Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 11 S 2319/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7989
VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 11 S 2319/93 (https://dejure.org/1993,7989)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.1993 - 11 S 2319/93 (https://dejure.org/1993,7989)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 11 S 2319/93 (https://dejure.org/1993,7989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auswirkungen der Strafmakelbeseitigung nach JGG § 100 auf die ausländerrechtliche Beurteilung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Ziel der gesetzlichen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes über die Beseitigung des Strafmakels ist es, die stigmatisierenden Wirkungen der Jugendstrafe, die gerade auch durch die Eintragung im Bundeszentralregister bewirkt werden, zu mindern.(Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, Kommentar, 14. Aufl. 2010, § 97 Rdnrn. 4 und 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.1993 - 11 S 2319/93 -, juris) Der Strafmakel ist als beseitigt zu erklären, wenn die Strafe oder ein Strafrest nach Maßgabe des § 100 JGG erlassen wird oder wenn der Jugendrichter gemäß § 97 Abs. 1 JGG die Überzeugung erlangt, dass sich der zu Jugendstrafe verurteilte Jugendliche durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat.

    Dass die Verurteilung in einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach § 41 Abs. 3 Satz 1 BZRG nicht mehr mitgeteilt werden dürfe, begründe - wie bereits 1993 entschieden(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.1993, a.a.O.)- kein Verwertungsverbot, denn die Tilgungsfrist, deren Ablauf der Verwertung der Jugendstrafe entgegenstehe, sei noch nicht verstrichen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Ein Verwertungsverbot ergibt sich ferner nicht daraus, dass die Verurteilung auch in einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach § 41 Abs. 3 Satz 1 BZRG nicht mehr mitgeteilt werden darf (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.12.1993 - 11 S 2319/93 -).
  • VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09

    Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a.

    BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 -1 B 5.97-, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8; BGH, Beschluss vom 21.04.2009 -1 StR 144/09-, dokumentiert in juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2002 -13 S 880/00- sowie Beschluss vom 09.12.1993 -11 S 2319/93-, beide Entscheidungen dokumentiert in juris; a.A. nur VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2002 -7 K 4197/01-, dokumentiert in juris: da die Einbürgerungsbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht zum Kreis der in § 41 Abs. 3 BZRG genannten Stellen gehörten, denen über eine strafentmakelte Jugendstrafe eine Auskunft zu erteilen sei, ferner die Auskunft nur für Strafverfahren zu erteilen sei, sei eine Verwertung der Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren offensichtlich ausgeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht