten Anhalt heranzuziehen, wie dies auch für die Anwendung der VDI-Richtlinie 3471 anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445/447 und hierzu Funk, BayVBl. 1994, 225 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - und Beschl. d. Senats v. 08.03.1994 - 5 S 99/94 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98

    Milchviehanlage, heranrückende Wohnbebauung, Baulast, Gebot der Rücksichtnahme

    Die objektive Pflicht der zuständigen Behörde aus öffentlichem Recht, bei unzumutbaren Geruchsbelästigungen für die Nachbarn betriebsbeschränkende Auflagen gegenüber dem Landwirt in Erwägung zu ziehen, ist weder durch eine Grunddienstbarkeitserklärung noch durch Auflagen in der Baugenehmigung im Grundsatz ausgeschlossen (VGH Mannheim, vom 08.03.1994, 5 S 99/94).
  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12

    Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

    Aus dieser Rechtsprechung ist zum Teil gefolgert worden, der Vorbescheid erledige sich mit Erteilung der Baugenehmigung (vgl. - allerdings unter Kritik des Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts - Schenke, Rechtsprobleme gestufter Verwaltungsverfahren an Beispiel von Bauvorbescheid und Baugenehmigung, DÖV 1990, 489 ), jedenfalls aber entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den Vorbescheid; der Nachbar sei gehalten, seine Rechte im Verfahren gegen die Baugenehmigung zu wahren, eine Entscheidung über die Verletzung seiner Rechte durch den Bauvorbescheid sei ihm nach Erlass der Baugenehmigung nicht (mehr) von Nutzen (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. März 1994 - VGH 5 S 99/94 -, NVwZ 1995, 716, sowie Urteile vom 9. Dezember 1993 - VGH 5 S 2340/93, juris Rn. 18, und vom 8. Mai 1990 - VGH 5 S 2571/89 -, juris Rn. 27; ferner etwa auch die frühere Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, referiert im Urteil vom 24. April 1997 - OVG 6 L 5476/95 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 5 S 2609/94

    Bezeichnung der Beteiligten im Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7;

    Dies gilt gerade im vorliegenden Fall, da der Senat in seinem Beschluß vom 08.03.1994 - 5 S 99/94 - wesentlich auf das Fehlen einer solchen Untersuchung abgestellt hat.
  • VG Schleswig, 15.06.2017 - 8 B 18/17

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Andere Gerichte behandeln das Rechtsschutzbegehren als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO (z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.03.1994, 5 S 99/94).
  • VG Schleswig, 03.08.2021 - 8 B 29/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

    Andere Gerichte behandeln das Rechtsschutzbegehren als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO (z. B. VGH Mannheim, Beschluss vom 08.03.1994, 5 S 99/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 3 S 2965/97

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Danach kann das Maß der in dieser Richtung zulässigen Emissionen nicht danach beurteilt werden, in welchem Umfang die Schweinehaltung in bezug auf andere Standorte Rücksicht auf eine Wohnbebauung nehmen muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, BauR 1993, 445, 447; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 8.3.1994 - 5 S 99/94).
  • VG Neustadt, 23.05.2012 - 4 L 321/12

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche

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