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   VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90   

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VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90 (https://dejure.org/1990,2175)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 (https://dejure.org/1990,2175)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. August 1990 - 3 S 132/90 (https://dejure.org/1990,2175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde - Streitwertbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begründung und Anfechtung der Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 284
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1981 - 3 S 271/81

    Gemeindliches Vorkaufsrecht, Beschlußfassung in öffentlicher Sitzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90
    Dies hat das Verwaltungsgericht mit zutreffender und im Einklang mit der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs stehender Begründung im einzelnen dargelegt (vgl. Beschluß vom 9.11.1966, ESVGH 17, 118 ff.; ferner Urteil vom 18.6.1980 -- III 503/79 --, vom 16.6.1981 -- 3 S 271/81 -- und vom 14.4.1989 -- 8 S 3283/88 --).

    Insbesondere die Offenlegung des vereinbarten Kaufpreises und des Mietzinses erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. hierzu Urteil des erk. Senats vom 16.6.1981 -- 3 S 271/81 --).

    Diese Voraussetzungen sind hier aber offensichtlich nicht erfüllt, denn die Entscheidung des Gemeinderats darüber, ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen soll, stellte eine Ermessensentscheidung dar und hätte auch in verneinendem Sinne ergehen können (vgl. hierzu Urteil des erk. Senats vom 16.6.1981, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1966 - I 5/65

    Rechtsfolge eines in nichtöffentlicher Sitzung gefatßen Bebauungsplanbeschluses;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90
    Dies hat das Verwaltungsgericht mit zutreffender und im Einklang mit der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs stehender Begründung im einzelnen dargelegt (vgl. Beschluß vom 9.11.1966, ESVGH 17, 118 ff.; ferner Urteil vom 18.6.1980 -- III 503/79 --, vom 16.6.1981 -- 3 S 271/81 -- und vom 14.4.1989 -- 8 S 3283/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 3 S 1465/18

    Entscheidung über Nichtöffentlichkeit Gemeinderatssitzung gerichtlich

    Nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urt. v. 23.6.2015 - 8 S 1386/14 - VBlBW 2016, 34; Urt. v. 8.8.1990 - 3 S 132/90 - NVwZ 1991, 284; Urt. v. 16.6.1981 - 3 S 271/81 - juris; Urt. v. 18.6.1980 - III 503/79 - VBlBW 1980, 33; ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 11.11.2013 - 102 U 1/13 - juris Rn. 31) muss der Beschluss über die Ausübung des Vorkaufsrechts danach grundsätzlich in öffentlicher Sitzung gefasst werden.

    Das öffentliche Wohl erfordert den Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn Interessen des Bundes, des Landes, der Gemeinde, anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder der örtlichen Gemeinschaft durch eine öffentliche Sitzung mit Wahrscheinlichkeit wesentlich verletzt werden könnten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.8.1990, a.a.O.; Urt. v. 18.6.1980, a.a.O.).

    Sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung, wenn im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem einzelnen nachteilig sein könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.8.1990, a.a.O.; Urt. v. 18.6.1980, a.a.O.; BGH, Urt. v. 23.4.2015 - III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).

    Insbesondere die Offenlegung des vereinbarten Kaufpreises erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.8.1990, a.a.O.; Urt. v. 16.6.1981 - 3 S 271/81 -).

    Unterbleibt eine solche Anfrage, kann nicht einfach unterstellt werden, berechtigte Interessen des Verkäufers oder Käufers erforderten den Ausschluss der Öffentlichkeit (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.8.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    45 Der Öffentlichkeitsgrundsatz verlangt bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes dabei nicht nur, dass der Beschluss über die Ausübung des Vorkaufsrechtes in öffentlicher Sitzung gefasst wird, sondern dass über die Frage auch öffentlich beraten wird (vgl. st. Rspr. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18.06.1980 - III 503/79 - VBlBW 1980, 33, vom 16.06.1981 - 3 S 271/81 und vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 - NVwZ 1991, 284; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2013 - 102 U 1/13 - juris Rn. 31).

    Eine nichtöffentliche Vorberatung durch den Gemeinderat widerspricht dagegen bereits grundsätzlich der klaren Regelung des § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 - juris Rn. 26 ; Kunze/Bronner/Katz, a.a.O., § 35 Rn. 12), so dass eine solche stets unzulässig ist.

    Dieser Bescheid stellt den Vollzug des Beschlusses des Gemeinderats dar, der nicht hätte ergehen dürfen, weil der Bürgermeister nur gesetzmäßig gefasste Beschlüsse vollziehen darf (§ 43 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GemO; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 - a.a.O).

  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Es reicht dabei nicht aus, dass der Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst wurde; vielmehr musste über die Frage der Bauplatzvergaberichtlinien auch öffentlich beraten werden (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1990 - 3 S 132/90 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12

    Öffentlichkeit bei Beratung über Grundstücksverkauf; Bürgerbegehren gegen

    Dahingestellt bleiben kann, ob der Verstoß gegen § 35 Abs. 1 GemO zur Ungültigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2010 führt (so Bay. VGH, Urt. v. 26.01.2009 - 2 N 08.124 -, juris) oder lediglich zur Gesetzwidrigkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt, v. 18.06.1980 - III 503/79 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 -, juris) bzw. zur Rechtswidrigkeit (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 09.11.1966, ESVGH, Bd 17, S. 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.1998 - 5 S 3203/97 - juris, m.w.N.) und begründet daher die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 22.07.1991 - 1 S 1258/90 - VBlBW 1992, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.06.1980 - III 503/79 - juris; Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 - NVwZ 1991, 284).

