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   VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76   

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VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76 (https://dejure.org/1977,1414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.1977 - X 1566/76 (https://dejure.org/1977,1414)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 1977 - X 1566/76 (https://dejure.org/1977,1414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegbarkeit einer Postzustellung mittels Briefeinschreibens als Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Abgrenzung des Rückscheins eines Einschreibens von einem Empfangsbekenntnis; Zustellung eines die Klagefrist in Lauf setzenden Bescheids eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellungen; Anwendungsbereich des Landesverwaltungszustellungsgesetzes; Keine Umdeutung von Zustellungsformen; VwZG für Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 645 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1975 - X 351/75
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Die Klage wäre nach § 42 Abs. 2 VwGO nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Klägerin behaupteten Rechte, deren Verletzung durch den angegriffenen Bescheid sie rügt, bestehen oder ihr zustehen könnten (Bundesverwaltungsgericht Urt.v.20.3.1964 VI C 10/61 - E 18, 154, 157; VGH Bad.-Württ. Beschl.v. 8.10.1975 - X 351/75 -m.w.N.).

    Wenn auch das Geltendmachen einer Gefährdung "menschlichen Lebens" (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ) aus der Kompetenz der Klägerin herausfällt (vgl. Beschluß des erk. Senats vom 8.10.1975 - X 351/75 -), so wurde jedenfalls mit dem Hinweis auf das "pflanzliche Leben" eine Einwendung erhoben, die sich auf die landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken bezieht.

    Anders mag es sich allerdings mit dem Einwendungsausschluß in Bezug auf den Reaktorunfall verhalten, denn insoweit hat die Klägerin nur einen Aspekt hervorgehoben, der ihr keine Klagebefugnis vermittelt; das Wohl der Bevölkerung (vgl. Beschluß des Senats vom 8.10.1975 - X 351/75 -).

    Im Hinblick auf die mit dem angefochtenen Bescheid gegebene Bindungswirkung muß die Klägerin heute gehen klagebefugt sein, auch wenn sie letztlich erst durch den Betrieb des KKW in Mitleidenschaft gebogen werben kann (so Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 16.3.1972 - I C 49/70 DVBl 1972, 678; VGB Bad.-Württ., Beschluß vom 8.10.1975 - X 351/75 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1965 - IV 218/63
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Hat sich die Behörde einmal für eine bestimmte Zustellungsart entschieden, so beurteilen sich Voraussetzungen, Durchführung und Konsequenzen nach der für diese Zustellungsart einschlägigen Verfahrensvorschriften, hier des § 4 Verwaltungszustellungsgesetzes (so VGH Bad.Württ. Urt. v. 25.1.1965 - IV 218/63 - BaWüVBl 1966, 12).
  • BFH, 10.11.1966 - IV R 42/66

    Rechtzeitigkeit einer eingelegten Revision

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Findet § 5 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz auf den Zustellungsvorgang keine Anwendung, so bleibt es bei der gesetzlichen Fiktion des § 4 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz , die auch dann Platz greift, wenn feststeht, daß der einzige geschriebene Brief dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urt.v. 23.7.1965 - VII C 170/64 - NJW 1965, 2363 und Bundesfinanzhof Urt.v, 10.11.1966 - IV R 42/66 - NJW 1967, 1296).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Findet § 5 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz auf den Zustellungsvorgang keine Anwendung, so bleibt es bei der gesetzlichen Fiktion des § 4 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz , die auch dann Platz greift, wenn feststeht, daß der einzige geschriebene Brief dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urt.v. 23.7.1965 - VII C 170/64 - NJW 1965, 2363 und Bundesfinanzhof Urt.v, 10.11.1966 - IV R 42/66 - NJW 1967, 1296).
  • BVerwG, 05.05.1973 - VII C 35.72

