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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90   

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VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90 (https://dejure.org/1990,4065)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.1990 - 10 S 343/90 (https://dejure.org/1990,4065)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 10 S 343/90 (https://dejure.org/1990,4065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde - Arbeitsunfähigkeit eines Arbeiters verursacht durch Feuerwehrdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des privaten Arbeitgebers gegenüber der Gemeinde; Voraussetzungen für die Erstattung einer Lohnfortzahlung; Verursachung einer Arbeitsunfähigkeit durch den Feuerwehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89

    Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Der Arbeitgeber hat indes die Kostenbelastung, die ihm im Krankheitsfall des Arbeitnehmers erwächst, als systemkonforme Folge grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 18.10.1989, NJW 1990, 241).

    Unerheblich ist schließlich, ob die Krankheit oder der Unfall in einem inneren Zusammenhang mit der für den Arbeitgeber ausgeübten Berufstätigkeit steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 18.10.1989, a.a.O.).

  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 284/88

    Gehaltsfortzahlung - § 616 BGB, § 1 LFZG (§ 1 EntgFG), § 255 BGB,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Er geht leer aus, wenn der Angestellte über den Ersatzanspruch vorher anderweitig, etwa durch Vorabtretung oder im Wege eines Abfindungsvergleichs, verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 23.5.1989, BGHZ 107, 325).
  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 195/81

    Lohnfortzahlung bei nicht genehmigter Nebentätigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall beruht, den der Arbeitnehmer bei einer verbotenen oder vertragswidrig ausgeübten Nebentätigkeit erlitten hat (vgl. BAG, Urteile vom 7.11.1975, NJW 1976, 823, und vom 19.10.1983, NJW 1984, 1706).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Dies ist jedoch unschädlich, da sich die Beklagte sachlich auf die von der Klägerin erhobene Klage eingelassen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.9.1983, DVBl. 1984, 91).
  • BAG, 07.11.1975 - 5 AZR 459/74

    Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Lohnfortzahlungs im Krankheitsfall -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall beruht, den der Arbeitnehmer bei einer verbotenen oder vertragswidrig ausgeübten Nebentätigkeit erlitten hat (vgl. BAG, Urteile vom 7.11.1975, NJW 1976, 823, und vom 19.10.1983, NJW 1984, 1706).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Dies läßt den Schluß zu, daß § 17 Abs. 2 FwG n.F. nur dann anwendbar ist, wenn die in dieser Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes verwirklicht worden sind, während es in Altfällen mit der Vorgängerregelung sein Bewenden hat (vgl. für ähnliche Konstellationen BVerwG, Urteile vom 6.1.1969, BVerwGE 31, 170, und vom 9.12.1971, BVerwGE 39, 135).
  • BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73

    Lohnfortzahlung keine anderweitige Ersatzmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Alle Lohnfortzahlungsregelungen zeichnen sich unabhängig von ihrem systematischen Standort durch das gemeinsame Merkmal aus, daß sie ebenso wie § 615 BGB eine auf dem Fürsorgegedanken beruhende Ausnahme von dem in den §§ 323 und 614 BGB aufgestellten Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" enthalten (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1974, BGHZ 62, 380).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6.10.1983, BVerfGE 65, 141, und vom 26.4.1988, BVerfGE 78, 104).
  • BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86

    Reparationsschäden - Finanz- und Ausgleichsvertrag - Regelungslücke - Tod in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Ein Analogieschluß kommt nur dann in Betracht, wenn ein Gesetz eine Lücke aufweist, die nach einer Ausfüllung drängt, da die Norm einen bestimmten Sachverhalt ungeregelt läßt, für den sie nach ihrer Teleologie eine Regelung enthalten müßte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.5.1986, BVerwGE 74, 206, und vom 25.9.1986, BVerwGE 75, 53).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht finden läßt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6.10.1983, BVerfGE 65, 141, und vom 26.4.1988, BVerfGE 78, 104).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort -

  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

  • BAG, 30.10.1969 - 2 AZR 343/68

    Wehrdienstübung - Krankengeldzuschuß

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 1 S 793/95

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Lohnfortzahlungsleistung nach

    Die Gemeinde ist nur dann verpflichtet, dem privaten Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erbrachte Lohnfortzahlungsleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die durch den Feuerwehrdienst verursacht wurden, zu erstatten, wenn das die Arbeitsunfähigkeit begründende Ereignis nach dem 1.1.1987 stattfand (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urt v 8.5.1990 - 10 S 343/90 -).

    § 17 Abs. 2 FwG 1987 ist demnach nur dann anwendbar, wenn die in dieser Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 15.12.1986 verwirklicht worden sind (so auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 - 10 S 343/90 - EKBW, Sonstige Vorschriften 6 E 13).

    Folgerichtig ist auch der 10. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 8.5.1990 (a.a.O.) nicht der Frage nachgegangen, ob in dem dort entschiedenen Fall ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2007 - 1 S 976/07

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Zum anderen zeigt sich die vom Gesetzgeber gewollte Beschränkung von Erstattungsleistungen auf den jeweils ausdrücklich normierten Tatbestand auch darin, dass erst aufgrund des Änderungsgesetzes vom 08.05.1989 (GBl. S. 142) die Erstattungsfähigkeit von Lohnfortzahlungsleistungen über den Personenkreis von Arbeitern hinaus auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt worden ist, wobei die ursprüngliche eng gefasste Regelung keinen rechtlichen Bedenken begegnete (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.1990 - 10 S 343/90 -, EKBW, Sonstige Vorschriften 6 E 13; sowie Urteil vom 12.05.1997 - 1 S 793/95 -, VBlBW 1997, 465).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 K 7860/15

    Anspruch eines berufsunfähigen Arztes auf Löschung von in der Datenbank

    Die Entscheidung hierüber hat jedoch durch vorgeschalteten Verwaltungsakt zu erfolgen, vgl. zu einem ähnlichen Fall: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 1990 - 10 S 343/90 - VG Wiesbaden, Urteil vom 14. September 2005 - 6 E 2129/04 -, juris, der ersichtlich die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfüllt.
  • VG Sigmaringen, 06.03.2007 - 4 K 266/06

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.5.1997 - 1 S 793/95 -, VBlBW 1997, 465, Urteil vom 8.5.1990 - 10 S 343/90 - Juris).
  • VG Kassel, 01.03.2012 - 1 K 234/11

    Löschung personenbezogener Daten

    Die Entscheidung hierüber hat jedoch durch vorgeschalteten Verwaltungsakt zu erfolgen, so dass für die gerichtliche Durchsetzung des Löschungsbegehrens, das das Landesamt mit Schreiben vom 8. September 2010 abgelehnt hat, die Verpflichtungsklage statthafte Klageart ist (vgl. dazu auch VG Wiesbaden, Urteil vom 14. September 2005 - 6 E 2129/04 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 1990 - 10 S 343/90 -, ebenfalls Juris; Simitis, BDSG, 7. Aufl., § 20 Rdnr. 106).
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