Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3221
VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90 (https://dejure.org/1990,3221)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.1990 - 9 S 1716/90 (https://dejure.org/1990,3221)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 1990 - 9 S 1716/90 (https://dejure.org/1990,3221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Zusammenlegung von Gymnasien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 73
  • VBlBW 1991, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
    Diese Schließung ist, obwohl organisatorischer Akt der Antragsgegnerin, ein auch ihre Rechte und den Ausbildungsanspruch ihres Kindes (vgl. hierzu Art. 11 Abs. 1 LV, § 1 Abs. 1 S. 1 SchulG, das Urteil des Staatsgerichtshofs Bad.-Württ. vom 2.8.1969, ESVGH 20, 1 und das Senatsurteil vom 19.11.1974 -- IX 146/74 --, Holfelder/Bosse "Schulrecht Bad.-Württ., Rspr." § 22 E 1) regelnder Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 18, 40/41 f., BVerfGE 51, 268/282).

    In welchem Umfang das "öffentliche Bedürfnis", an das nach § 30 SchulG die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher Schulen (Abs. 2) und an dessen Wegfall neben der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Aufhebung einer öffentlichen Schule gebunden ist (Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1), überhaupt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ist zweifelhaft (für unbestimmten Rechtsbegriff mit voller Kontrolle BVerwGE 18, 40/42, wohl auch -- ohne Problematisierung -- BVerfGE 51, 268/294, außerdem OVG Münster, Urteil vom 18.8.1978, DÖV 79, 411/412 = SPE I B IX/55; für Beurteilungsspielraum die oben zitierte Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Anschluß an eine Entscheidung des erkennenden Senats zu § 15 Abs. 1 SchVOG, jetzt § 31 SchulG, vom 8.3.1977, ESVGH 28, 174/181).

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
    Diese Schließung ist, obwohl organisatorischer Akt der Antragsgegnerin, ein auch ihre Rechte und den Ausbildungsanspruch ihres Kindes (vgl. hierzu Art. 11 Abs. 1 LV, § 1 Abs. 1 S. 1 SchulG, das Urteil des Staatsgerichtshofs Bad.-Württ. vom 2.8.1969, ESVGH 20, 1 und das Senatsurteil vom 19.11.1974 -- IX 146/74 --, Holfelder/Bosse "Schulrecht Bad.-Württ., Rspr." § 22 E 1) regelnder Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 18, 40/41 f., BVerfGE 51, 268/282).

    In welchem Umfang das "öffentliche Bedürfnis", an das nach § 30 SchulG die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher Schulen (Abs. 2) und an dessen Wegfall neben der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Aufhebung einer öffentlichen Schule gebunden ist (Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1), überhaupt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ist zweifelhaft (für unbestimmten Rechtsbegriff mit voller Kontrolle BVerwGE 18, 40/42, wohl auch -- ohne Problematisierung -- BVerfGE 51, 268/294, außerdem OVG Münster, Urteil vom 18.8.1978, DÖV 79, 411/412 = SPE I B IX/55; für Beurteilungsspielraum die oben zitierte Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Anschluß an eine Entscheidung des erkennenden Senats zu § 15 Abs. 1 SchVOG, jetzt § 31 SchulG, vom 8.3.1977, ESVGH 28, 174/181).

