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   VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01   

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VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01 (https://dejure.org/2001,3399)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.2001 - 14 S 1108/01 (https://dejure.org/2001,3399)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 14 S 1108/01 (https://dejure.org/2001,3399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eintragung in die Handwerksrolle - Personenbezogenheit - Löschung - Mehrfacheinträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenbezogenheit der Eintragung in die Handwerksrolle; Mehrfacheintragung in die Handwerksrolle; Unterhaltung mehrerer Betriebsstätten durch einen selbstständigen Handwerker im Bezirk derselben Handwerkskammer; Suspensivinteresse hinsichtlich einer ...

  • Judicialis

    HwO § 6 Abs. 1; ; HwO § 7 Abs. 4; ; HwO § 13 Abs. 1; ; HwO § 13 Abs. 3; ; HwO § 16 Abs. 3; ; HwO Anlage D

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerk (mit Schornsteinfeger): Handwerksrolle; Mehrfacheintragung; Löschungsankündigung; Löschung Filialbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 113
  • DÖV 2002, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Für einen Zweitbetrieb - wie hier - ist vielmehr erst dann ein eigener Betriebsleiter zu bestellen, wenn eine ausreichende Leitung vom Hauptbetrieb aus nicht mehr gewährleistet erscheint (BVerwG, Urteil vom 26.04.1994, GewArch 1994, 474, 478).

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist folglich personenbezogen, nicht betriebsbezogen (so auch BVerwG, Beschluss vom 01.09.1987, Buchholz 451.45, § 6 Nr. 2; Urteil vom 26.04.1994, GewArch 1994, 474, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.05.1987, GewArch 1987, 306 sowie Siegert-Musielak, Recht des Handwerks, 2. Aufl. 1984, § 6 HwO Randnr. 7; Seidl in Aberle, Die deutsche Handwerksordnung, Stand 2001, § 6 Randnr. 23, Honig, HwO, 2. Aufl., § 6 Randnr. 10).

    In diesem Fall ergibt sich bereits aus dem gesetzlichen Wortlaut (§§ 6, 7 HWO), dass eine mehrfache Eintragung in die Handwerksrolle der jeweils örtlich zuständigen Handwerkskammer erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1994, GewArch 1994, 474; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, GewArch 1988, 197; Beschluss vom 08.04.1983, GewArch 1983, 194; VG Ansbach, Urteil vom 15.06.1989, GewArch 1990, 99).

  • VG Stuttgart, 19.01.2001 - 4 K 23/01

    Handwerk - zur tatsächlichen Ausübung der Betriebsleitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Januar 2001 - 4 K 23/01 - teilweise geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 11. September 2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 21. September 2000 insoweit wiederhergestellt, als den Antragstellern als Gesellschaftern bürgerlichen Rechts darin die Löschung der Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Friseurhandwerk hinsichtlich des Filialbetriebs "Poststraße 15" angekündigt worden war.

    Die Kostenentscheidung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Januar 2001 - 4 K 23/01 - wird dahin neu gefasst, dass die Antragsteller - diese als Gesamtschuldner - und die Antragsgegnerin die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens je zur Hälfte tragen.

  • BVerwG, 24.10.1969 - I B 48.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Denn mit diesem Erfordernis wird namentlich sichergestellt, dass, wie es für die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.1969, GewArch 1970, 10), im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer auch tatsächlich ein Handwerk in diesem Handwerkszweig ausgeübt wird.

    Zu diesen Merkmalen gehören etwa die Ablegung der Meisterprüfung (§ 7 Abs. 1 HwO), im Fall der Personengesellschaften ein in diesem Sinne qualifizierter Gesellschafter (§ 7 Abs. 4 HwO), das Vorliegen einer Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO), die Existenz (zumindest) einer handwerklichen Betriebsstätte im Kammerbezirk (BVerwG, Urteil vom 25.09.1969, GewArch 1970, 10) und die rechtliche Zulässigkeit des ausgeübten Handwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.1992, GewArch 1992, 339), nicht jedoch, wie dargelegt, die Anzahl und die örtliche Lage der im Kammerbezirk unterhaltenen mehreren Betriebsstätten.

  • BVerwG, 01.06.1992 - 1 B 65.92

    Handwerksrolle; Löschung; Untersagungsverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Bei der hiermit vorgeschriebenen Löschungsankündigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 LVwVfG (BVerwG, Urteil vom 16.04.1991, BVerwGE 88, 122; Beschluss vom 01.06.1992, GewArch 1992, 339; Urteil des Senats vom 06.09.1991 - 14 S 1681/91b -, GewArch 1992, 66), dessen Rechtmäßigkeit dementsprechend der Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt.

    Zu diesen Merkmalen gehören etwa die Ablegung der Meisterprüfung (§ 7 Abs. 1 HwO), im Fall der Personengesellschaften ein in diesem Sinne qualifizierter Gesellschafter (§ 7 Abs. 4 HwO), das Vorliegen einer Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO), die Existenz (zumindest) einer handwerklichen Betriebsstätte im Kammerbezirk (BVerwG, Urteil vom 25.09.1969, GewArch 1970, 10) und die rechtliche Zulässigkeit des ausgeübten Handwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.1992, GewArch 1992, 339), nicht jedoch, wie dargelegt, die Anzahl und die örtliche Lage der im Kammerbezirk unterhaltenen mehreren Betriebsstätten.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1991 - 14 S 1681/91

    Löschung einer Eintragung in die Handwerksrolle - Verwaltungsakt -;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Bei der hiermit vorgeschriebenen Löschungsankündigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 LVwVfG (BVerwG, Urteil vom 16.04.1991, BVerwGE 88, 122; Beschluss vom 01.06.1992, GewArch 1992, 339; Urteil des Senats vom 06.09.1991 - 14 S 1681/91b -, GewArch 1992, 66), dessen Rechtmäßigkeit dementsprechend der Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt.
  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Bei der hiermit vorgeschriebenen Löschungsankündigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 LVwVfG (BVerwG, Urteil vom 16.04.1991, BVerwGE 88, 122; Beschluss vom 01.06.1992, GewArch 1992, 339; Urteil des Senats vom 06.09.1991 - 14 S 1681/91b -, GewArch 1992, 66), dessen Rechtmäßigkeit dementsprechend der Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt.
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Da dieser bereits nicht die Merkmale eines handwerklichen Nebenbetriebs erfüllt (§§ 2 Nr. 3, 3 Abs. 1 und 2 HwO und hierzu BVerwG, Urteil vom 19.08.1986 und Beschluss vom 06.08.1996, Buchholz 451.45, § 2 HWO Nr. 7 und 9; BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000, NVwZ 2001, 187 m.w.N.), kommt es auf den Umfang der Tätigkeit in der Filiale und den darin erzielten Umsatz im Vergleich zu den in diesem Handwerkszweig ansonsten erzielten Werten nicht an.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.1997 - 8 L 1490/96

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschaftsvertrag; Fachlich-technisches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 14 S 1108/01
    Einvernehmen besteht auch darüber - die gegenteiligen Angaben der Antragsgegnerin in der Beschwerdeerwiderung vom 12.06.2001 beruhen ersichtlich auf einem Missverständnis -, dass die Betriebsstätte in der "Geislinger Straße", die insoweit als "Stammgeschäft" anzusehen ist, in der auch die Lehrlingsausbildung stattfindet, von diesem Gesellschafter den handwerksrechtlichen Vorschriften entsprechend betreut und überwacht wird (zu den Anforderungen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.04.1997, GewArch 1997, 420).
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