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   VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20   

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VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20 (https://dejure.org/2022,580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.2022 - 6 S 3295/20 (https://dejure.org/2022,580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 6 S 3295/20 (https://dejure.org/2022,580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 125a Abs 1 S 1 GG
    Rückgriff auf die Gewerbeordnung und die Spielverordnung im Landesglücksspielgesetz; Verbot der kostenlosen Abgabe von Getränken an Spieler (Baden-Württemberg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LGlüG § 51 Abs. 3 S. 2; SpielV § 9 Abs. 2
    Verbot der Abgabe unentgeltlicher Getränke an Spieler in einer Spielhalle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2020 - 6 S 1637/19

    Kein Anspruch eines einzelnen Anlegers auf Aussetzung des Börsenhandels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, BVerfGE 151, 173 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, ESVGH 70, 255 ).

    Dabei müssen alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, ESVGH 70, 255 ; Beschluss vom 19.08.2010 - 8 S 2322/09 -, ZfWG 2010, 424 ).

    Das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert dabei eine substantiierte Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen oder aufbereitet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, ESVGH 70, 255 ; Beschluss vom 07.06.2017 - 4 S 249/17 -, DÖV 2017, 783 ).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht rechtsgrundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.2000 - 11 B 57.99 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 S 1637/19 -, juris Rn. 9).

    Unter dem Gesichtspunkt einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist dem Darlegungsgebot nur genügt, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellungen eine konkrete Frage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit und Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlich geklärt werden müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2020, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19

    Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Soweit er die Schwierigkeit des Falls darin entdeckt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 12).

    Da dieser Zulassungsgrund ebenso wie der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall gewährleisten soll, muss zugleich deutlich gemacht werden, dass wegen der in Anspruch genommenen besonderen Schwierigkeiten der Ausgang des (künftigen) Berufungsverfahrens jedenfalls ergebnisoffen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 10.09.2018 - 6 S 854/18 -, n.v.).

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 31.03.2010 (- 8 C 12.09 -, GewArch 2010, 302) festgestellt, dass § 9 Abs. 2 SpielV als umfassendes Verbot sonstiger finanzieller Vergünstigungen neben der Gewinnausgabe jeden über diese hinausgehenden Mittelrückfluss vom Aufsteller/Veranstalter zum Spieler erfasst (a.a.O., juris Ls. 2).

    Der Kläger ist der Auffassung, das Verwaltungsgericht sei von dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 31.03.2010 (- 8 C 12.09 -, GewArch 2010, 302) abgewichen, dass der Spieler vor solchen Anreizen geschützt werden solle, die eine Verschiebung der Gewinn- und Verlustgrenzen zur Folge habe, und dass das Verbot daher einen gewissen Bezug zu dem Spiel und dem Gewinnverhalten aufweisen müsse, damit es einschlägig werde.

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Dabei kann der Gesetzgeber auch auf Vorschriften eines anderen Normgebers verweisen, denn eine solche Verweisung bedeutet rechtlich nur den Verzicht, den Text der in Bezug genommenen Vorschriften in vollem Wortlaut in die Verweisungsnorm aufzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.03.2020 - 2 BvL 5/17 -, BVerfGE 153, 310 , und vom 21.09.2016 - 2 BvL 1/15 -, BVerfGE 143, 38 ).

    Allerdings sind dynamische Verweisungen nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern nur soweit Rechtsstaatlichkeit, Demokratiegebot und Bundesstaatlichkeit dies erfordern; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.03.2020 - 2 BvL 5/17 -, BVerfGE 153, 310 , und vom 21.09.2016 - 2 BvL 1/15 -, BVerfGE 143, 38 ).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt nicht, die Berufung wegen eines Fehlers zuzulassen, der für den Ausgang des Berufungsverfahrens und damit für das Ergebnis des Prozesses mit Sicherheit bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 ).

    Anderenfalls ist die Berufung zuzulassen, wenn entscheidungstragende Gründe des Verwaltungsgerichts in ihrer Richtigkeit zweifelhaft sind; dem Berufungsverfahren ist dann die Prüfung vorbehalten, ob das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 ).

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Dabei kann der Gesetzgeber auch auf Vorschriften eines anderen Normgebers verweisen, denn eine solche Verweisung bedeutet rechtlich nur den Verzicht, den Text der in Bezug genommenen Vorschriften in vollem Wortlaut in die Verweisungsnorm aufzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.03.2020 - 2 BvL 5/17 -, BVerfGE 153, 310 , und vom 21.09.2016 - 2 BvL 1/15 -, BVerfGE 143, 38 ).

    Allerdings sind dynamische Verweisungen nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern nur soweit Rechtsstaatlichkeit, Demokratiegebot und Bundesstaatlichkeit dies erfordern; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.03.2020 - 2 BvL 5/17 -, BVerfGE 153, 310 , und vom 21.09.2016 - 2 BvL 1/15 -, BVerfGE 143, 38 ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Soweit er die Schwierigkeit des Falls darin entdeckt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 ZB 20.868

    Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie - Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2019 - 6 S 1248/18 -, n.v.; Beschluss vom 11.12.2014 - 4 S 2214/17 -, n.v.; BayVGH, Beschluss vom 20.05.2020 - 8 ZB 20.868 -, juris Rn. 16; zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 8 B 56.16 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Es ist in erster Linie Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu bewältigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17 -, BVerfGE 153, 1 ).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2019 - 6 S 1248/18 -, n.v.; Beschluss vom 11.12.2014 - 4 S 2214/17 -, n.v.; BayVGH, Beschluss vom 20.05.2020 - 8 ZB 20.868 -, juris Rn. 16; zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 8 B 56.16 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 B 57.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlass einer Gewerbesteuerforderung,

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 4 S 249/17

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit; Zustimmung des Dienstherren

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 A 59/16

    Zur laufbahnrechtlichen Zugehörigkeit der in der Laufbahn des Werkdienstes bei

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

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