  • StGH Baden-Württemberg, 02.08.1969 - GR 3/69

    Einschulung frühbegabter Kinder - Stichtagsvorschrift 12-31 in SchulVOG BW § 43

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
    Diese Schließung ist, obwohl organisatorischer Akt der Antragsgegnerin, ein auch ihre Rechte und den Ausbildungsanspruch ihres Kindes (vgl. hierzu Art. 11 Abs. 1 LV, § 1 Abs. 1 S. 1 SchulG, das Urteil des Staatsgerichtshofs Bad.-Württ. vom 2.8.1969, ESVGH 20, 1 und das Senatsurteil vom 19.11.1974 -- IX 146/74 --, Holfelder/Bosse "Schulrecht Bad.-Württ., Rspr." § 22 E 1) regelnder Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 18, 40/41 f., BVerfGE 51, 268/282).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1978 - V A 1438/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
    In welchem Umfang das "öffentliche Bedürfnis", an das nach § 30 SchulG die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher Schulen (Abs. 2) und an dessen Wegfall neben der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Aufhebung einer öffentlichen Schule gebunden ist (Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1), überhaupt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ist zweifelhaft (für unbestimmten Rechtsbegriff mit voller Kontrolle BVerwGE 18, 40/42, wohl auch -- ohne Problematisierung -- BVerfGE 51, 268/294, außerdem OVG Münster, Urteil vom 18.8.1978, DÖV 79, 411/412 = SPE I B IX/55; für Beurteilungsspielraum die oben zitierte Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Anschluß an eine Entscheidung des erkennenden Senats zu § 15 Abs. 1 SchVOG, jetzt § 31 SchulG, vom 8.3.1977, ESVGH 28, 174/181).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1974 - IX 146/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
    Diese Schließung ist, obwohl organisatorischer Akt der Antragsgegnerin, ein auch ihre Rechte und den Ausbildungsanspruch ihres Kindes (vgl. hierzu Art. 11 Abs. 1 LV, § 1 Abs. 1 S. 1 SchulG, das Urteil des Staatsgerichtshofs Bad.-Württ. vom 2.8.1969, ESVGH 20, 1 und das Senatsurteil vom 19.11.1974 -- IX 146/74 --, Holfelder/Bosse "Schulrecht Bad.-Württ., Rspr." § 22 E 1) regelnder Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 18, 40/41 f., BVerfGE 51, 268/282).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1977 - IX 1523/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
    In welchem Umfang das "öffentliche Bedürfnis", an das nach § 30 SchulG die Pflicht zur Einrichtung öffentlicher Schulen (Abs. 2) und an dessen Wegfall neben der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Aufhebung einer öffentlichen Schule gebunden ist (Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1), überhaupt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, ist zweifelhaft (für unbestimmten Rechtsbegriff mit voller Kontrolle BVerwGE 18, 40/42, wohl auch -- ohne Problematisierung -- BVerfGE 51, 268/294, außerdem OVG Münster, Urteil vom 18.8.1978, DÖV 79, 411/412 = SPE I B IX/55; für Beurteilungsspielraum die oben zitierte Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Anschluß an eine Entscheidung des erkennenden Senats zu § 15 Abs. 1 SchVOG, jetzt § 31 SchulG, vom 8.3.1977, ESVGH 28, 174/181).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04

    Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand

    Die Schließung dieser (Teil-)Einrichtung ist ihrer Rechtsnatur nach demzufolge ein anstaltsrechtlicher Organisationsakt, der die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Eigenschaft der Abfallsauganlage i. S. des § 35 Satz 2 Alt. 2 LVwVfG rechtsgestaltend regelt (ähnlich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1990 - 9 S 1716/90 - VBlBW 1991, 113 ; HessVGH, Beschl. v. 25.08.1988 - 5 TG 3303/88 - DÖV 1989, 358 ; HessVGH, Beschl. v. 20.10.1994 - 11 TH 273/94 - NJW 1995, 1170 ; a. A. OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.12.1996 - 4 B 175/96 - NVwZ-RR 1997, 555 ).

    Die Zuständigkeit des der Oberbürgermeisterin unterstellten Amtes für Abfallwirtschaft zur Anordnung des Sofortvollzugs leitet sich aus § 43 Abs. 1 GemO her (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1990, a. a. O.).

    Sie entscheidet dabei, soweit sie nicht gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte öffentliche Einrichtungen zu errichten, kraft ihrer durch das Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 71 Abs. 1 LV) vermittelten weiten, nur durch das Willkürverbot und höherrangiges Recht begrenzten Organisations- und Anstaltsgewalt nach pflichtgemäßem Ermessen, in das - wie etwa bei der Umsetzung eines Abfallwirtschaftskonzepts (vgl. § 3 Abs. 1 LAbfG) - gegebenenfalls auch planerische Elemente einfließen (vgl. [zur Zusammenlegung von Gymnasien] VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1990, aaO.).

  • VG Freiburg, 31.08.2009 - 1 K 1055/09

    Freiwilliges Unterlassen der Mitwirkung eines Ratsmitglieds an Beschluss

    Diese auf den Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2008 (Auftrag an die Verwaltung, die Teileinziehung nach Fertigstellung der Bauarbeiten, spätestens jedoch zum 30.6.2009, zu vollziehen und die Fußgängerzone einzurichten) zurückgehende Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO fiel in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters nach § 43 Abs. 1 GemO (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991, 73; Gern, Kommunalrecht, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 1367/12

    Erstattung der Kosten einer auswärtigen Berufsschulunterbringung

    Zur Gewährleistung der planerischen Gestaltungsfreiheit des Schulträgers ist die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung einer etwaigen Verletzung des Gebots gerechter Abwägung beschränkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.12.1979 - XI 1676/79 -, abgedruckt in Bosse/Burk, Schulrecht Baden-Württemberg, Rechtsprechung, Band 1, § 30 E 10, und vom 09.08.1990 - 9 S 1716/90 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.06.2011 - 2 MN 31/11 -, Juris, Rn. 18 m.w.N.; Niehues/Rux, a.a.O., Rn. 1213 ff.).
  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 22 CS 17.2330

    Immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung von

    Beweiserhebungen sind jedoch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nicht veranlasst, da für Zwecke der insofern grundsätzlich anzustellenden Hauptsacheprognose eine Würdigung des sich aus den Akten ergebenden Sachverhalts ausreicht (vgl. z.B. VGH BW, B.v. 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991, 73/74), wobei sich die Gerichte auch mit überwiegenden Wahrscheinlichkeiten begnügen dürfen (OVG Berlin, B.v. 8.11.1991 - OVG 8 S. 231.91 - DVBl 1992, 286/287).
  • VG Gera, 29.07.2002 - 2 E 893/02

    Schulrecht; Schulrecht; Schulorganisation; Allgemeinverfügung

    Schicksal der betroffenen Schulen begründet worden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 1990 - 9 S 1716/90 -, NVwZ-RR 1991, 73; VG Gera, Beschluss vom 7. August 1996 - 2 E 577/96 GE -, LKV 1997, 140 ff).

    Insoweit muss die Schulbehörde rechtzeitig konkrete und praktische Möglichkeiten erwägen und aufzeigen, die mit Unterrichtsbeginn in der neuen Schule ein zumutbares Erreichen dieser Schule erlauben (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Oktober 1985 - 1 B 39/85 - NVwZ 1986, 1038; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Februar 1986 - 7 B 15/86 -, NVwZ 1986, 1036; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991, 73; VG Gera, Beschluss vom 17. August 1996 - 2 E 577/96 GE -, LKV 1997, 140).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 3 M 175/20

    Gerichtlichen Prüfungsmaßstab bei der Aufhebung eines Schulstandortes

    Bei der Anordnung des Sofortvollzuges handelt es sich um eine spezifische Vollzugsregelung, die dem Hauptverwaltungsbeamten nach § 65 Abs. 1 KVG LSA zugewiesen ist (vgl auch: VGH BW, Beschluss vom 9. August 1990 - 9 S 1716/90 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01

    Verwaltungsakt-Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufhebung einer

    Eine Verfahrensweise dergestalt, dass ein Gemeinderatsbeschluss, in dem die Schließung einer Schule beschlossen wird, nach erfolgter Zustimmung durch das Ministerium für Kultus durch eine Allgemeinverfügung umgesetzt wird, lag im Übrigen auch der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des VGH Mannheim vom 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - (VBlBW 1991, 113) zugrunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 9 S 2352/95

    Keine Beteiligungsfähigkeit des Elternbeirates im Prozeß um eine Schulverlegung;

    Einen Anspruch auf Unterlassung der Verlegung ihrer Klasse kann die Antragstellerin zu 2 auch nicht daraus herleiten, daß die Antragsgegnerin möglicherweise bis heute keinen vollziehbaren Verwaltungsakt erlassen hat, durch den die Verlegung der Förderschule mit unmittelbarer Wirkung für die Schüler und ihre Eltern geregelt würde (vgl. für die Aufhebung einer Schule VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.8.1990 - 9 S 1716/90 -, NVwZ-RR 1991, 73 = VBlBW 1991, 113).
  • VG Leipzig, 19.07.2002 - 4 K 1107/02

    Rechtmäßigkeit der Nichteinrichtung einer Klassenstufe ; Vorliegen eines

    Dies ergibt sich für die Antragsteller zu 1., 3., 6., 9., 12., 15., 18., 21. und 24. aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG - und Art. 15 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Verfassung des Freistaats Sachsen - SächsVerf -, für die übrigen Antragsteller aus Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 22 Abs. 3 Satz 1, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964, BVerwGE 18, 40 [41 f.]; Beschl. v. 23.10.1978, DVBl. 1979, 352; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.8.1990, NVwZ-RR 1991, 73 m.w.N.; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1: Schulrecht, 3. Aufl., Rn. 154 ff.).
  • VG Hannover, 17.07.2012 - 6 B 3873/12

    Anordnung des Sofortvollzugs bei Aufhebung einer Schule

    Das gilt auch für die Ausführung von Beschlüssen der Kommunalvertretung zu den als Selbstverwaltungsaufgabe zu treffenden schulorganisatorischen Entscheidungen einer Schulträgerin (VGH Mannheim, Beschluss vom 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - NVwZ-RR 1991 S. 73; OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.8.1989 - 1 W 137/89 -, JURIS L.S.).
  • VG Sigmaringen, 09.09.2004 - 3 K 1692/04

    Schließung der Grundschule in Hürbel bleibt vorerst bestehen

  • VG Stuttgart, 19.03.2002 - 10 K 875/02

    Sofortige Vollziehung eines Schulausschlusses

  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 23.05.1997 - KVVG II 1/97
  • VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 23.05.1997 - KVVG II 1/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht