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   VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19   

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https://dejure.org/2019,21254
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19 (https://dejure.org/2019,21254)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2019 - 4 S 1168/19 (https://dejure.org/2019,21254)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 4 S 1168/19 (https://dejure.org/2019,21254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Zur Pflicht der Behörde, im Widerspruchsverfahren im Zweifelsfall ein fachärztliches Gutachten über die Polizeidienstfähigkeit einzuholen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuziehung eines Bevollmächtigten; Vorverfahren; Bewerbung um Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; Anwaltskosten; Gutachtenskosten

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten eines im Vorverfahren zugezogenen Rechtsanwalts; Ablehnung einer Bewerbung um die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; Klärung der Zweifel an der Polizeidienstfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten; Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 140
  • DÖV 2019, 843
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2017 (- 2 VR 2.17 -, Juris), die die Frage der materiellen Beweislast betrifft.

    Zu Unrecht beruft sich die Behörde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2017 (- 2 VR 2.17 -, Juris), in der es um die materielle Beweislast im Fall der Nichterweislichkeit der gesundheitlichen Eignung geht.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei regelmäßig nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegensprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, beziehungsweise wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Angesichts der Bedeutung der Ablehnung einer Bewerbung für die Berufswahl des Bewerbers und des besonderen Anspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG entspricht die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts hier eher der Regel als der Ausnahme; sie ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Sachverhalt tatsächliche und rechtliche Fragen aufwirft, die sich nicht ohne Weiteres beantworten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2009 - 2 A 8.08 -, Juris zur dienstlichen Beurteilung).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2019 - 4 S 1168/19
    Diese materielle Beweislast ist allein für die Frage maßgeblich, zu wessen Ungunsten - jenseits der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen und nach Ausschöpfung aller dazu möglichen Erkenntnismittel - die Unaufklärbarkeit einer bestimmten Tatsache geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2.16 -, Juris Rn. 29).
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