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   VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22   

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https://dejure.org/2022,19029
VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22 (https://dejure.org/2022,19029)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2022 - 4 S 273/22 (https://dejure.org/2022,19029)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - 4 S 273/22 (https://dejure.org/2022,19029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44a S 1 VwGO, § 44 Abs 6 BBG 2009, § 48 Abs 1 S 2 BBG 2009, § 48 Abs 1 S 1 BBG 2009
    Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung eines Beamten - Änderung der Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22
    Gegen eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens ist isolierter Rechtsschutz nicht durch § 44a Satz 1 VwGO ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 - Aufgabe der entgegengesetzten Senatsrechtsprechung).

    Mit Beschluss vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Senatsbeschluss vom 20.07.2021 aufgehoben, entschieden, dass dieser die Antragstellerin in ihrem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletze, die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen und die Verfassungsbeschwerde im Übrigen nicht zur Entscheidung angenommen.

    8 1. Aufgrund des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21 - ist der Eilantrag der Antragstellerin nicht als unzulässig anzusehen, sondern die Untersuchungsanordnung zumindest einer summarischen Überprüfung (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 28) zu unterziehen.

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22
    Daher muss sich die Behörde mit den vom Beamten vorgelegten Bescheinigungen auseinandersetzen, die unter Umständen eine Untersuchung - ganz oder teilweise - entbehrlich machen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.04.2014 - 2 B 80.13 -, Juris Rn. 9 ff.).

    Es bedarf in diesem Verfahren keiner Entscheidung, ob weiterhin der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach ein etwaiger Mangel der Untersuchungsaufforderung nicht im weiteren behördlichen oder gerichtlichen Verfahren geheilt werden könne (BVerwG, Beschluss vom 10.04.2014 - 2 B 80.13 -, Juris Rn. 9), obwohl der Beamte infolge der nunmehrigen Ermöglichung isolierten Rechtsschutzes gegen die Untersuchungsaufforderung das bislang von ihm getragene Prognoserisiko abwenden kann.

  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22
    Die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, unterliegt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgenden formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Angabe der Gründe, aus denen sich die Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten ergeben, und an die Bestimmung von Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung, wobei diese Anforderungen nicht absolut gelten, sondern vom Dienstherrn nur nach dem ihm vorliegenden Erkenntnisstand erfüllt werden können (BVerwG, Beschluss vom 16.05.2018 - 2 VR 3.18 -, Juris Rn. 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 1631/21

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22
    4 Der Senat hat mit Beschluss vom 20.07.2021 - 4 S 1631/21 - auf die Beschwerde der Antragsgegnerin den Beschluss des Verwaltungsgerichts (mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung) geändert und den Antrag abgelehnt, weil seiner Zulässigkeit § 44a Satz 1 VwGO entgegenstehe.
  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21

    Gesonderte Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinischen Begutachtung eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Mai 2021 - 10 K 2266/21 -, berichtigt durch Beschluss vom 7. Mai 2021, wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2020 - 4 S 2269/19

    Anordnung der ärztlich Untersuchung im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22
    Damit halte der Senat - trotz beachtlicher Einwände - auch aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtseinheit an seiner mit Beschluss vom 13.01.2020 - 4 S 2269/19 - geäußerten Auffassung fest, mit der er sich neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen habe; seitdem ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts böten keinen hinreichenden Anlass zu einer erneuten Aufgabe der Senatsrechtsprechung, weil sie sich nicht entscheidungstragend zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verhielten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 - 4 B 6.20

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit;

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35; Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25; zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO mit dem die Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar ist vgl. u.a. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2021 - OVG 4 S 6/21 - juris Ls. 1 u. Rn. 2 ff. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juli 2022 - 4 S 273/22 - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
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