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   VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06   

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https://dejure.org/2007,6542
VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06 (https://dejure.org/2007,6542)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2007 - 9 S 2240/06 (https://dejure.org/2007,6542)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 9 S 2240/06 (https://dejure.org/2007,6542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines Konkurrenten in den Krankenhausplan; Anordnungen zum Abbau von Bedarfsüberdeckungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen eine Aufnahme von Betten eines Krankenhauses in einen Krankenhausplan ; Möglichkeit der Verletzung von Rechten eines Klägers bei der Erteilung von Begünstigungen für einen Dritten; Anspruch auf Feststellung in einen Krankenhausplan; Folgen der Aufnahme eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechte eines Plankrankenhausträgers durch einen zugunsten eines Neubewerbers um Aufnahme in den Krankenhausplan im gleichen Fachgebiet ergangenen Feststellungsbescheid; Auswirkungen eines Feststellungsbescheids ohne verbindliche Regelung zum Abbau einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; KHG § 1 Abs. 1; ; KHG § 1 Abs. 2; ; KHG § 8 Abs. 1; ; KHG § 8 Abs. 2; ; LKHG § 5 Abs. 3; ; LKHG § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhausfinanzierung: Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Feststellungsbescheid; Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Defensive Konkurrentenklage; Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 140
  • DVBl 2008, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Effektiver Rechtsschutz ist daher nur gewährleistet, wenn dem übergangenen Krankenhaus im Hinblick auf seine besondere Grundrechtsbetroffenheit zeitnah die Möglichkeit der Drittanfechtung eingeräumt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.01.2004, - 1 BvR 506/03 -, DVBl. 2004, 431 = NVwZ 2004, 718).

    Dies erfordert nicht zuletzt aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes eine - vom unterlegenen Bewerber anfechtbare - einheitliche Entscheidung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.01.2004, a.a.O.).

    2.2.2 Anders als im Falle eines die Aufnahme in den Krankenhausplan ebenfalls erst anstrebenden, aber vollständig abgelehnten Bewerbers (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.01.2004, a.a.O. und auch Kammerbeschluss vom 04.03.2004, a.a.O.) hat die Klägerin gegenüber neu hinzutretenden Bewerbern vielmehr einen Konkurrenzvorsprung durch eine mit der erfolgten Investitionsförderung ihrer aufgenommen Planbetten bereits gesicherten Wettbewerbsposition, in die mangels bisher erfolgter Bettenkürzung nicht eingegriffen worden ist und auf deren ungeschmälerten Fortbestand sie ohnehin keinen Rechtsanspruch hat.

    Dies erfordert zwar die Eröffnung gleicher Zugangschancen und mit Blick auf mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes zu deren Realisierung, insbesondere dann, wenn die angegriffene Entscheidung zu einem erheblichen Konkurrenznachteil führt, der in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Berufszulassungsbeschränkung nahe kommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, a.a.O., zur Zulässigkeit einer Konkurrentenklage eines nicht aufgenommenen Krankenhauses und vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O., zur Auslegung des Begriffs der Bedarfsgerechtigkeit).

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Bei den nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; Kammerbeschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648) insoweit ausdrücklich gebilligt worden ist und der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren: Auf der ersten Stufe ist entsprechend § 1 Abs. 1 KHG zu prüfen, welche vorhandenen Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte Versorgung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegesätzen geeignet sind.

    Nur so wird ermöglicht, dass auch neue Krankenhäuser eine Chance auf Aufnahme in den Krankenhausplan erhalten und damit einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorgebeugt wird (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen Beschluss des Senats vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O.).

    2.2.2 Anders als im Falle eines die Aufnahme in den Krankenhausplan ebenfalls erst anstrebenden, aber vollständig abgelehnten Bewerbers (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.01.2004, a.a.O. und auch Kammerbeschluss vom 04.03.2004, a.a.O.) hat die Klägerin gegenüber neu hinzutretenden Bewerbern vielmehr einen Konkurrenzvorsprung durch eine mit der erfolgten Investitionsförderung ihrer aufgenommen Planbetten bereits gesicherten Wettbewerbsposition, in die mangels bisher erfolgter Bettenkürzung nicht eingegriffen worden ist und auf deren ungeschmälerten Fortbestand sie ohnehin keinen Rechtsanspruch hat.

