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   VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99   

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https://dejure.org/2000,19232
VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99 (https://dejure.org/2000,19232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.08.2000 - 5 S 575/99 (https://dejure.org/2000,19232)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. August 2000 - 5 S 575/99 (https://dejure.org/2000,19232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vermessungsgebühr - unrichtige Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 534
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.1984 - 4 B 63.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Irrevisibilität von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1471/87 -, m.w.N., ESVGH 39, 50), die revisionsgerichtlicher Prüfung standgehalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.1984 - 4 B 63.84), ist anerkannt, dass der Gebührenanspruch und damit die Gebührenschuld entsteht, wenn die Amtshandlung, die Gegenstand der Gebührenerhebung ist, verwirklicht und damit abgeschlossen ist, ohne dass es der Bekanntgabe der Amtshandlung an den Gebührenschuldner bedürfte; dies ergibt sich mittelbar aus §§ 9 Abs. 1, 11 Abs. 1 Satz 3 und 15 LGebG.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1988 - 14 S 1771/87

    Verwaltungsgebühren: Auswirkung von Rechtsänderungen; Maßgebliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1471/87 -, m.w.N., ESVGH 39, 50), die revisionsgerichtlicher Prüfung standgehalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.1984 - 4 B 63.84), ist anerkannt, dass der Gebührenanspruch und damit die Gebührenschuld entsteht, wenn die Amtshandlung, die Gegenstand der Gebührenerhebung ist, verwirklicht und damit abgeschlossen ist, ohne dass es der Bekanntgabe der Amtshandlung an den Gebührenschuldner bedürfte; dies ergibt sich mittelbar aus §§ 9 Abs. 1, 11 Abs. 1 Satz 3 und 15 LGebG.
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99
    Sofern der Gesetzgeber - wie bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen - den Zugang zum Gericht von der vorherigen Durchführung eines (behördlichen) Vorverfahrens abhängig macht, ist eine Vorschrift über die Zulässigkeit einer so genannten Untätigkeitsklage verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 40, 237).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist eng und die Zweckmäßigkeit innerhalb des Verwaltungsermessens kann in ihrem Rahmen nicht in Frage gestellt werden (vgl. Dreising, VwKostG, 1971, § 14 Anm. 2a; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 S 575.99 -, NVwZ-RR 2001, 534 = juris Rn. 6 zu § 14 Abs. 2 LGebG BW i.d.F. vor Inkrafttreten des LGebG vom 14. Dezember 2004 [GBl. S. 895]; Schlabach, Verwaltungskostenrecht, Losebl., Stand Dezember 2001, § 14 LGebG BW Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 24. August 2011 - 10 M 11.1966 -, juris Rn. 7, zu § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 14 A 2395/12

    Rechtmäßigkeit derVerpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Beauftragung

    vgl. Beschluss vom 8.8.2000 - 5 S 577/99 -, NVwZ-RR 2001, 534 = juris (dort Rn. 5 ff.).
  • VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Eine Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn die von der Behörde getroffene Entscheidung inhaltlich unrichtig - also rechtswidrig -, überflüssig oder für den Betroffenen wertlos ist und damit das Verwaltungshandeln von der Rechtsordnung nicht mehr gedeckt ist (vgl. OEufach0000000014, Beschluss vom 12. September 2002 - 2 M 352/02 -, juris, Rn. 24; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 S 575/99 -, juris, Rn. 6).
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