Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6771
VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09 (https://dejure.org/2009,6771)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 (https://dejure.org/2009,6771)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 11 S 1013/09 (https://dejure.org/2009,6771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung; Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung; Eilbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung zur Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung im Wege des unmittelbaren Zwangs durch Wegnahme gem. § 20 Abs. 1 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG); Rechtmäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    LVwVG § 6; AsylVfG § 15; LVwVG § 2; LVwVG § 28; LVwVG § 20 Abs. 1 S. 2; GG Art. 19 Abs. 4; LVwVG § 21
    Verwaltungsvollstreckungsrecht, Wohnungsdurchsuchung, Passverfügung, Herausgabe, Pass, allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Verwaltungsakt, Bekanntgabe, unmittelbarer Zwang, Frist, Fristsetzung, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AsylVfG § 15; ; LVwVG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; LVwVG § 20 Abs. 1 Satz 2; ; LVwVG § 21; ; LVwVG § 28

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsvollstreckung; Asylverfahrensrecht: Passauflage; Wohnungsdurchsuchung; Zwangsmittel; Unmittelbarer Zwang; Androhung; Fristsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 232
  • VBlBW 2009, 396
  • DVBl 2009, 853
  • DÖV 2009, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Der bei Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung zulässige Verzicht auf die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung lässt als solcher einen Rückschluss auf die besondere Eilbedürftigkeit der Durchsetzung der Grundverfügung nicht zwingend zu (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243).

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG), und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243 = VBlBW 2005, 386; Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. m.w.N.).

    Die Voraussetzungen für eine Fristsetzung auf "sofort" sind somit kaum geringer als die des § 21 LVwVG, der bei Gefahr im Verzug ein Abweichen von § 20 Abs. 1 LVwVG ermöglicht (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. m.w.N.).

    Denn diese Erwägung bezieht sich nur auf die gerichtliche Ermächtigung zu dieser Modalität der Vollstreckung; am Erfordernis, dass die sonstigen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen müssen, ändert sich dadurch nichts (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. zu § 21 LVwVG; zur zivilprozessualen Zwangsvollstreckung vgl. Heßler in: Münchner Kommentar zur ZPO, Bd. 2, 3. Aufl., § 758 a Rn. 52).

    Deren Voraussetzungen liegen im Übrigen nach dem oben Ausgeführten ebenfalls nicht vor (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204) und auch sonst zulässig.

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG), und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243 = VBlBW 2005, 386; Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 21.01.2005 - 4 K 58/05

    Durchsuchungsanordnung; Nachweis über Identität; abgelehnter Asylbewerber;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Zwar reicht es für eine Durchsuchungsanordnung nicht aus, dass die Behörde auf Grund ihrer Erfahrung davon ausgeht, dass der abgelehnte Asylbewerber in seiner Wohnung über Nachweise verfügt, die seine Staatsangehörigkeit oder Identität belegen (so auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 4 K 58/05 - InfAuslR 2005, 166).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Das Gericht hat den Antrag der Vollstreckungsbehörde daher zunächst dahingehend zu prüfen, ob die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (§ 2 LVwVG) und die für die im Zuge der Durchsuchung beabsichtigten Zwangsmittel geltenden besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 - BVerfGE 51, 97).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Die Behörde verletzt den Anspruch des Bürgers auf wirksamen Rechtsschutz, wenn sie ihre Maßnahme ohne zwingenden Grund so kurzfristig anordnet, dass ihm keine ausreichende Zeit verbleibt, um bei dem Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen (BVerwGE 17, 83).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Die Bestimmung einer Frist dient dazu, den Justizgewährungsanspruch, welcher in der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG enthalten ist, zu verwirklichen (BVerwGE 16, 289 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
    Der Antragsteller kann sich nicht auf die Rechtsprechung berufen, wonach bei der Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung die gem. Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich gebotene Anhörung des Vollstreckungsschuldners unterbleiben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 - BVerfGE 57, 346 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 3 S 4271/20

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung ausländischer

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG) und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853; Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Diese müssen neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sein, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - a.a.O. und Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O.).

    Ebenso hat das Regierungspräsidium dem Antragsgegner entsprechend § 20 Abs. 1 Satz 2 LVwVG eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verpflichtung zur Übergabe gesetzt (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - a.a.O. und Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - a.a.O.).

