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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88 (https://dejure.org/1990,181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 (https://dejure.org/1990,181)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 5 S 3064/88 (https://dejure.org/1990,181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Bebauungsplan - Ausfertigung - Bezugnahme auf Pläne durch eindeutige Bezeichnung bzw eigene Ausfertigung - Aufstellung eines Bebauungsplans - Berücksichtigung von finanziellen Belastungen durch Entschädigungsansprüche - Konfliktbewältigung - Berücksichtigung von zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfertigung eines Bebauungsplans; Potentieller Entschädigungsaufwand als Abwägungskriterium; Verlagerung der Konfliktbewältigung auf das Baugenehmigungsverfahren; Vereinbarkeit der Beschränkung landesrechtlicher Eingriffsregelungen mit dem BNatSchG; Entbehrlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 20
  • VBlBW 1991, 19
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Das BVerwG entschied demgegenüber mit Urteil vom 19.9.1986 (4 C 15.84 -- BVerwGE 75, 34), das Baugrundstück zähle im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Fortwirkung des ehemaligen Sanatoriumsgebäudes noch zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S. des § 34 BBauG; der Rechtsstreit wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Die Rechtsansicht der Antragsgegnerin, die angeführten Interessen der Antragsteller seien nicht schutzwürdig, weil sie aufgrund der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.9.1986 (4 C 15.84 -- BVerwGE 75, 34) und des Senats vom 18.5.1987 (5 S 3179/86) mit einer Bebauung des Geländes des ehemaligen Sanatoriums B hätten rechnen müssen, trifft nicht zu.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.9.1986 (a.a.O.) festgestellt hatte, daß das Grundstück zum Innenbereich zählt, hätte in der Tat eine Entschädigung für den sogenannten Planungsschaden erfolgen müssen, wenn durch Bebauungsplan eine angemessene bauliche Nutzung des Grundstücks unterbunden worden wäre.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Sie werden nämlich durch die im Bebauungsplan festgesetzte Bebauung negativ in Belangen betroffen, die der Gemeinderat der Antragsgegnerin bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigen mußte (vgl. BVerwG, Beschl.v. 9.11.1979 -- 4 N 1.78, 2-4.79 -- BVerwGE 59, 87).

    Ein Planungsträger braucht grundsätzlich nur diejenigen Belange in die Abwägung einzustellen, deren Betroffenheit sich entweder von selbst aufdrängt oder aber im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden (vgl. BVerwG, Beschl.v. 7.11.1979 -- 4 N 1.78, 2-4.79 -- BVerwGE 59, 87).

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Nur auf diese Weise wird im übrigen der Rechtsprechung des BVerwG (Urt.v. 24.2.1978 -- IV C 12.76 -- BVerwGE 55, 272; vgl. auch Brügelmann/Dürr BauGB § 34 RdNr. 47), Rechnung getragen daß durch naturschutzrechtliche Vorschriften die Bebaubarkeit eines Innenbereichsgrundstücks nur beseitigt werden kann, wenn eine Art. 14 Abs. 3 GG entsprechende Entschädigungsregelung vorhanden ist.
  • BVerwG, 27.07.1987 - 4 B 155.87

    Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsvorschriften - Das baurechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Der Senat entschied mit Urteil vom 18.5.1987 (5 S 3179/86), daß das Bauvorhaben auch nach § 34 BBauG nicht zugelassen werden könne, weil es nicht die erforderliche Rücksicht auf die Villenbebauung entlang der Sstraße nehme; der Abstand des ca. 16 m hohen Baukörpers zu den Grundstücksgrenzen betrage nur ca. 13 m. Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 27.7.1987 (4 B 155.87) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Das Problem der Immissionsbelastung durch den Zufahrtsverkehr kann erst im Baugenehmigungsverfahren gelöst werden; hiergegen bestehen auch im Hinblick auf das Abwägungsgebot keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu BVerwG, Urt.v. 11.3.1988 -- 4 C 56.84 -- NVwZ 1989, 659; Beschl.v. 6.3.1989 -- 4 NB 8.89 -- BauR 1989, 306; Beschl.v. 28.8.1987 -- 4 N 1.86 -- DVBl. 1987, 1273; Beschl.v. 17.2.1984 -- 4 B 191.83 -- BVerwGE 69, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Es stellt daher keinen Abwägungsfehler dar, wenn die Antragsgegnerin bei der Aufstellung des Bebauungsplanes auch die sich aus bestimmten Planungsalternativen ergebenden finanziellen Belastungen berücksichtigt (vgl. VGH Bad.- Württ., Urt.v. 21.10.1988 -- 5 S 1088/88 -- VBlBW 1989, 295 für die Straßenplanung).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1983 - 5 S 2201/82

    Ausgleichsabgabe; erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild; Zur Erheblichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Im übrigen stellt die Bebauung der bisher unbebauten Fläche im Baugebiet "S" keinen Eingriff in Natur und Landschaft i.S. des § 10 Abs. 1 NatSchG dar (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Urt.v. 25.6.1986 -- 1 S 3262/85 -- NVwZ 1988, 166; Urt.v. 24.6.1983 -- 5 S 2001/82 -- RdL. 1984, 237 = NuR 1983, 276; Schmidt NVwZ 1988, 982; Gaentzsch NuR 1986, 89; Gaßner UPR 1987, 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1986 - 1 S 3262/85

    Versagung der Erlaubnis für ein Moto-Cross-Rennen aus Gründen des Naturschutzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Im übrigen stellt die Bebauung der bisher unbebauten Fläche im Baugebiet "S" keinen Eingriff in Natur und Landschaft i.S. des § 10 Abs. 1 NatSchG dar (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Urt.v. 25.6.1986 -- 1 S 3262/85 -- NVwZ 1988, 166; Urt.v. 24.6.1983 -- 5 S 2001/82 -- RdL. 1984, 237 = NuR 1983, 276; Schmidt NVwZ 1988, 982; Gaentzsch NuR 1986, 89; Gaßner UPR 1987, 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Der Senat hat im Urteil vom 10.4.1984 (5 S 3119/83 -- BRS 42 Nr. 27) im einzelnen dargelegt, daß durch die Ausfertigung die Authentizität des Norminhalts und die Legalität des Verfahrens bestätigt wird.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
    Das Problem der Immissionsbelastung durch den Zufahrtsverkehr kann erst im Baugenehmigungsverfahren gelöst werden; hiergegen bestehen auch im Hinblick auf das Abwägungsgebot keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu BVerwG, Urt.v. 11.3.1988 -- 4 C 56.84 -- NVwZ 1989, 659; Beschl.v. 6.3.1989 -- 4 NB 8.89 -- BauR 1989, 306; Beschl.v. 28.8.1987 -- 4 N 1.86 -- DVBl. 1987, 1273; Beschl.v. 17.2.1984 -- 4 B 191.83 -- BVerwGE 69, 30).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Auch wenn es zur Vermeidung nachträglicher Berichtigungen zweckmäßig sein kann, die erforderliche Ausfertigung bis zum Abschluss eines eventuell erforderlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens zurückzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.04.1989 - 8 S 3128/88 -, juris), wird der Plan hierdurch nicht unwirksam (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.07.1990 - 8 S 104/90 -, Rn. 23, juris, Urt. v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Einzelblätter ausgefertigt sind, dass alle regelnden Teile des Bebauungsplans - also in der Regel: Planzeichnung(en) sowie alle Einzelblätter der textlichen Festsetzungen - entweder fest miteinander verbunden sind oder aber auf den ausgefertigten Teilen / Blättern in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile / Blätter der Satzung Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an der Identität ausschließen (vgl. ebenso - im Vergleich zum Erlass von Bundes- und Landesgesetzen - VGH BW, U.v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - NVwZ-RR 1991, 20 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Das baden-württembergische Landesrecht verlangt danach also nicht, daß der Bebauungsplan selbst oder daß gar, wenn er aus mehreren Teilen - etwa einem Satzungstext und einem Plan in zeichnerischer Darstellung - besteht, jeder Bestandteil des Bebauungsplans gesondert ausgefertigt wird; es begnügt sich vielmehr mit einer - § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg entsprechenden - Ausfertigung des Satzungsbeschlusses, wenn durch eindeutige Angaben oder auch auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des Plans zur Satzung ausgeschlossen wird und damit eine Art "gedankliche Schnur" hergestellt wird (vgl. das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 8. Mai 1990 - 5 S 3064/88 - NVwZ-RR 1991, 20, auf das die Normenkontrollentscheidung Bezug nimmt).
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