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   VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96   

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VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96 (https://dejure.org/1996,951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 (https://dejure.org/1996,951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 8 S 2566/96 (https://dejure.org/1996,951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei geringfügiger Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - Beeinträchtigung nachbarlicher Belange

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geringfügige Unterschreitung der Abstandsfläche für den Nachbarn zumutbar? (IBR 1997, 213)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 92
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1798/94

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Aus § 11 LBO (BauO BW) 1983/§ 10 LBO (BauO BW) 1995 folgt nicht, daß Veränderungen der Geländeoberfläche aus anderen als den dort genannten Gesichtspunkten unzulässig sind (im Anschluß an den Beschluß des 3. Senats vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 - VBlBW 1994, 494).

    Aus ihr ergibt sich daher nicht, daß Veränderungen der Geländeoberfläche aus anderen als den dort genannten Gesichtspunkten unzulässig sind (vgl den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, VBlBW 1994, 494).

    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95; anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluß an den Beschluß des 3. Senats v 18.7.1996 - 3 S 67/96 -).

    Allein mit dem Hinweis darauf, daß der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe nur geringfügig unterschritten wird, kann daher das Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht begründet werden (ebenso der Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v 18.7.1996 - 3 S 67/96 - sowie OVG Münster, Beschl v 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BauR 1996, 85 zu den entsprechenden Vorschriften in der LBauO NW).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Seine Berücksichtigung zugunsten des Bauherrn ist daher nicht von einer vorherigen Entscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 25.1.1996 - 5 S 2766/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 3 S 3071/95

    Baunachbarklage: rechtswidrige Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 - Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Zu § 6 LBO 1984 hat der Senat (Urt v 27.11.1989 - 8 S 2051/89; vgl ferner den Beschl des 3. Senats v 23.11.1995 - 3 S 3071/95) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß angesichts dieser Besonderheiten die im Mittel gemessene Wandhöhe nicht als arithmetisches Mittel aus den Höhen der beiden Gebäudeeckpunkten bestimmt werden könne, sondern eine abschnittsweise Abstandsflächenberechnung vorgenommen werden müsse.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88

    Gebäudebegriff bei Reihenhaus; Nachbarschutz bei Festlegung der Höhenlage des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95; anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 8 S 2051/89

    Berechnung baurechtlicher Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Zu § 6 LBO 1984 hat der Senat (Urt v 27.11.1989 - 8 S 2051/89; vgl ferner den Beschl des 3. Senats v 23.11.1995 - 3 S 3071/95) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß angesichts dieser Besonderheiten die im Mittel gemessene Wandhöhe nicht als arithmetisches Mittel aus den Höhen der beiden Gebäudeeckpunkten bestimmt werden könne, sondern eine abschnittsweise Abstandsflächenberechnung vorgenommen werden müsse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 7 B 2117/95

    Ermittlung der Wandhöhe; Außenwand; Anwendung des Schmalseitenprivilegs;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Allein mit dem Hinweis darauf, daß der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe nur geringfügig unterschritten wird, kann daher das Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht begründet werden (ebenso der Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v 18.7.1996 - 3 S 67/96 - sowie OVG Münster, Beschl v 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BauR 1996, 85 zu den entsprechenden Vorschriften in der LBauO NW).
  • OVG Sachsen, 08.02.1996 - 1 S 654/95
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96
    Dies ist nicht zu tolerieren, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche", dh nicht von einem der oben genannten Gründe getragene Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 8.3.1988 - 8 S 1021/88 -, BRS 48 Nr. 169 sowie SächsOVG, Beschl v 8.2.1996 - 1 S 654/95; anders aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschl v 22.8.1994, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. hierzu Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - BauR 1997, 92, und vom 24.01.2006 - 8 S 638/05 -, BauR 2006, 880 m.w.N. sowie die Nachweise im angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts) war zur Auslegung des Begriffs der erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 2 LBO a.F. i.V.m. den bisherigen abstandsrechtlichen Bestimmungen in §§ 5 und 6 LBO a.F. von Folgendem auszugehen: Die Abstandsflächenvorschriften waren nicht in vollem Umfang, sondern nur in einem gesetzlich genau festgelegten Maß nachbarschützend.
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483; Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201; Urt. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190; Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris; Beschl. v. 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin liegt bezogen auf den Altbau auch keine Sondersituation im Sinne der Rechtsprechung des Senats aufgrund eines grenznahen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück vor (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - BauR 1997, 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 3 S 1019/09

    Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

    Hinter alldem steht die Überlegung, dass der Bauherr es andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften zu unterlaufen (vgl. dazu etwa Beschlüsse des Senats vom 22.01.2008 - 3 S 2037/07 - und vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 -, VBlBW 2006, 240, im Anschluss an die langjährige Rechtsprechung des 8. Senats, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, vom 05.05.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 und vom 20.02.2004 - 8 S 336/04 -, VBlBW 2004, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Seine Berücksichtigung zugunsten des Bauherrn im gerichtlichen Verfahren ist daher nicht von einer vorherigen Entscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.1.1996 - 5 S 2766/95 - und Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266, 267 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris sowie Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, 95; kritisch hierzu Sauter, LBO § 6 Rn. 48b).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2014 - 3 S 1279/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Aufstockung einer Grenzgarage - zur

    Solche Veränderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt, etwa weil der Geländeverlauf einer sinnvollen Bebauung des Grundstücks entgegensteht oder um den Sicherheits- oder Gestaltungsvorschriften widersprechende Zustände zu vermeiden, da es der Bauherr andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (ständige Rechtsprechung, grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/95 - BauR 1997, 92 u. Beschl. v. 5.5.1998 - 8 S 864/98 - BRS 60 Nr. 108; a.A. Sauter, a.a.O., § 5 Rn. 75, wonach auch dann auf die tatsächliche Geländeoberfläche abzustellen sei).
  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 1 K 5050/18

    Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - im Widerspruch

    Derartige Besonderheiten können etwa in einer unterschiedlichen Höhenlage der beiden Grundstücke (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, juris Rn. 14; Busch, in: Schlotterbeck, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 7. Aufl., § 5 LBO, Rn. 73, 79), einem ungewöhnlichen Zuschnitt des Nachbargrundstücks, der dessen Bebauung in dem dem geplanten Gebäude gegenüberliegenden Bereich praktisch ausschließt, oder auch dem Vorhandensein eines grenznahen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück begründet sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, juris Rn. 14).

    Abgeschrägte oder abknickende Verläufe von Grundstücksgrenzen sind vielmehr durchaus üblich und haben daher - sofern nicht durch den Grenzverlauf eine Bebauung praktisch ausgeschlossen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, juris Rn. 14) - im Regelfall außer Betracht zu bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07

    Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06

    Garage, Wandhöhe; Veränderung der Geländeoberfläche

    Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

    Denn andernfalls hätte es der Bauherr in der Hand, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

  • VG Karlsruhe, 16.08.2019 - 2 K 4042/19

    Abstandsflächen; Anzahl der Vollgeschosse; festgesetzte Geländehöhe;

  • VG Sigmaringen, 25.02.2005 - 1 K 158/05

    Baurecht-Zulassung von Abstandsflächen

  • VG Sigmaringen, 26.06.2007 - 9 K 1008/05

    Abstandsflächen vor Überdachungen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 8 S 864/98

    Abstandsflächenberechnung: Ermittlung der Wandhöhe und Veränderung der

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97

    Sachentscheidung über die Beschwerde bereits im Zulassungsverfahren bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis

  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

  • VG Stuttgart, 08.12.2005 - 2 K 3143/05

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben und Abstandsflächen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 8 S 3190/96

    Baugenehmigung: Gefährdung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes durch ein

  • OVG Saarland, 28.11.2000 - 2 R 2/00

    Abstandsflächenrelevanz von Abgrabungen bei ohnehin geneigter Geländeoberfläche;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97

    Baugenehmigung bei Widersprüchen zwischen Maßangaben und Bauzeichnungen in

  • VG Freiburg, 11.04.2003 - 4 K 328/03

    Zulässigkeit eines Drogenkontaktladens in Mischgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei mittlerweile geänderter Sach- und Rechtslage -

  • VG Augsburg, 06.10.2010 - Au 5 S 10.949

    Nachbarantrag; Wärmedämmung; Verletzung nachbarschützender Vorschriften;

  • VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1902/98
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