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   VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09   

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VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09 (https://dejure.org/2009,5458)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.2009 - 13 S 342/09 (https://dejure.org/2009,5458)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 2009 - 13 S 342/09 (https://dejure.org/2009,5458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorlageersuchen an den Europäischen Gerichtshof gem. Art 234 Abs 1a EG zur Auslegung des Art 28 Abs 3 EGRL 38/2004 und Art 16 Abs 4 EGRL 38/2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Umfangs des in Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG v. 29.04.2004 (Unionsbürgerrichtlinie) verwendeten Begriffs der "zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit"; Voraussetzungen für ein Entfallen des nach einem zehnjährigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EG Art. 234 Abs. 1 Bst. a; RL 2004/83/EG Art. 28 Abs. 3; RL 2004/83/EG Art. 16 Abs. 4; FreizügG/EU § 6 Abs. 5
    D (A), Unionsbürger, Gemeinschaftsrecht, Vorlagebeschluss, Vorabentscheidungsverfahren, EuGH, zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, Verlust, Auslandsaufenthalt

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; FreizügG EU § 6 Abs. 5; ; EGRL 04/38 Art. 16 Abs. 3; ; EGRL 04/38 Art. 16 Abs. 4; ; EGRL 04/38 Art. 28 Abs. 2; ; EGRL 04/38 Art. 28 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarecht; Aufenthaltsgesetz/EWG, Freizügigkeitsgesetz/EU; Zwischenstaatliche Vereinbarung; ARB 1/80, EU-Richtlinien: Vorabentscheidungsersuchen; Verlust des Freizügigkeitsrechts; Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit; Ausweisungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 700 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09
    Dieses wird nach Auffassung des Senats auch in besonderem Maße deutlich zum Ausdruck gebracht im Urteil des Gerichtshofs v. 29.04.2004 (C-482/01 und C-4937/01 - Orfanopoulos und Olivieri - Slg. I-5257), in dem die schwere Kriminalität, namentlich auch aus dem Bereich der Drogendelikte ausschließlich und durchgängig unter dem Aspekt der "öffentlichen Ordnung" erörtert wird.

    Die Betroffenheit bzw. Gefährdung eines "Grundinteresses der Gesellschaft" im Sinne der ständigen Spruchpraxis der Europäischen Gerichtshofs (vgl. U.v. 29.04.2004 C-482/01 und C-4937/01 - a.a.O.) ist damit lediglich eine notwendige Bedingung für die Bejahung eines zwingenden Grundes der öffentlichen Sicherheit.

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09
    Vielmehr entnimmt er der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des primärrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Sicherheit", dass hierunter nur die innere und äußere Sicherheit in dem in der Vorlagefrage Ziffer 1 beschriebenen engen Sinne zu verstehen ist (vgl. insbesondere U.v. 10.07.1984 - Rs. 72/83 - Campus Oil - Slg. 1984, 2727; U.v. 04.10.1991 - C-367/89 - Richardt und Les Accessoires Scientifique - Slg. I-4621; U.v. 26.10.1999 - C-273/97 - Sirdar - Slg. I-7403; U.v. 11.03.2003 - C-186/01 - Dory - Slg. I-2479).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09
    Vielmehr entnimmt er der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des primärrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Sicherheit", dass hierunter nur die innere und äußere Sicherheit in dem in der Vorlagefrage Ziffer 1 beschriebenen engen Sinne zu verstehen ist (vgl. insbesondere U.v. 10.07.1984 - Rs. 72/83 - Campus Oil - Slg. 1984, 2727; U.v. 04.10.1991 - C-367/89 - Richardt und Les Accessoires Scientifique - Slg. I-4621; U.v. 26.10.1999 - C-273/97 - Sirdar - Slg. I-7403; U.v. 11.03.2003 - C-186/01 - Dory - Slg. I-2479).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-186/01

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09
    Vielmehr entnimmt er der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des primärrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Sicherheit", dass hierunter nur die innere und äußere Sicherheit in dem in der Vorlagefrage Ziffer 1 beschriebenen engen Sinne zu verstehen ist (vgl. insbesondere U.v. 10.07.1984 - Rs. 72/83 - Campus Oil - Slg. 1984, 2727; U.v. 04.10.1991 - C-367/89 - Richardt und Les Accessoires Scientifique - Slg. I-4621; U.v. 26.10.1999 - C-273/97 - Sirdar - Slg. I-7403; U.v. 11.03.2003 - C-186/01 - Dory - Slg. I-2479).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09
    Vielmehr entnimmt er der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des primärrechtlichen Begriffs der "öffentlichen Sicherheit", dass hierunter nur die innere und äußere Sicherheit in dem in der Vorlagefrage Ziffer 1 beschriebenen engen Sinne zu verstehen ist (vgl. insbesondere U.v. 10.07.1984 - Rs. 72/83 - Campus Oil - Slg. 1984, 2727; U.v. 04.10.1991 - C-367/89 - Richardt und Les Accessoires Scientifique - Slg. I-4621; U.v. 26.10.1999 - C-273/97 - Sirdar - Slg. I-7403; U.v. 11.03.2003 - C-186/01 - Dory - Slg. I-2479).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.04.2009 - 13 S 342/09
    Zwar befasst sich der Schriftsatz in erster Linie mit der Frage einer Aussetzung des Berufungsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 22.07.2008 (13 S 1917/07), ohne einen förmlichen Berufungsantrag zu stellen; vielmehr hat der Beklagte ausdrücklich nur eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 11 S 2081/15

    Ausweisung eines Unionsbürgers; Abreißen der Integrationsverbindungen; Vorlage an

    Um den unionsrechtlichen Anforderungen der Bestimmung und Auslegung der öffentlichen Sicherheit zu genügen und gleichzeitig auch eine hinreichende Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung sicher zu stellen, bedarf es im nationalen Recht stets noch einer Einzelfallwürdigung, ob aus der Straftat selbst zu schließen ist, dass der Betroffene in Zukunft eine Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. April 2009 - 13 S 342/09 -, juris Rn. 21 ; OVG Saarland, Urteil vom 30. April 2015 - 2 A 265/14 -, UA S. 23 ff.; Hoppe, in: HTK AuslR, § 6 Abs. 5 FreizügG/EU 03/2016 Nr. 3.2. und 3.3.; Cziersky-Reis, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl., 2016, § 6 FreizügG/EU Rn. 42 ff.; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl., 2016, § 6 FreizügG/EU Rn. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen

    Die dort aufgeworfenen Fragen dazu, ob Art. 28 Abs. 3a der Unionsbürger-RL 2004/38/EG auf türkische Staatsangehörige, die eine Rechtsposition nach dem ARB 1/80 besitzen, Anwendung findet und wie Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie auszulegen ist, sind auch im Fall des Antragstellers, der sich seit über 10 Jahren in Deutschland aufhält, ungeachtet der Tatsache, dass seine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren (vgl. rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 22.06.2004 - 1 Ks 31 Js 18788/03 -) die Tatbestandsvoraussetzungen der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit nach § 6 Abs. 5 Satz 3 FreizügG/EU in der Fassung vom 19.08.2007 grundsätzlich erfüllt, entscheidungserheblich (vgl. zu den aufzuwerfenden Fragen auch die Vorlagebeschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 22.07.2008 - 13 S 1917/07 - juris und vom 09.04.2009 - 13 S 342/09 - juris; s. hierzu nunmehr auch die Schlussanträge des Generalanwaltes vom 08.06.2010 im anhängigen Verfahren beim EuGH C-145/09 "Tsakouridis", der sich gegen eine enge Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit ausspricht; zur engen Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit und zur gebotenen Einzelfallprüfung vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2008 - 13 S 2380/07 - InfAuslR 2008, 439).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 11 S 2366/10

    Vorläufiger Rechtsschutz - keine Vollziehung der Ausweisung wegen des Verdachts

    Die dort aufgeworfenen Fragen dazu, ob Art. 28 Abs. 3a der Unionsbürger-RL 2004/38/EG auf türkische Staatsangehörige, die eine Rechtsposition nach dem ARB 1/80 besitzen, Anwendung findet und wie Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie im Kontext auszulegen ist, sind auch im Fall des Antragstellers, der sich seit über 10 Jahren in Deutschland aufhält, entscheidungserheblich (vgl. zu den aufzuwerfenden Fragen auch die Vorlagebeschlüsse des VGH Bad.-Württ. vom 22.07.2008 - 13 S 1917/07 - juris und vom 09.04.2009 - 13 S 342/09 - juris und das hierzu ergangene Urteil des EuGH vom 23.11.2010, Rs. C-145/09 , wonach das Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit voraussetzt, dass die Beeinträchtigung einen besonders hohen Schweregrad aufweist).
  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 2232/08

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreiseaufforderung mit

    Es dürfte insoweit fraglich sein, ob das Daueraufenthaltsrecht des Klägers, wäre er Unionsbürger, mit Blick auf den Umstand, dass er von den vier Jahren und drei Monaten seiner Abwesenheit für die Dauer von zwei Jahren und knapp sechs Monaten der Wehrpflicht unterlag, wegen der insoweit zeitlich unbegrenzten Regelung in Art. 16 Abs. 3 Richtlinie 2004/38/EG nicht doch weiter Bestand gehabt hätte, vgl. allerdings Vorlageersuchen an den EuGH durch VGH BW, Beschluss vom 9. April 2009 - 13 S 342/09 -, Juris = InfAuslR 2007, 326, zur Auslegung des Art. 28 Abs. 3 Richtlinie 2004/38/EG und Art. 16 Abs. 4 Richtlinie 2004/38/EG, wonach in Art. 16 Abs. 3 Richtlinie 2004/38/EG nur die Frage der Unterbrechungen des Aufenthalts vor Erwerb des Daueraufenthaltrechts geregelt sei, da ansonsten eine Wertungswiderspruch zwischen Art. 16 Abs. 3 und 4 Richtlinie 2004/38/EG bestünde.
  • VG München, 29.06.2009 - M 25 K 08.2524

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; zwingende Gründe der öffentlichen

    Im Hinblick auf die umstrittene Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs der öffentlichen Sicherheit in § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU ist die Kammer der Auffassung, dass sie schwere Kriminalität wie die des Klägers einschließt (ebenso Hailbronner, AuslR, D 1 § 6 FreizügG/EU Rz 61; a.A. VGH BW, B. v. 9. April 2009 - 13 S 342/09 - Rz 23 ff.).
  • VG Saarlouis, 28.10.2009 - 10 L 733/09

    Vorläufiger Rechtschutz auf Feststellung des visumspflichtfreien Aufenthalts

    dazu etwa Hailbronner, Visafreiheit für türkische Staatsangehörige ?, NVwZ 2009, 760, 764; Dienelt, Die Visafreiheit türkischer Touristen und anderer Dienstleistungsempfänger, InfAuslR 2001, 473; ders., Auswirkungen der Soysal-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf das Visumverfahren türkischer Staatsangehöriger, ZAR 2009, 182; Welte, Visumpflicht - türkische Staatsangehörige, InfAuslR 2004, 177; Westphal, Visumbefreiung für türkische Staatsangehörige nach der Rechtslage am 1.1.1973, InfAuslR 2009, 133; AG Erding, Urteil vom 29.04.2009, InfAuslR 2009, 268.
  • VG Aachen, 23.02.2010 - 9 L 423/09

    Interessenabwägung hinsichtlich einer Abschiebungsandrohung eines Ausländers nach

    Zudem dürfte in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen sein, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 9. April 2009 - 13 S 342/09 -, juris, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob es bei Art. 16 Abs. 4 UnionsRL seinem Wortlaut nach allein auf eine Abwesenheit von zwei aufeinander folgenden Jahren ankommt, ohne nach den Gründen für diese Abwesenheit zu fragen.
  • VG München, 27.07.2009 - M 25 K 08.1838

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; zwingende Gründe der öffentlichen

    Im Hinblick auf die umstrittene Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs der öffentlichen Sicherheit in § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU ist die Kammer der Auffassung, dass sie schwere Kriminalität wie die des Klägers einschließt (ebenso Hailbronner, AuslR, D 1 § 6 FreizügG/EU Rz 61; a.A. VGH BW, B. v. 9. April 2009 - 13 S 342/09 - Rz 23 ff.).
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