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Unwirksame Zustellung des Widerspruchsbescheides -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Hiervon wird auch die in § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgeschriebene Zustellung des Widerspruchsbescheids erfaßt (BVerwG Urt.v. 19.1.1972 - V C 54/70 - DÖV 1972, 790; Urt.v. 5.5.1973 - VII C 35/72 - NJW 1973, 1945).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1966 - 2 A 16/65
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Beim Empfangsbekenntnis ist dem Zustellungsempfänger die Beurkundung des Zustellungszeitpunktes anvertraut (vgl. OVO Koblenz, Urt.v.12.1.1966 - 2 A 16/65 - NJW 1966, 1675), während auf dem Rückschein der Empfänger den Erhalt der Sendung lediglich bestätigt, die Auslieferung der Sendung aber und ihr Zeitpunkt im übrigen durch den Postbediensteten vermerkt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1971 - III A 500/70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Aus Gründen der Rechtsklarheit kann eine Zustellungsart grundsätzlich nicht in eine andere umgedeutet werden (so BFH Urt.v. 9.9.1970 - I R 113/69 - E 100, 179 und OVG Münster, Urt. v. 16.6.1971 - III A 500/70 - NJW 1971, 2092 L).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Hiervon wird auch die in § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgeschriebene Zustellung des Widerspruchsbescheids erfaßt (BVerwG Urt.v. 19.1.1972 - V C 54/70 - DÖV 1972, 790; Urt.v. 5.5.1973 - VII C 35/72 - NJW 1973, 1945).
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Die Klage wäre nach § 42 Abs. 2 VwGO nur dann unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von der Klägerin behaupteten Rechte, deren Verletzung durch den angegriffenen Bescheid sie rügt, bestehen oder ihr zustehen könnten (Bundesverwaltungsgericht Urt.v.20.3.1964 VI C 10/61 - E 18, 154, 157; VGH Bad.-Württ. Beschl.v. 8.10.1975 - X 351/75 -m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
    Im Hinblick auf die mit dem angefochtenen Bescheid gegebene Bindungswirkung muß die Klägerin heute gehen klagebefugt sein, auch wenn sie letztlich erst durch den Betrieb des KKW in Mitleidenschaft gebogen werben kann (so Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 16.3.1972 - I C 49/70 DVBl 1972, 678; VGB Bad.-Württ., Beschluß vom 8.10.1975 - X 351/75 -).
  • BFH, 09.09.1970 - I R 113/69

    Verstoß gegen zwingende Formvorschriften - Unwirksame Zustellung - Umdeutung der

  • OVG Berlin, 24.05.1965 - IV M 6.65
  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 358/01

    Verwaltungszustellungsgesetz: Zustellung per Einschreiben mit Rückschein

    Der Senat sieht die (aus der Zeit vor dem Zustellungsreformgesetz i.V.m. § 175 ZPO stammende) frühere Rechtsprechung als überholt an, nach der bei einer Zustellung per Einschreiben ein Rückschein nicht als Empfangsbekenntnis i.S.v. § 5 Abs. 2 VwZG anerkannt, sondern nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG auf die Dreitagesfrist nach Postaufgabe des Einschreibens abgestellt wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg vom 10. Januar 1977, NJW 1977, 645; OLG Frankfurt vom 11. Dezember 1970, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht -RzW- 1971, 182; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG- vom 6. April 1967, …
  • VG Weimar, 23.04.1996 - 4 E 307/96

    Laufbahnprüfungen; Laufbahnprüfungen; Laufbahnprüfung (Landes- und

    Da auch eine Umdeutung einer von der Verwaltung gewählten, aber formfehlerhaft durchgeführten Zustellung in eine andere formfehlerfreie Zustellungsart (wie vorliegend die Zustellung gemäß § 16 ThürVwZVG) nicht statthaft ist (vgl. VGH Mannheim, NJW 1977, 645), ist der streitgegenständliche Entlassungsbescheid nicht bestandskräftig geworden und daher noch mit dem Widerspruch angreifbar sowie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines diesbezüglichen Widerspruchs möglich.
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