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   VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17   

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VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17 (https://dejure.org/2017,7123)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 (https://dejure.org/2017,7123)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2017 - A 12 S 235/17 (https://dejure.org/2017,7123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Angabe von Entscheidungen anderer Gerichte als Beleg für tatsächliche Feststellungen außerhalb der mündlichen Verhandlung bzw. des Verfahrens; Offenlegung der Erkenntnisquellen über die der Entscheidungsfindung zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, § 138 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte Gerichtsentscheidungen zu tatsächliche Feststellungen im Verfolgerland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkenntnismittel; Erkenntnismittelliste; Tatsächliche Feststellungen

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Angabe von Entscheidungen anderer Gerichte als Beleg für tatsächliche Feststellungen außerhalb der mündlichen Verhandlung bzw. des Verfahrens; Offenlegung der Erkenntnisquellen über die der Entscheidungsfindung zugrunde gelegten tatsächlichen Umstände; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 631
  • DÖV 2017, 608
  • DÖV 2017, 608 NVwZ-RR 2017, 631 (Leitsatz) AuAS 2017, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Gibt das Verwaltungsgericht als Beleg für tatsächliche Feststellungen lediglich Entscheidungen anderer Gerichte an, ohne diese Urteile oder die ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt zu haben, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (wie BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - InfAuslR 1983, 184; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Gibt das Verwaltungsgericht als Beleg für tatsächliche Feststellungen lediglich Entscheidungen anderer Gerichte an, ohne diese Urteile oder die ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt zu haben, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (wie BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - InfAuslR 1983, 184; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Die prozessrechtliche Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 25.03.1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 11 A 334/14

    Vorliegen von dem Staat zurechenbaren Verfolgungshandlungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    lediglich mit zwei Gerichtsentscheidungen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015 - 11 A 334/14.A - juris Rn. 8; VG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2015 - 17 L 3729/15.A - juris Rn. 24 ff.) begründet.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Dies ist dann gegeben, wenn es etwa das Vorbringen eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sofern das Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293; BVerwG, Beschluss vom 29.01.2010 - 5 B 21.09 u.a. - juris).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Dies ist dann gegeben, wenn es etwa das Vorbringen eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sofern das Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293; BVerwG, Beschluss vom 29.01.2010 - 5 B 21.09 u.a. - juris).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte indessen nicht, dem zur Kenntnis genommenen tatsächlichen Vorbringen oder der Rechtsansicht eines Beteiligten auch in der Sache zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Der grundrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG i. V. m. § 108 Abs. 2 VwGO) verlangt von den Gerichten, das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 05.06.2009 - 5 B 80.08 - juris).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2015 - 17 L 3729/15
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    lediglich mit zwei Gerichtsentscheidungen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015 - 11 A 334/14.A - juris Rn. 8; VG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2015 - 17 L 3729/15.A - juris Rn. 24 ff.) begründet.
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
    Es stellt vielmehr grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.2006 - 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04

    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren;

  • BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 80.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen einer Divergenz

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; OVG Nds, Beschlüsse vom 08.07.2014, a.a.O., und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - NVwZ 2005, 605).

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 18.08.2017 - A 11 S 1740/17 -, juris und vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, NVwZ-RR 2017, 631; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; OVG Nds, Beschluss vom 08.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2017 - A 4 S 2775/17

    Rügepflicht bei Einführung einer falschen Erkenntnismittelliste im Asylprozess

    Weiter trifft es zu, dass das Verwaltungsgericht sein Urteil bezüglich der Feststellung, dass in Italien derzeit keine systemischen Mängel im Asylverfahren oder bei den Aufnahmebedingungen vorliegen, im Wesentlichen auf - damit nicht in das Verfahren eingeführte - Urteile des EGMR, EuGH, BVerwG sowie verschiedener Oberverwaltungsgerichte gestützt sowie der 12. Senat des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs mit Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 - (Juris) entschieden hat, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein kann, wenn das Verwaltungsgericht als Beleg für tatsächliche Feststellungen lediglich Entscheidungen anderer Gerichte angibt, ohne diese Urteile oder die ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt zu haben.

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, Juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 ZB 19.30971

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverstoßes durch

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458 = juris Rn. 4).

    Für eine ordnungsgemäße Einführung in das Verfahren reicht es dabei grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - InfAuslR 2014, 458).

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

    Zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismitteln sind auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern - wie vorliegend - (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (Senatsbeschluss vom 12.09.2018 - 10 LA 345/18 -, nicht veröffentlicht; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 13 LA 16/14 -, juris Rn. 4, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 847.82 -, juris Rn. 8; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 -, juris Leitsatz und Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

    Die Verwertung von tatsächlichen Umständen bei der Entscheidungsfindung setzt deshalb voraus, dass diese von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder sonst in das Verfahren eingeführt worden sind, so dass es den Beteiligten ermöglicht wird, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (vgl. dazu BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 20.30246 - juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BW, B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2018 - A 12 S 1364/18

    Asylverfahren; Anforderungen an die Einführung und Verwendung von

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. zum Ganzen etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6).
  • VG München, 17.11.2017 - M 4 K 16.31014

    Erfolglose Klage gegen eine qualifizierte Ablehnung der Zuerkennung der

    Zudem ist davon auszugehen, dass die Behandlung und auch der Zugang zu ihr für die geltend gemachte psychische Erkrankung in Albanien ebenfalls zureichend sichergestellt wäre (VG Düsseldorf, U.v. 8.3.2016 - 17 K 5953/15.A; B.v. 1.2.2016 - 17 L 95/16.A - juris Rn. 26 ff.; B.v. 9.12.2015 - 17 L 3839/15.A - juris; VG Arnsberg, B.v. 23.2.2016 - 5 L 242/16.A - juris Rn. 56 ff.; VG Berlin, B.v. 30.10.2015 - 33 L 305.15 A - juris Rn. 18 zu depressiver Störung mit Verweis auf Auskunft der Botschaft an das Bundesamt v. 21.3.2014 - jaf-17129706; sowie v. 29.3.2013 - jaf-16381022; VG München, GB v. 2.5.2016 - M 17 K 16.30321; B.v. 26.7.2016 - M 10 S 16.30811 - jeweils juris; VG München, B.v. 28.9.2016 - a.a.O.; VGH BW, 9.3.2017 - A 12 S 235/17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 11 RL 1.21

    Annahme eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes

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