    Jedoch kann ein solcher rechtswidriger Verwaltungsakt gemäß § 46 LVwVfG Bestand haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.06.1980, a.a.O., und v. 08.08.1990, a.a.O., jeweils zur Ausübung des Vorkaufsrechts).

  • VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12

    Vorgehen nach rechtswidriger nichtöffentlicher Beratung eines Themas im Rat

    35 Zurecht verweist der Kläger darauf, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch für die Sitzung des Gemeinderats gilt, in der über die Ausübung des Vorkaufrechts verhandelt wird, wobei nicht lediglich der Beschluss, sondern auch die Beratung öffentlich zu erfolgen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.1980 - III 503/79 -, Rn. 21 nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.08.1990 - 3 S 132/90 - Rn. 26 nach juris, NVwZ 1991, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Berechtigte Interessen einzelner erfordern die nichtöffentliche Verhandlung, wenn im Verlauf der Gemeinderatssitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem einzelnen nachteilig sein könnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.6.1980, VBlBW 1980, 33/34; Urt. v. 8.8.1990, NVwZ 1991, 284/285 f.).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

    Es reicht nicht aus, dass der Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst wurde; vielmehr musste über die Frage der Bauplatzvergaberichtlinien auch öffentlich beraten werden (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1990 - 3 S 132/90 juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 746/10

    Unzulässige nichtöffentliche Beratung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens

    Denn es ist weder erkennbar, dass Interessen des Bundes, eines Landes, der Gemeinde, einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder der örtlichen Gemeinschaft durch eine öffentliche Sitzung verletzt worden wären ("öffentliches Wohl"), noch dass im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Interessen zur Sprache hätten kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen und deren Bekanntgabe dem Einzelnen zum Nachteil gereichen würde ("Interesse Einzelner", vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 -, NVwZ 1991, 284 = juris Rdnr. 27f m.w.N.).

    Eine solche Verfahrensweise würde sicherlich dem Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgebots widersprechen und die formelle Rechtswidrigkeit des Satzungsbeschlusses begründen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1990, a.a.O.; Urt. v. 20.07.2000 - 14 S 237/99 -, VBlBW 2001, 65 = juris Rdnr. 39; Kunze/Bronner/Katz/v.Rotberg, GemO für Baden-Württemberg, § 35 Rdnr. 12).

  • OLG Stuttgart, 11.11.2013 - 102 U 1/13

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts in Baden-Württemberg:

    Sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung, wenn im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem Einzelnen nachteilig sein könnte (VGH Baden-Württemberg aaO Rn. 21 bis 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.1990, 3 S 132/90, zitiert nach juris Rn. 27 ff. = NVwZ 1991, 284).

    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Höhe des Kaufpreises von 48.000,00 EUR (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.1990, 3 S 132/90, zitiert nach juris Rn. 29 = NVwZ 1991, 284) oder Belastungen des Grundstücks, die aus dem Grundbuch und Kaufvertrag ersichtlich waren.

    Dieser Bescheid stellt nämlich den Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats dar und hätte nicht ergehen dürfen, weil der Bürgermeister nur gesetzmäßig gefasste Beschlüsse vollziehen darf (§ 43 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GemO; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.1990, 3 S 132/90, zitiert nach juris Rn. 31 = NVwZ 1991, 284).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 14 S 237/99

    Erlass einer Sperrzeitverordnung - Zuständigkeit des Gemeinderates

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2019 - 8 S 2050/17

    Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung städtebaulicher

  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 5 S 824/18

    Öffentlichkeit einer Inaugenscheinnahme durch den Gemeinderat; Auswirkungen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 5 S 3639/21

    Festsetzung eines Bebauungsplans; Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung;

  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13

    Baulandsache in Baden-Württemberg: Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 15 A 265/17

    Nichtöffentliche Beratung von Verträgen über Grundstücke ist zulässig

  • VG Aachen, 22.05.2012 - 3 K 347/11

    Monschau-Imgenbroich: Vorkaufsrecht der Stadt rechtswidrig ausgeübt

  • VG Freiburg, 13.09.2023 - 3 K 2809/23

    Kommunales Organstreitverfahren auf Zulassung zur Teilnahme als Gemeinderat an

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1998 - 5 S 3203/97

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung: Teilplanreife -

  • VG Köln, 11.04.2014 - 8 K 37/13

    Privatrechtsgestaltende Wirkung der Ausübung des Vorkaufsrechts für ein

  • OVG Saarland, 31.03.1993 - 2 N 1/91

    Sanierungsgebiet; Gemeindliches Vorkaufsrecht; Nachteilige Auswirkung;

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2001 - 1 OA 1843/01

    Streitwert; Vorkaufsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1991 - 3 S 920/91

    Voraussetzungen für Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts durch Satzung

  • OVG Brandenburg, 04.02.1998 - 3 D 5/97

    Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen in einer Gemeindesatzung; Planung der Anlage

  • VG Regensburg, 01.02.2022 - RN 6 K 20.420

    Gemeinde, Baugenehmigung, Kaufvertrag, Bescheid, Wohnbebauung, Eintragung,

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 2 N 18.1181

    Wirksamkeit einer Vorkaufsrechtsatzung

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