    Dies erfordert zwar die Eröffnung gleicher Zugangschancen und mit Blick auf mögliche Grundrechtsbeeinträchtigungen die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes zu deren Realisierung, insbesondere dann, wenn die angegriffene Entscheidung zu einem erheblichen Konkurrenznachteil führt, der in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Berufszulassungsbeschränkung nahe kommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, a.a.O., zur Zulässigkeit einer Konkurrentenklage eines nicht aufgenommenen Krankenhauses und vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O., zur Auslegung des Begriffs der Bedarfsgerechtigkeit).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Die hiergegen von der Klägerin eingelegte Beschwerde wurde vom Senat mit Beschluss vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 - (GesR 2007, 123 = KHR 2007, 76) zurückgewiesen.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 3138/05 und 2 K 257/06) und des Beklagten (neun Bände) sowie die Senatsakten 9 S 2182/06 vor.

    Insofern ist der betroffene Krankenhausträger zu einer Anfechtung der einheitlichen Entscheidung bereits als notwendiger Adressat des insoweit zu seinen Lasten ergehenden Änderungsfeststellungsbescheides befugt (vgl. zum Ganzen den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, GesR 2007, 123 = KHR 2007, 76).

  • VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - zu ändern und den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. Dezember 2005 aufzuheben.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 3138/05 und 2 K 257/06) und des Beklagten (neun Bände) sowie die Senatsakten 9 S 2182/06 vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Dem folgend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - (juris) den Antrag eines um die (Neu)Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Bewerbers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner (zulässigen) Anfechtungsklage gegen den zugunsten eines ebenfalls die Aufnahme begehrenden Mitbewerbers erteilten und für sofort vollziehbar erklärten Änderungsfeststellungsbescheid für zulässig erachtet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1626/05 -, NVwZ-RR 2006, 481; im Ergebnis noch a.A. der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137).

    Dies kann die Behörde unter Umständen dazu zwingen, für eine gewisse Übergangszeit die Bedarfsüberdeckung hinzunehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Bei den nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG zu treffenden Entscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11), die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; Kammerbeschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648) insoweit ausdrücklich gebilligt worden ist und der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren: Auf der ersten Stufe ist entsprechend § 1 Abs. 1 KHG zu prüfen, welche vorhandenen Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte Versorgung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegesätzen geeignet sind.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, dass eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen kann, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Nur so wird ermöglicht, dass auch neue Krankenhäuser eine Chance auf Aufnahme in den Krankenhausplan erhalten und damit einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorgebeugt wird (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen Beschluss des Senats vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O.).

    Dem folgend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - (juris) den Antrag eines um die (Neu)Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierenden Bewerbers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner (zulässigen) Anfechtungsklage gegen den zugunsten eines ebenfalls die Aufnahme begehrenden Mitbewerbers erteilten und für sofort vollziehbar erklärten Änderungsfeststellungsbescheid für zulässig erachtet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1626/05 -, NVwZ-RR 2006, 481; im Ergebnis noch a.A. der Senat in seinen Beschlüssen vom 06.11.2001 - 9 S 772/01 -, NVwZ-RR 2002, 504 und vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 137).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Die Klage ist hingegen unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom, 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 Nr. 4).

    Entsprechendes gilt schließlich für den von der Klägerin noch angeführten Vergleich mit der vom Bundesverwaltungsgericht im Linienverkehr angenommen Drittanfechtungsbefugnis eines im Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Unternehmers (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6/99 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 Nr. 4; Urteil vom 07.10.1988 - 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270; Urteil vom 25.10.1968 - VII C 90.66 -, BVerwGE 30, 347; Urteil vom 20.11.1959 - VII C 12.59 -, BVerwGE 9, 340).

  • VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02

    Krankenhausplanung: Bedarfsfeststellung nur anhand des tatsächlichen Bedarfs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Auf die Klage der Beigeladenen wurde der Beklagte mit Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 3138/05 und 2 K 257/06) und des Beklagten (neun Bände) sowie die Senatsakten 9 S 2182/06 vor.

  • VG Karlsruhe, 30.08.2006 - 2 K 257/06

    Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan; sofortige Vollziehbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06
    Auf Antrag der Beigeladenen ordnete das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 30.08.2006 - 2 K 257/06 - die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides vom 12.12.2005 an.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 3138/05 und 2 K 257/06) und des Beklagten (neun Bände) sowie die Senatsakten 9 S 2182/06 vor.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 13 B 1626/05

    Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten eines Krankenhauses gegen eine

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

  • BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02

    Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2004 - 9 S 2530/04

    Vorläufiger Rechtsschutz für ein konkurrierendes Krankenhaus gegen Aufnahme eines

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05

    Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

  • VG Cottbus, 21.05.2015 - 3 L 52/15

    Eilantrag der Spremberger Krankenhausgesellschaft ohne Erfolg

    Ebenso wenig hat ein Krankenhaus einen Anspruch darauf, dass die Planungsbehörde eine Überversorgung mit Krankenhäusern vermeidet; solches lässt sich insbesondere nicht aus § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG ableiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris Rn. 28 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 13 ME 168/13 -, DVBl 2014, 257, juris Rn. 13; Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 3. Aufl. 2014, § 26 Rn. 504; Stollmann/Quaas/Dietz in Dietz/Bofinger, KHG, Stand: Februar 2015, § 8 Anm. 3.2 [S. 68f]; Stollmann in Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2010, § 4 Rn. 78).

    Dass seine Bestimmungen über die Aufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan auch dem beruflichen (Erwerbs-)Interesse der vorhandenen Plankrankenhäuser zu dienen bestimmt wären, lässt sich nicht erkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, juris Rn. 30 f. m.w.N.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 13 A 3109/08 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 -, juris Rn. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 337/10

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Die vom VG Karlsruhe zugelassenen Berufungen sind jeweils durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 9. Oktober 2007 (9 S 2240/06 und 9 S 2241/06) als unzulässig zurückgewiesen worden, da den Klägern die Klagebefugnis fehle.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06
    Es war hierbei noch als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO in Verb. mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend), da die vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufungen gegen seine Urteile in der Hauptsache vom 18.07.2006 (AZ: 2 K 3138/05 und 2 K 72/06) von den Beigeladenen zu 1. bis 3. und 5. als dortige Kläger erst am 20.09.2006 bzw. 22.09.2006 eingelegt worden sind (AZ: 9 S 2240/06 und 9 S 2241/06).

    Zudem ist häufig völlig offen, ob eine spätere - selbständig angreifbare - Umsetzung durch entsprechende Bettenreduzierungen bei den vorhandenen Plankrankenhäusern auch tatsächlich so erfolgen wird, wie auch hier das beklagte Land in den Berufungsverfahren - 9 S 2240/06 - und - 9 S 2241/06 - mit der Inaussichtstellung einer nochmaligen Überprüfung und gegebenenfalls Modifizierung der vorläufigen Überlegungen im Bescheid vom 12.12.2005 bereits angedeutet hat.

  • VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Soweit nämlich - wie in Schleswig-Holstein - in den Krankenhausgesetzen der Länder spezialgesetzliche Regelungen zur (Teil-) Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan fehlen, ist § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, in der jeweiligen länderrechtlichen Regelung, in Schleswig-Holstein § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG SH, die Ermächtigungsgrundlage zur Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan (so Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 1999 - 2 L 29/98 - , juris, Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 - , NVwZ-RR 2002, 507 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 - , MedR 2008, 166 ff .; nach Auffassung des OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025/88 -, NVwZ-RR 1991, 573 (573); ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 5 B 5/05 - , GesR 2007, 32 (33) ; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 K 5515/96 - juris - soll allerdings § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG Rechtsgrundlage für eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan sein).
  • VG Aachen, 11.03.2016 - 7 K 2449/14

    Krankenhaus; Planbetten; Erhöhung; Auswahlentscheidung; Wettbewerb; Klagebefugnis

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, juris Rn. 30 f. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2009 - 13 A 3109/08 -, juris Rn. 19; VGH BW, Urteil vom 09.10.2007 - 9 S 2240/07 -, juris Rn. 34; VG Cottbus, Beschluss vom 21.05.2015 - VG 3 L 52/15 -, juris Rn. 13; Saarl.
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