    Zwar reicht es für eine Durchsuchungsanordnung nicht aus, dass die Behörde auf Grund ihrer Erfahrung davon ausgeht, dass der abgelehnte Asylbewerber in seiner Wohnung über Nachweise verfügt, die seine Staatsangehörigkeit oder Identität belegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Soweit der Kläger unter Verweis auf den Beschluss des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs vom 08.05.2009 (- 11 S 1013/09 -, VBlBW 2009, 396 ) jede "Herausgabevollstreckung" durch Anwendung unmittelbaren Zwangs unter den Begriff der Durchsuchung fassen will, geht diese Annahme fehl.
  • VG Neustadt, 11.04.2017 - 4 L 394/17

    Flammkuchen und Nachos in Rauchergaststätte unzulässig

    Eine Fristsetzung auf "sofort" darf im Hinblick auf den Anspruch des Bürgers auf wirksamen Rechtsschutz jedoch nur erfolgen, wenn zum einen die auferlegten Handlungspflichten in der gesetzten Frist auch tatsächlich erfüllt werden können und zum anderen eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, DVBl 2009, 853).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2014 - 2 L 39/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Zwangsgeldfestsetzung

    Nicht zum Erfolg führt der Hinweis der Klägerin auf die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, eine Fristsetzung auf "sofort" dürfe nur erfolgen, wenn die sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig sei (vgl. VGH BW, Beschl. v. 08.05.2009 - 11 S 1013/09 -, Juris RdNr. 7, OVG BB, Beschl. v. 11.09.2014 - OVG 10 S 8.13 -, Juris RdNr. 5).
  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf

    30 Eine Fristsetzung auf "sofort" darf im Hinblick auf den Anspruch des Bürgers auf wirksamen Rechtsschutz jedoch nur erfolgen, wenn zum einen die auferlegten Handlungspflichten in der gesetzten Frist auch tatsächlich erfüllt werden können und zum anderen eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, DVBl 2009, 853).
  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2012 - 16 L 1319/11

    Tiere müssen auch in kleiner Wohnung artgerecht gehalten werden

    Auch sofern man der Auffassung folgt, eine Fristsetzung auf "sofort" komme (wohl anders als "unverzüglich") bei der Zwangsmittelandrohung dann in Betracht, wenn die sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig ist, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, DVBl. 2009, 853 = juris; Sadler, VwVG, VwZG, 5. Aufl. 2002, § 13 VwVG Rn. 14; Engelhardt/ App, VwVG, VwZG, 6. Aufl. 2004, § 6 VwVG Rn. 3, und man die Ordnungsverfügung vom 26. Oktober 2011 so auslegte, dass die Frist zur Androhung des Zwangsgeldes in Höhe von 500,- Euro auf "sofort" festgesetzt sei, läge im vorliegenden Fall keine wirksame Fristsetzung im Sinne von § 63 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW vor.
  • VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20

    Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer

    Dagegen könnte sprechen, dass das Vollstreckungsverfahren in hohem Maße formalisiert ist und nicht zuletzt der Fristsetzung im Rahmen der Zwangsmittelandrohung nicht nur eine Erzwingungs- und Appellfunktion, sondern auch eine Rechtsschutzfunktion zukommt (vgl. zu diesen Funktionen BVerwG, Urt. v. 2.9.1963 - I C 142.59 - juris, Rn. 12; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853 - juris, Rn. 9).
  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

    Eine Fristsetzung auf "sofort" darf nur erfolgen, wenn eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweichbar notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, DVBl 2009, 853; Sadler, a.a.O., § 13 VwVG Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Eine solche Fristsetzung darf nur erfolgen, wenn eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweichbar notwendig ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013.09 -, DVBl. 2009, 853, juris Rn. 7; Sadler, a.a.O., Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 05.10.2023 - 3 B 168/23

    Chargenvermutung bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, hier: STEC-Befall von

    Denn diese ist nicht etwa wie die Fristsetzung "unverzüglich" von einem Verschuldensaspekt abhängig und lässt sich somit auf einen bestimmten Zeitpunkt, dem des Zugangs des Bescheids, fixieren (vgl. Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG VwZG, 12. Aufl. 2021, § 13 Rn. 3c; Lemke, in: Danker /Ders., Verwaltungsvollstreckungsgesetz, 1. Aufl. 2012, § 13 Rn. 9; vgl. VGH BW, Beschl. v. 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. September 2014 - OVG 10 S 8/13 -, juris).
  • VG Neustadt, 18.07.2012 - 2 L 494/12

    Tierschutzrecht; Vollstreckungsrecht

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2012 - 19 L 1364/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Rauchverbot in einer

  • VG Freiburg, 19.05.2014 - 2 K 1130/14

    Zur Frage der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine

  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 11.287

    Anordnung bei Mängeln in einer Pflegeeinrichtung; Bestimmtheit bei Hinweis auf

  • VG Aachen, 29.08.2019 - 6 L 819/19

    Leinen- und Maulkorbzwang; Wesenstest; Zeitablauf; Zwangsgeldandrohung;

  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 12.121

    Anordnung wegen erheblicher Mängel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht