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   VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 769/90   

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https://dejure.org/1992,4748
VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 769/90 (https://dejure.org/1992,4748)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.09.1992 - 5 S 769/90 (https://dejure.org/1992,4748)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. September 1992 - 5 S 769/90 (https://dejure.org/1992,4748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Betretungsrecht nach NatSchG BW; unzulässige Einzäunung eines zur Bienenzucht genützten Grundstücks im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 181
  • VBlBW 1993, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 769/90
    Mit dem Verwaltungsgericht geht der Senat davon aus, daß die vom Kläger betriebene Imkerei und Bienenzucht mit derzeit zwischen 30 und - unter Einschluß der Ableger - 60 Bienenvölkern als nebenberufliche Betätigung nach §§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 201 BauGB und auch wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung bzw. wegen ihrer nachteiligen Wirkungen auf die Umgebung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich privilegiert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1974, DÖV 1975, 679 ff.) und damit eine zulässige Nutzung im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative NatSchG darstellt.

    Maßstab für die naturschutzrechtliche Zulässigkeit der Einfriedigung - als Sperre - ist also nicht, ob sie der Bienenhaltung als privilegierter Nutzung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB allgemein dient oder für die Bienenhaltung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB allgemein erforderlich ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1987 - 5 S 721/87

    Fischzuchtanlage als landwirtschaftlicher Betrieb; Genehmigungspflichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 769/90
    Ein solcher Verstoß gegen Artikel 3 GG ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Behörde gegen vergleichbare Anlagen in der unmittelbaren Umgebung nicht eingeschritten ist und es dafür keinerlei einleuchtende Gründe gibt (vgl. Senatsurteil vom 26.11.1987 - 5 S 721/87 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1986 - 5 S 2178/85

    Benutzungsrecht der Allgemeinheit hinsichtlich eines im Eigentum eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 769/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 19.12.1986 - 5 S 2178/85 - Natur und Recht 1987, 225) ist die Nutzung eines Außenbereichsgrundstücks nur dann als zulässig im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative NatSchG anzusehen, wenn das Nutzungsinteresse des Eigentümers auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Betretungsrechts der Allgemeinheit schutzwürdig ist; dies ist insbesondere bei den nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Nutzungsarten der Fall, weil der Gesetzgeber diese Form der Bodennutzung dem Außenbereich zugewiesen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2157/93

    Beseitigung einer Sperre/Umzäunung im Landschaftsschutzgebiet

    Behinderungen oder Einschränkungen der Nutzung des Grundstücks, die lediglich aus Anlaß der Ausübung des Betretungsrechts erfolgen, genügen hingegen nicht zur Rechtfertigung einer Sperre (vgl. Urt.d. Senats v. 09.09.1992 - 5 S 769/90 -).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet allerdings, rechtswidrige Vorhaben einzelner Bürger ohne rechtfertigenden Grund und damit willkürlich aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herauszugreifen (zu diesen in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsätzen vgl. etwa BVerwG, Beschl.v. 19.02.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; Urt.d. Senats v. 09.09.1992 - 5 S 769/90 - OVG Lüneburg, Urt.v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 - BauR 1994, 92).

  • BGH, 26.10.2006 - BLw 15/06

    Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrechtsbeschwerde; Verletzung des

    a) Die erhobene Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, die mit dem Unterlassen eines richterlichen Hinweises auf eine sachdienliche Ergänzung des Klageantrages bezüglich der zugepachteten Flächen begründet worden ist, macht die Rechtsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zulässig (Beschl. v. 17. Dezember 1992, BLw 47/92, RdL 1993, 78; Beschl. v. 27. Februar 1997, BLw 2/97, AgrarR 1997, 319; Beschl. v. 15. November 2002, BLw 15/02, BGHReport 2003, 569; Beschl. v. 19. Februar 2004, BLw 28/03, NL-BzAR 2004, 190, 191).
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 40/92

    Fehlerhafte Besetzung von Kreisgerichten als Landwirtschaftgerichte

    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. zuletzt Beschl. v. 17. Dezember 1992, BLw 47/92BLw 47/92, RdL 1993, 78 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1994 - BLw 59/94

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde einer Hoferbin gegen die Ablehnung eines

    Auch die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie sei durch die angefochtene Entscheidung in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt worden, vermag die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. Dezember 1992, BLw 47/92, RdL 1993, 78 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts).
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