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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89   

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VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89 (https://dejure.org/1990,2465)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.1990 - 15 S 3130/89 (https://dejure.org/1990,2465)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 15 S 3130/89 (https://dejure.org/1990,2465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragsänderungen bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeiten; Regelung der Mittagspausen; Anordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst; Formalien zur Fixierung der Mittagspausen; Verstoss gegen das Mitbestimmungsrecht bezüglich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1990, 337
  • DVBl 1990, 885
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Das Bundesverwaltungsgericht habe sich bereits mehrfach mit der Flucht von Landesbehörden in den mitbestimmungsfreien Raum der Kabinettsentscheidungen befaßt, zuletzt im Beschluß vom 19.10.1983 (6 P 16.81, Buchholz 238.31 § 79, Nr. 4).

    Im Falle des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.1983 (6 P 16.81, Buchholz 238.31 § 79 Nr. 4, ergangen auf Rechtsbeschwerde gegen den Senatsbeschluß vom 19.5.1981, 13 S 215/80) hatte der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg das entsprechende Ministerium ausdrücklich beauftragt, eine Regelung über die Ausbildung von Lehrern zu erlassen, und das Ministerium hatte entsprechend diesem Auftrag im eigenen Namen eine solche Regelung erlassen.

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Diesem Verfassungsgrundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung widerspricht es, wenn unabhängige Einigungsstellen verbindlich über Angelegenheiten dieser Art entscheiden könnten (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.4.1959, BVerfGE 9, 268 = NJW 59, 1171; HessStGH, Urteil vom 30.4.1986, PersV 1986, 227 = DVBl. 86, 936).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Diesem Verfassungsgrundsatz der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung widerspricht es, wenn unabhängige Einigungsstellen verbindlich über Angelegenheiten dieser Art entscheiden könnten (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.4.1959, BVerfGE 9, 268 = NJW 59, 1171; HessStGH, Urteil vom 30.4.1986, PersV 1986, 227 = DVBl. 86, 936).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Insoweit liegen die Verhältnisse anders als bei den bisher vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen: Im Fall des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.5.1981 (6 P 35.79, Buchholz 238.38 Nr. 1) ging es um eine landesweite Abweichung von der regelmäßigen Arbeitszeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89

    1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Die Landesregierung kann als oberste Landesbehörde gegenüber den Angestellten und Arbeitern des Landes hinsichtlich der Arbeitszeit und der Pausen unmittelbar das Weisungsrecht (Direktionsrecht) ausüben (Parallelentscheidung zu 15 S 2410/89, 15 S 3128/89 und 15 S 3129/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3128/89

    1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Die Landesregierung kann als oberste Landesbehörde gegenüber den Angestellten und Arbeitern des Landes hinsichtlich der Arbeitszeit und der Pausen unmittelbar das Weisungsrecht (Direktionsrecht) ausüben (Parallelentscheidung zu 15 S 2410/89, 15 S 3128/89 und 15 S 3129/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1986 - 15 S 2122/85

    Beteiligung des Personalrats an der Verwaltung einer Kantine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Diese Rechtslage ergibt sich aus dem dienststellenbezogenen Aufbau der Personalvertretung und der damit verbundenen wechselseitigen Zuordnung der Dienststelle und der bei ihr gebildeten Personalvertretung (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß v. 23.7.1979, Buchholz 238.3 A § 68 Nr. 1 = PersV 1981, 70, ferner Senatsbeschluß vom 21.10.1986, 15 S 2122/85, PersV 1990, 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1981 - 13 S 2115/80

    Personalrat; Beteiligung bei Regierungsmaßnahmen; Ausbildung von Beratungslehrern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Beabsichtigt also die Regierung des Landes Baden-Württemberg eine Maßnahme zu treffen, so ist diese Maßnahme frei von jeder personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung oder Mitwirkung, da bei der Regierung eine Personalvertretung nicht gebildet und die personalvertretungsrechtliche Beteiligung an Maßnahmen der Regierung auch nicht einer andere Personalvertretung gesetzlich übertragen ist (ebenso Senatsbeschluß vom 19.5.1981, 13 S 2115/80).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89

    1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Die Landesregierung kann als oberste Landesbehörde gegenüber den Angestellten und Arbeitern des Landes hinsichtlich der Arbeitszeit und der Pausen unmittelbar das Weisungsrecht (Direktionsrecht) ausüben (Parallelentscheidung zu 15 S 2410/89, 15 S 3128/89 und 15 S 3129/89).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
    Das bedeutet, daß § 36 VwGO und das auf dieser Ermächtigungsgrundlage beruhende Landesrecht durch § 86 Abs. 2 LPVG und das durch diese Vorschrift für entsprechend anwendbar erklärte arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht nicht verdrängt werden (BVerwG, Beschluß v. 8.11.1989, 6 P 7.87, PersR 1990, 102).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1802/90

    Bekanntgabe und Erläuterung von Anordnungen übergeordneter Behörden sind keine

    Die Bekanntgabe und Erläuterung einer Anordnung der Landesregierung zur Regelung der Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter und einer hierzu ergangenen Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien durch die Dienststelle ist keine Maßnahme der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.5.1990, 15 S 3130/90, VBlBW 1990, 337).

    In dem Verfahren ergingen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6.9.1989, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8.5.1990, 4 S 3130/89, VBlBW 1990, 337, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.2.1991.

    Im einzelnen wird hierzu auf den zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 8.5.1990 (VBlBW 1990, 337) verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08

    Land ist zuständig für die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an

    Diese im Zusammenhang mit der Regelung der Zuständigkeit des Personalrats im Verhältnis zu der des Gesamtpersonalrats und der Stufenvertretungen stehende Vorschrift bringt den für das Personalvertretungsrecht insgesamt geltenden Grundsatz zum Ausdruck (Senatsbeschlüsse vom 29.09.1992 - PL 15 S 2773/91 -, PersR 1993, 472 - nur Leitsatz -, und vom 08.05.1990 - 15 S 3130/89 -, VBlBW 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

    Die Landesregierung war zum Erlaß der Anordnung über die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst vom 12.12.1988 (GABl 1989, 42) befugt (Parallelentscheidung zu 15 S 2410/89, 15 S 3128/89 und 15 S 3130/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3128/89
    Die Landesregierung übte als oberste Landesbehörde mit der Anordnung über die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst vom 12.12.1988 (GABl 1989, 42) gegenüber den Angestellten und Arbeitern des Landes hinsichtlich der Arbeitszeit und der Mittagspause das Weisungsrecht (Direktionsrecht) wirksam aus (Parallelentscheidung zu 15 S 2410/89, 15 S 3129/89 und 15 S 3130/89).

    Wegen des dienststellenbezogenen Aufbaus der Personalvertretung und der Zuordnung des Personalrats zu seiner Dienststelle (vgl. hierzu den gleichzeitig ergehenden Senatsbeschluß 15 S 3130/89) ist indessen Voraussetzung für das Vorhandensein des Initiativrechts, daß die Dienststelle für die begehrte Maßnahme entscheidungsbefugt ist, also die begehrte Maßnahme mit im Rechtsverkehr verbindlicher Wirkung treffen kann (vgl. u.a. § 85 Abs. 2 Halbs. 1 LPVG und VGH München, 1.3.1962, PersV 63, 115).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91

    Zum Beteiligungsumfang des Personalrats bei der Neubauplanung von Dienststellen

    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 15 S 2773/91

    Mitbestimmung des Personalrates: Anbringung lackierter Korktafeln in

    Diese im Zusammenhang mit der Regelung der Zuständigkeit des Personalrats im Verhältnis zu der des Gesamtpersonalrats und der Stufenvertretungen stehende Vorschrift bringt den für das Personalvertretungsrecht insgesamt geltenden Grundsatz zum Ausdruck (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 8.5.1990 -- 15 S 3130/89 --, VBlBW 1990, 337).
  • OVG Saarland, 04.06.1992 - 4 W 2/90

    Vorliegen einer Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung ; Organisatorische

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  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8452/91

    Mitbestimmungsrechte bei der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung

    Es kann dahinstehen, ob die Einführung des "Solum"-Verfahrens (zur Erprobung) eine Maßnahme des Beteiligten ist oder eine solche des Niedersächsischen Justizministers, wie die Fachkammer angenommen hat, was insofern von Bedeutung wäre, als im letzteren Falle schon mangels Vorliegens einer Maßnahme des Beteiligten für eine Mitbestimmung des Antragstellers kein Raum wäre (vgl. BVerwG, Beschl, v. 23.07.1979 - 6 P 28.78 - Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 1; VGH Ba.-Wü., Beschl, v. 08.05.1990 - 15 S 3130/89 -, BWVBl 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89
    Die Landesregierung übte als oberste Landesbehörde mit der Anordnung über die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst vom 12.12.1988 (GABl 1989, 42) gegenüber den Angestellten und Arbeitern des Landes hinsichtlich der Arbeitszeit und der Mittagspause das Weisungsrecht (Direktionsrecht) wirksam aus (Parallelentscheidung zu 15 S 3128/89, 15 S 3129/89 und 15 S 3130/89).
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