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   VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 13 S 994/08   

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https://dejure.org/2008,7535
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 13 S 994/08 (https://dejure.org/2008,7535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 13 S 994/08 (https://dejure.org/2008,7535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 13 S 994/08 (https://dejure.org/2008,7535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert - Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Ausstellung eines Ausweisersatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des Streitwerts in Verfahren auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei Begehren nach Ausstellung eines Ausweisersatzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GKG § 52 Abs. 1; AufenthG § 48 Abs. 2; AufenthV § 55; GKG § 52 Abs. 2
    Verfahrensrecht, Streitwert, Ausweisersatz

  • Judicialis

    AufenthG § 48 Abs. 2; ; GKG § 52 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 48 Abs. 2; GKG § 52 Abs. 2
    Sonstiges Ausländerrecht; Streitwert: Ausweisersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 11 S 2975/11

    Streitwert - Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und eines

    Das Gleiche gilt, wenn eine positive Ermessenentscheidung im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Bezug auf die Erfüllung der Passpflicht begehrt wird mit der Folge, dass dann kraft Gesetzes nach § 48 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ein Ausweisersatz auszustellen wäre (Fortführung der Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl. Beschluss vom 08.07.2008 - AuAS 2008, 199).

    Die Beschwerde, über die gemäß §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG der Einzelrichter zu entscheiden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.06.2006 - 9 S 1148/06 - NVwZ-RR 2006, 648 und vom 08.07.2008 - 13 S 994/08 - AuAS 2008, 199), bleibt ohne Erfolg.

    Es liegt aber keine Fallgestaltung vor, bei der der Ausweisersatz eine gegenüber der Aufenthaltserlaubnis inhaltliche bzw. sachlich eigenständige Problematik aufweist (OVG BB, Beschluss vom 29.12.2010 - OVG 2 S 76.10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.07.2008 - 13 S 994/08 - juris).

  • VG Stuttgart, 12.05.2010 - 12 K 4273/09

    Verfahrensgegenstand bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, wenn längere Trennung

    Dem Anspruch auf Ausstellung eines Ausweisersatzes kommt dagegen kein eigenständiger Streitwert zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 13 S 994/08 -).
  • VG Stuttgart, 22.06.2009 - 11 K 2502/08

    Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG 2004; Prüfung vom Bundesamt für

    Das ursprüngliche zusätzliche klägerische Begehren auf Ausstellung eines Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG, das sich im Laufe des gerichtlichen Verfahrens erledigt hat, hat gegenüber dem Aufenthaltserlaubnisbegehren kein eigenständiges Gewicht, führt deshalb nicht zu einer Erweiterung des Streitwerts und fällt somit auch kostenmäßig nicht ins Gewicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.07.2008 - 13 S 994/08 - AuAS 2008, 199).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - 2 O 34/09

    Streitwert bei Streitigkeiten um die Erteilung von Aufenthaltstiteln für mehrere

    Danach ist für den Streit um die Erteilung eines Aufenthaltstitels für jeden der Kläger bzw. Antragsteller der Auffangwert zugrunde zu legen (BVerwG, Beschl. v. 11.12.2003 - 1 B 272.03, - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 27; NdsOVG, Beschl. v. 05.10.2004 - 11 ME 245/04 -, AGS 2005, 355; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2008 - 13 S 994/08 -, AuAS 2008, 199; BayVGH, Beschl. v. 01.02.1999 - 10 ZS 99.216 -, Juris; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 06.06.2008 - 3 E 3/08 -, AuAS 2008, 200).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2010 - 2 S 76.10

    Ukraine; Beschwerde; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Erlöschen; Ausreise aus

    Zwar hat das Verwaltungsgericht über ihn entschieden, der auf § 48 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 55 AufenthV gestützte Antrag (richtig: auf Ausweisersatz) hat jedoch vorliegend gegenüber dem Begehren auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie Herausgabe des eigenen Nationalpasses kein eigenständiges Gewicht und weist inhaltlich/sachlich keine eigenständige Problematik auf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. Juli 2008 - 13 S 994/08 -, juris).
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