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   VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11   

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VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11 (https://dejure.org/2011,2934)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.12.2011 - 11 S 3155/11 (https://dejure.org/2011,2934)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 11 S 3155/11 (https://dejure.org/2011,2934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs 4 S 1 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz des Ausländers vor einer Ausweisung oder Abschiebung als Zweck des Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Schutz des Ausländers vor einer Ausweisung oder Abschiebung als Zweck des Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG dient nicht dem Schutz des Ausländers vor einer Ausweisung oder Abschiebung (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - InfAuslR 1998, 383, zu § 64 Abs. 3 AuslG).

    Eine je nach Fallkonstellation denkbare günstige Wirkung der Erteilung oder der Versagung des Einvernehmens kommt dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute, wird aber durch die Vorschrift nicht in seinem Interesse verfolgt (BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - InfAuslR 1998, 383, zur Vorgängerregelung des § 64 Abs. 3 AuslG; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 15.11.2010 - 1 B 156/10 - juris; GK-AufenthG, Stand: September 2011, § 72 AufenthG Rn. 38; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.11.1996 - 13 S 1158/96 - EzAR 601 Nr. 6).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Dass sich ein Ausländer mit Erfolg gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft wenden kann, wenn das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft fehlt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20.01.2011 - V ZB 226/10 - InfAuslR 2011, 202, und vom 24.02.2011 - V ZB 202/10 - InfAuslR 2011, 253, jeweils m.w.N.), liegt an den spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (vgl. § 62 AufenthG), insbesondere an den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2011 - 2 BvR 742 - InfAuslR 2011, 358, und vom 27.02.2009 - 2 BvR 538/07 - InfAuslR 2009, 205), bedeutet aber nicht, dass der Regelung im Hinblick auf die Abschiebung oder die Ausweisung Schutzcharakter zugunsten des betreffenden Ausländers beizumessen wäre.
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Dass sich ein Ausländer mit Erfolg gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft wenden kann, wenn das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft fehlt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20.01.2011 - V ZB 226/10 - InfAuslR 2011, 202, und vom 24.02.2011 - V ZB 202/10 - InfAuslR 2011, 253, jeweils m.w.N.), liegt an den spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (vgl. § 62 AufenthG), insbesondere an den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2011 - 2 BvR 742 - InfAuslR 2011, 358, und vom 27.02.2009 - 2 BvR 538/07 - InfAuslR 2009, 205), bedeutet aber nicht, dass der Regelung im Hinblick auf die Abschiebung oder die Ausweisung Schutzcharakter zugunsten des betreffenden Ausländers beizumessen wäre.
  • OVG Bremen, 15.11.2010 - 1 B 156/10

    Anspruch eines getrenntlebenden, drittstaatsangehörigen Ehegatten auf Erteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Eine je nach Fallkonstellation denkbare günstige Wirkung der Erteilung oder der Versagung des Einvernehmens kommt dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute, wird aber durch die Vorschrift nicht in seinem Interesse verfolgt (BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - InfAuslR 1998, 383, zur Vorgängerregelung des § 64 Abs. 3 AuslG; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 15.11.2010 - 1 B 156/10 - juris; GK-AufenthG, Stand: September 2011, § 72 AufenthG Rn. 38; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.11.1996 - 13 S 1158/96 - EzAR 601 Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 13 S 1158/96

    Abschiebung eines Ausländers, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Eine je nach Fallkonstellation denkbare günstige Wirkung der Erteilung oder der Versagung des Einvernehmens kommt dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute, wird aber durch die Vorschrift nicht in seinem Interesse verfolgt (BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - InfAuslR 1998, 383, zur Vorgängerregelung des § 64 Abs. 3 AuslG; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 15.11.2010 - 1 B 156/10 - juris; GK-AufenthG, Stand: September 2011, § 72 AufenthG Rn. 38; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.11.1996 - 13 S 1158/96 - EzAR 601 Nr. 6).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Dass sich ein Ausländer mit Erfolg gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft wenden kann, wenn das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft fehlt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20.01.2011 - V ZB 226/10 - InfAuslR 2011, 202, und vom 24.02.2011 - V ZB 202/10 - InfAuslR 2011, 253, jeweils m.w.N.), liegt an den spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (vgl. § 62 AufenthG), insbesondere an den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2011 - 2 BvR 742 - InfAuslR 2011, 358, und vom 27.02.2009 - 2 BvR 538/07 - InfAuslR 2009, 205), bedeutet aber nicht, dass der Regelung im Hinblick auf die Abschiebung oder die Ausweisung Schutzcharakter zugunsten des betreffenden Ausländers beizumessen wäre.
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
    Dass sich ein Ausländer mit Erfolg gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft wenden kann, wenn das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft fehlt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20.01.2011 - V ZB 226/10 - InfAuslR 2011, 202, und vom 24.02.2011 - V ZB 202/10 - InfAuslR 2011, 253, jeweils m.w.N.), liegt an den spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (vgl. § 62 AufenthG), insbesondere an den besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2011 - 2 BvR 742 - InfAuslR 2011, 358, und vom 27.02.2009 - 2 BvR 538/07 - InfAuslR 2009, 205), bedeutet aber nicht, dass der Regelung im Hinblick auf die Abschiebung oder die Ausweisung Schutzcharakter zugunsten des betreffenden Ausländers beizumessen wäre.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Die BGH-Rechtsprechung zur Abschiebungshaft ist auf die ausländerbehördliche Abschiebung nicht zu übertragen (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 2011 -11 S 3155/11 - AuAS 2012, 38 ; Urteil vom 6. November 2012 - 11 S 2307/11 - juris Rn. 62; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2010 - 1 B 156/10 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 2011 - 11 PA 298/11 - AuAS 2011, 268 ; Gutmann, in GK-AufenthG, Stand: Oktober 2015, § 72 Rn. 29 und 38; Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2016, § 72 AufenthG Rn. 16; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR 11. Aufl. 2016, § 72 AufenthG Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    Ein am 24.11.2011 gestellter Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der bevorstehenden Abschiebung nach § 123 VwGO wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.11.2011 - 8 K 4179/11 - abgelehnt; die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Senatsbeschluss vom 08.12.2011 - 11 S 3155/11 - zurückgewiesen.

    Diese sind ebenso wie der Inhalt der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über das Berufungsverfahren - 11 S 2307/11 - sowie über die Beschwerdeverfahren - 11 S 547/11, 11 S 548/11, 11 S 549/11 und 11 S 3155/11 - Gegenstand der Entscheidung; hierauf wird ergänzend Bezug genommen.

    Im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Abschiebung im Dezember 2011 - 11 S 3155/11 - weist der Senat ergänzend darauf hin, dass die Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG der Ausweisung hier nicht entgegensteht.

    Diese Vorschrift dient der Wahrung des staatlichen Strafverfolgungsinteresses und nicht dem Schutz des Betreffenden vor einer Ausweisung oder Abschiebung (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 08.12.2011 - 11 S 3155/11 - AuAS 2012, 38).

  • OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13

    Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei

    Sie soll verhindern, dass die Strafverfolgung durch ausländerrechtliche Maßnahmen erschwert oder vereitelt wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 8.12.2011, Beschl. v. 8.12.2011, AuAS 2012, 38, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.9.2011, AuAS 2011, 268, juris Rn. 5; GK-Gutmann, AufenthG, Stand: Juli 2014, § 72 Rn. 29; Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, § 72 Rn.15).

    Die Folgen des fehlenden Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung von Abschiebehaft sind somit maßgeblich auf die hierfür geltenden spezifischen Rechtsnormen, insbesondere auf die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung, Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2 GG, zurückzuführen und lassen keine Rückschlüsse für die Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung zu (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 8.12.2011, AUAS 2012, 38, juris Rn. 4; GK-Gutmann, Stand: Juli 2014, § 72 Rn. 38; Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, § 72 Rn. 16; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Nov. 2012, § 72 AufenthG Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

    Eine je nach Fallkonstellation denkbare günstige Wirkung der Erteilung oder der Versagung des Einvernehmens kommt dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute, wird aber durch die Vorschrift nicht in seinem Interesse verfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - BVerwG 1 C 11.15 -, NVwZ 2017, 1064, 1066; Urt. v. 5.5.1998 - BVerwG 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, 356 (zu § 64 Abs. 3 AuslG); VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.12.2011 - 11 S 3155/11 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.9.2011 - 11 PA 298/11 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.07.2019 - 19 L 341.19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht - Gestattung der Beschäftigung

    Ein subjektives Recht auf Erteilung einer Duldung lässt sich aus der Regelung nicht ableiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - VGH 11 S 3155/11 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2010 - OVG 1 B 156/10 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VG M 9 E 09.4986 -, juris Rn. 15; Zeitler, in: HTK-AuslR / § 72 AufenthG / zu Abs. 4 03/2019 Nr. 1).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13

    Keine (isolierte) Anfechtung des (versagten) Einvernehmens nach § 72 IV 1

    Jedenfalls kommt eine je nach Fallkonstellation denkbar günstige Wirkung der (Versagung oder) Erteilung des Einvernehmens dem betroffenen Ausländer nicht unmittelbar sondern nur reflexartig zu Gute, wird aber von § 72 II AufentG nicht in seinem Interesse verfolgt (BVerwG, InfAuslR 1998, 383 zur Vorgängerregelung des § 64 III AuslG; VGH BadWürtt. aaO und Beschl. v. 8.12.2011 - 11 S 3155/11 - juris Rn 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010 - 1 B 156/10m - juris; Dienelt, § 72 AufentG Rn 15; Gutmann, § 72 AufenthG Rn 39; Hailbronner, § 72 AufenthG Rn 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2015 - L 2 EG 8/13
    Eine je nach Fallkonstellation denkbare günstige Wirkung der Erteilung oder der Versagung des Einvernehmens kommt dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute, wird aber durch die Vorschrift nicht in seinem Interesse verfolgt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Dezember 2011 11 S 3155/11 juris).
  • LG Ulm, 09.09.2014 - 3 T 97/14

    Anordnung der Abschiebung eines Betroffenen hinsichtlich Befristung i.R.d.

    Diese Auffassung wird auch dadurch gestützt, dass nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung das notwendige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 AufenthG - dessen Fehlen wie das Fehlen der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht unberührt lässt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.2011 - 11 S 3155/11 ) trotzdem Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebungshaft ist und der nachträglichen Herstellung des Einvernehmens nur eine Wirkung ex nunc zukommt.
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