Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 1601/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Landschaftsschutzverordnung: Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde unter Vorbehalt; Heilung eines Verfahrensfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 175
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1986 - 8 S 2847/86
Nichtigkeit der Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 1601/90
Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete die Stadt V/E mit Urteil vom 13.8.1986 zu einer erneuten Entscheidung über den Bauantrag des ...; dieses Urteil wurde vom 8. Senat des VGH Baden-Württemberg durch Urteil vom 19.12.1986 (8 S 2847/86) bestätigt. - BVerwG, 09.07.1987 - 4 B 121.87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 1601/90
Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 9.7.1987 (4 B 121.87) zurückgewiesen. - VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 1601/90
Aus dieser Regelung folgt zwingend, daß die Ausfertigung zeitlich vor der Verkündung zu erfolgen hat (ebenso für Bebauungspläne VGH Bad.-Württ., Urt.v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 --),.
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.1992 - 5 S 2616/91
Zur Wiederholung des gesamten Normsetzungsverfahrens bei Nichtigkeit einer …
Diese Verordnung, die am 12.03.1990 amtlich bekanntgemacht wurde, wurde aufgrund eines von den Antragstellern eingeleiteten Normenkontrollverfahrens mit Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1991 (5 S 1601/90) für nichtig erklärt, weil zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Landschaftsschutzverordnung eine vorbehaltlose Zustimmung des Regierungspräsidiums nach § 58 Abs. 3 NatSchG nicht vorgelegen habe.Dem Senat liegen die einschlägigen Akten (zwei Bände) sowie die Akten des Verfahrens 5 S 1601/90 vor.
Dies bedeutet, daß die Landschaftsschutzverordnung - ohne etwa die Verfahrensschritte der erneuten Anhörung der Träger öffentlicher Belange oder einer erneuten Auslegung - nach Einholung der Zustimmung des Regierungspräsidiums in Kraft gesetzt werden konnte (vgl. Normenkontrollurteil d. erk. Senats vom 08.07.1991 - 5 S 1601/90 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.1994 - 6 C 10481/94
Aufsichtsbehörde; Standesrechtliche Berufsordnung; Auflösende Bedingung ; …
Ist aber eine Genehmigung des Rechtssatzes - wie im vorliegenden Fall - Voraussetzung für seine Wirksamkeit, so muß aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit von jedem Normbetroffenen zweifelsfrei festgestellt werden können, ob die Genehmigung wirksam erteilt worden ist oder nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Juli 1991 - 5 S 1601/90;… Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrengesetz, § 36 Rdnr. 50).