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   VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90   

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https://dejure.org/1991,2220
VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90 (https://dejure.org/1991,2220)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.1991 - 9 S 961/90 (https://dejure.org/1991,2220)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 9 S 961/90 (https://dejure.org/1991,2220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagungsverfügung wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde, hier: Heilmagnetisieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Diese weite gesetzliche Begriffsbestimmung ist im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG, in verfassungskonformer Weise einengend in der Weise auszulegen, daß sie nur Tätigkeiten umfaßt, die nach allgemeiner Auffassung besondere ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen (BVerwG, st. Rspr.; z.B. Urteil vom 18.12.1972, NJW 1973, 579).

    Derartige Fachkenntnisse können sowohl im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit (BVerwG, Urteil vom 14.10.1958, NJW 1959, 833) als auch die Feststellung erforderlich sein, ob im Einzelfall mit der Behandlung begonnen werden darf (BVerwG, Urteil vom 28.9.1965, NJW 1966, 418 und Urteil vom 18.12.1972, a.a.O.).

    Ausübung der Heilkunde liegt ferner nur vor, wenn die Behandlung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, wobei wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein nur geringfügiges Gefahrenmoment nicht genügt (BVerwG, Urteil vom 18.12.1972, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Zwar ist das Gesetz in seiner ursprünglichen Konzeption "aus den Angeln gehoben" (BVerwG, Urteil vom 20.1.1966, BVerwGE 23, 140, 144), weil unter der Geltung des Grundgesetzes die generelle Zugangssperre mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 24.1.1957, BVerwGE 4, 250, 256) und das Verbot von Ausbildungsstätten mit dem Grundrecht der Privatschulfreiheit (Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG) unvereinbar ist, so daß es sich in seinem gültig gebliebenen Normenbestand zu einer Berufsregelung für den "zu neuem Leben erweckten Heilpraktikerstand" entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 20.1.1966, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Zwar ist das Gesetz in seiner ursprünglichen Konzeption "aus den Angeln gehoben" (BVerwG, Urteil vom 20.1.1966, BVerwGE 23, 140, 144), weil unter der Geltung des Grundgesetzes die generelle Zugangssperre mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 24.1.1957, BVerwGE 4, 250, 256) und das Verbot von Ausbildungsstätten mit dem Grundrecht der Privatschulfreiheit (Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG) unvereinbar ist, so daß es sich in seinem gültig gebliebenen Normenbestand zu einer Berufsregelung für den "zu neuem Leben erweckten Heilpraktikerstand" entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 20.1.1966, a.a.O.).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77

    Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    § 1 Abs. 1 und Abs. 2 HPraktG umfaßt nach dem ihm zugrundeliegenden Zweck, die Gesundheit der Bevölkerung vor ungeeigneten Heilbehandlern zu schützen, darüber hinaus jede Tätigkeit, die bei den Behandelten den Eindruck erweckt, sie ziele darauf ab, sie zu heilen oder ihnen Erleichterung zu verschaffen (BGH, Urteil vom 13.9.1977, NJW 1978, 599; kritisch hierzu: Wegener, MedR 1990, 250).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Der klägerische Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.2.1983, BVerwGE 66, 367) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10.5.1988, BVerfGE 78, 179) betrifft die Anwendung des Gesetzes auf Psychotherapeuten.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Ob alle Eingriffsvoraussetzungen der §§ 1 und 3 PolG gegeben waren, insbesondere ob der polizeirechtliche Grundsatz der Subsidiarität eingreift, der ein Tätigwerden der allgemeinen Polizeibehörden ausschließt (vgl. im einzelnen etwa das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --, GewArch 1990, 403), bedarf keiner Entscheidung (bejahend, allerdings ohne Begründung: OVG Münster, Urteil vom 20.8.1958, OVGE 14, 11; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., § 11 2a; vgl. ferner OVG Münster, Urteil vom 4.12.1985, NJW 1986, 2900 zur Untersagung einer Behandlungsmethode), denn das Landratsamt war für eine solche Maßnahme im Falle des Klägers gar nicht zuständig, so daß die Untersagungsverfügung auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt nicht zu rechtfertigen ist.
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 5/87

    Begriff der Ausübung der Heilkunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.6.1987, NJW 1987, 2928 steht einer Beurteilung des Befreiens von Erdstrahlen als Ausübung der Heilkunde nicht entgegen, im Gegenteil bestätigt es diese.
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    In solchen Fällen der Anwendung von Normen auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt ist die Feststellungsklage gegeben (vgl. z.B. BVerwGE 38, 346, 347; 39, 247; 45, 224, 226).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1985 - 13 A 959/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    Ob alle Eingriffsvoraussetzungen der §§ 1 und 3 PolG gegeben waren, insbesondere ob der polizeirechtliche Grundsatz der Subsidiarität eingreift, der ein Tätigwerden der allgemeinen Polizeibehörden ausschließt (vgl. im einzelnen etwa das Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 1.9.1989 -- 14 S 2193/87 --, GewArch 1990, 403), bedarf keiner Entscheidung (bejahend, allerdings ohne Begründung: OVG Münster, Urteil vom 20.8.1958, OVGE 14, 11; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., § 11 2a; vgl. ferner OVG Münster, Urteil vom 4.12.1985, NJW 1986, 2900 zur Untersagung einer Behandlungsmethode), denn das Landratsamt war für eine solche Maßnahme im Falle des Klägers gar nicht zuständig, so daß die Untersagungsverfügung auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt nicht zu rechtfertigen ist.
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90
    In solchen Fällen der Anwendung von Normen auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt ist die Feststellungsklage gegeben (vgl. z.B. BVerwGE 38, 346, 347; 39, 247; 45, 224, 226).
  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 105.63

    Zulässigkeit der Beschränkung des Streitstoffes - Qualifizierung von Leberflecken

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 384/54

    Behandlung eines zehnjährigen Mädchens an den Genitalien gegen den Willen der

  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

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